darf der lehrer bei verdacht auf betrug eine arbeit nachschreiben lassen?

7 Antworten

Die Lehrerin hat 2 Optionen:

  1. Sie gibt euch direkt eine 6.
  2. Sie lässt euch die Arbeit oder eine ähnliche nochmal schreiben.
anonym060905 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 19:24

es geht nicht um die ganze klasse, sonder nur um mich!!

WECoyote  22.11.2021, 19:25
@anonym060905

Dann bekommst eben du entweder eine 6 oder musst den Leistungsnachweis wiederholen.

anonym060905 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 20:57
@WECoyote

trotz der tatsache, dass sie keinerlei beweise dafür hat ?

WECoyote  22.11.2021, 21:01
@anonym060905

Der Beweis liegt doch vor, deine Arbeit. Wenn du sonst nicht in der Lage bist, solche Leistungen zu erbringen, reicht das, um eine Wiederholung zu verlangen.

Hättest du nicht betrogen, wärest du auch in der Lage, den neuen Text zu übersetzen. Bist du es nicht, bist du überführt.

ja, darf er

ja, natürlich darf er das!

Da ist nachschreiben noch die für Dich beste Alternative, würde ich mal sagen.

anonym060905 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 17:47

ja sicherlich. aber jeder, der das gleiche wie ich gemacht, hat eine 1 bekommen und ich muss nachschreiben. ist das nicht irgendwo unrecht im recht ?

JayCeD  25.11.2021, 06:22
@anonym060905

Du könntest ihr sagen dass das alle gemacht haben. Dann bekommen alle eine 6.

ohwehohach  25.11.2021, 08:47
@JayCeD

... und dann wird die Arbeit wiederholt, weil der Schnitt dann unter'm Strich liegt.

Ja ist absolut berechtigt, wenn dann die halbe Klasse denselben Wortlaut hat. Bei so einer Aktion ist auch eine direkte 6 gerechtfertigt - der Lehrer ist nicht blöd und kann auch ohne diesen Whatsapp Eintrag sehen, dass die Übersetzungen da alle SEEEEHR ähnlich sind.

" irgendwo vielleicht berechtigt"

"irgendwo" - ganz schön frech. Lieber dankbar sein, dass du keine 6 bekommen hast. Kannst ihn ja mal fragen wie er drauf kommt dass du geschummelt hast . wenn er dann sagt "naja sieht wie bei xy aus" kannst du ja anmerken dass die Person dann auch nachschreiben sollte

anonym060905 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 17:42

es geht nicht um die ähnlichkeit. eine übersetzung bietet keine große variationsmöglichkeit. es geht um die tatsache, dass die arbeit einfach sehr gut gelaufen ist. moralisch sicher richtig gehandelt, aber so etwas komplett ohne beweise zu machen… das geht doch rein gesetzlich nicht so einfach… oder? ich verstehe die ganzen negativen reaktionen und will mich auch nicht ins gute licht rücken, sondern einfach nur meinen arsch retten und hatte mir sinnvolle antworten erhofft. trotzdem danke