Darf man ein Windspiel im Garten des Nachbarn abhängen wenn es einen in den Wahnsinn treibt?

7 Antworten

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Betreten Sie den befriedeten Besitz des Nachbarn widerrechtlich, machen Sie sich strafbar! Sofern die Störgeräusche, die vom Nachbargrundstück ausgehen, der Lärmschutzverordnung nicht genügen, können Sie das Ordnungsamt einschalten und auf Unterlassung klagen.

JadenNael 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 11:44

Wenn Gefahr in Verzug ist, muss ich ja auch einen befriedeten Besitz betreten. Um zb ein Kind aus dem Brunnen zu ziehen, den BBQ löschen oder die Katze vom Baum holen. HIer ist das Wohlbefinden eines Menschen in Gefahr, auch wenn die Gefahr nicht sofort ersichtlich ist. Dann darf ich also nicht in seinen Garten? :-)

Bitterkraut  21.03.2014, 12:00
@JadenNael

Nein, hier ist keine Gefahr im Verzug.

JadenNael 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 12:52
@Bitterkraut

Verstehe ich zwar nicht aber das würde zu weit führen. Danke. :-)

schelm1  21.03.2014, 18:51
@JadenNael

Sie sollten einsehen, dass da keine Gefahr im Verzug ist, ansonsten machen Sie sich beim Betreten des befriedeten Grundstücks des Nachbarn strafbar, der sich im Übrigen auch gegen Eindringlinge mit allen ihm zu Gebote stehenden verhältnismäßigen Mitteln gegen Sie als widerrechtlich eindringenden Störer wehren darf!

Mein Nachbar dreht durch. Freundliche Worte haben nichts gebracht,

Sie sollten sich schon wegen dieser eigenen Erkenntnis in acht nehmen!

JadenNael 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 15:19
@schelm1

Danke. Diese Windspiel-Geschichte ist ein gutes Beispiel dafür wie Kriege entstehen. Durch Escalation und Sturheit, aus Angst das Gesicht zu verlieren wenn man der Vernunft folgt, erreicht man den Punkt of no return. Danke und Aloha.

Selber darf der das nicht. Das recht des einzelnen hört da auf, wo es jemand anderen belästigt. Wenn das Windspiel also relativ laut ist, kann der andere sehr wohl verlangen, dass das abgenommen wird. Grundlatge ist § 117 OwiG. Es gibt auch keine festgelegten Zeiten, wie z.B. bis 22 Uhr daf man Lärm machen. Stören ist es dann, wenn es andere unzumutbar belästigt. Das kann man bei dauerhaften Geklimpere durchaus so sehen. Son Windspiel ist ja unnötig, vermeidbar, dauerhaft und lästig. Ich kann auch 15 Sdt jeden Tag n Rasenmäher laufen lassen und dann behaupten der Klang gefällt mir. Man kann den "Windspielbetreiber" durchaus wirksam per Anwalt oder über das Ordnungsamt auffordern, den lärm abzustellen.

JadenNael 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 11:32

Eben das Recht hört da auf, wo es andere belästigt. Was ist hier höher einzuschätzen? Die Lärmbelästigung oder das Hausrecht? Wenn mein Nachbar jetzt psychisch krank wird, nicht mehr schlafen kann, dadurch seinen Job verliert und unter der Brücke landet, ist das Hausrecht dann gleichwertig? Ist es nicht dann ein Akt der Notwehr wenn er das Ding einfach abhängt?:-)

Du müsstest wirklich die Lautstärke messen, um dagegen vorgehen zu können. Außerdem wird es wahrscheinlich nicht den ganzen Tag klingen. Frag bei der Gemeinde nach. Hier geht es um Geräuschemissionen, und dabei ist es nicht egal, dass das gute Stück ja auf seinem Grundstück ist. Du darfst es jedenfalls nicht betreten und das Teil entfernen. Allerdings ist wie gesagt, wahrscheinlich die Lautstärke zu gering.

JadenNael 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 11:37

Ordnungsamt und Gemeinde ist ein guter Tip. In ihrer Regulierungswut finden die bestimmt auch einen Absatz gegen Windspiele. Danke. :-)

Nein, darfst Du nicht, Du darfst aber das Ordnungsamt einschalten und die messen dann wohl erst ein mal die Lärmbelästigung und mit etwas Glück wird er dann behördlich zur Unterlassung aufgefordert, alternativ das ganze eben zivilrechtlich klären mit Anwalt und Gutachter.

JadenNael 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 11:39

Ist wirklich nur die Lautstärke entscheidend? Klang, Dauer und Helligkeit spielen gerade bei diesen Dingern eine große Rolle. Danke für deine Antwort. :-)

Darf mein Nachbar jetzt einfach das Ding abhängen weil er sich durch den Lärm belästigt fühlt?

Wenn es ihm das Grundstück, auf dem das Windspiel hängt, gehört, darf er es auch abnehmen, es sei denn, es gibt da irgendeine abweichende vertragliche Regelung.

JadenNael 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 11:34

Danke für die Antwort. :-)