Darf der Verkäufer eines Hauses eine Hebebühne entfernen?
Ich habe eine Haus gekauft mit einer Werkstatt nebenan. In dieser befand sich bei der Besichtigung noch eine Hebebühne. Bei der Besichtigung wurde ich noch gefragt, ob die Hebebühne weg soll, das habe ich natürlich verneint, weil ich die unbedingt haben wollte. Als ich paar Wochen später wieder beim Haus war und praktisch der Kauf bereits in fast trockenen Tüchern war, habe ich festgestellt, dass die Hebebühne nicht mehr da war. Begründet wurde es damit, dass eine Reparatur von über 1.000€ ansteht und somit müsste ich eh eine neue kaufen, weil es sich wirtschaftlich nicht lohnen würde. Die Hebebühne wurde nun für angeblich 1.000€ weiter verkauft.
Ich habe den Verkäufer nun darauf angesprochen, jetzt sagt er, dass ich das ihm gesagt habe, dass die weg kann, davon war aber nie die Rede, ich habe lediglich in einem Gespräch früher zugestimmt, dass die vorhandene defekt ist. Die alte Hebebühne hatte folgende Bezeichnung: Nussbaum 2.30 SL.
Nun kam der Verkäufer an und wollte mir sagen, dass so eine neue Bühne ja nichts kostet und hat mir irgendwas von Kleinanzeigen gezeigt wo es eine Bühne für etwa 1400€ gab. Wenn man aber die Nussbaum Bühne kaufen würde, zahlt man über das doppelte, und die stand nunmal vorher drin.
Die Frage die ich mir stelle ist, ob ich ein Anspruch darauf hätte, dass die Bühne stehen bleiben sollte oder nicht? Ich habe etwas finden können, wo es heißt, dass alle fest mit dem Boden verbundene Teile auch zum Haus gehören, dazu gehören zum Beispiel auch Türen.
Klar kann das Argument ja stimmen, dass die Bühne wirtschaftlich nicht haltbar ist, aber immerhin hat der Verkäufer 1000€ dafür bekommen, diese 1000€ hätte ich bekommen können, wenn er die stehen lassen würde...
Ich möchte gerne mit dem Verkäufer im guten Verhältnis sein, doch das stört mich sehr und lässt mich nicht los, vor allem, weil das nicht das einzige war, über das andere sehe ich aber hinweg.
5 Antworten
Die Hebebühne gehört nicht zum Haus. Zu einer Werkstatt- kommt auch auf den Vertrag an. (Oder Vertragspartner privat oder Kaufmann).
Deine Gespräche mit dem Verkäufer sind Schall und Rauch: du hättest nur eine Möglichkeit, wenn der Besitzübergang der Hebebühne im Kaufvertrag ausdrücklich erwähnt wäre, alternative Formulierung die vorhandene Werkstatt samt Inventar.
Wenn nicht, hat der Verkäufer die bessere Karten, dann gehört die Beseitigung der Bühne zur vereinbarten, geräumten Übergabe.
In dem Moment als du die fehlende Bühne bereits vor Beurkundung festgestellt hast, hättest du nur noch den Kaufpreis runter handeln können.
Die Hebebühne gehört zur Einrichtung und deshalb unabhängig
vom Haus.
Es sei denn ihr habt die Bühne im Vertrag mit gekauft ?
Der Kauf ist erst in trockenen Tüchern wenn ihr beide beim Notar den Kaufvertrag unterschreibt. Bedeutet also für dich ganz klar, keine Bühne für dich. Oder habt ihr einen Kaufvertrag für das Werkstattinventar ?
Solange kein notarieller Kaufvertrag vorliegt, kann alles noch geändert werden.
Lesen Sei mal Ihren Kaufvertrag!
Da steht alles Zubehör drin, was mit verkauft wird.