Während der Schulzeit zur Zeugenaussage?
Wir schreiben morgen um 13 Uhr eine Klausur, jedoch muss ich um 12:15Uhr eine Zeugenaussage machen.
Was mach ich jetzt? Darf ich mich vom Unterricht befreien lassen? Was hat Priorität? Soll ich versuchen den Termin bei der Polizei zu verschieben? Bekomme ich von der Polizei einen Beleg das ich dort war, nicht das die Lehrer behaupten ich habe das als Vorwand genutzt?!
8 Antworten
Du solltest morgen zur Schule gehen und die Klausur schreiben.
Der Grund ist einfach: Du wurdest von der Polizei vorgeladen. Eine Vorladung durch die Polizei ist (anders als bei Vorladungen durch Staatsanwaltschaft oder ein Gericht) nicht verpflichtend - auch wenn sich das in der Vorladung anders anhört.
Das bedeutet: Du hast eine Verpflichtung, zur Schule zu gehen und die Klausur mitzuschreiben. Du hast aber keine Verpflichtung, zur Polizei zu gehen und dort auszusagen. Also bestehen hier keine zwei sich widersprechenden Pflichten, von denen du nur eine erfüllen kannst, sondern nur eine: Nämlich die, die Klausur zu schreiben.
Was du jetzt machen kannst: Du könntest einfach ohne weiteres den Termin bei der Polizei sausen lassen und zur Schule gehen, um die Klausur mitzuschreiben. Niemand könnte etwas dagegen sagen. Es könnte sein, dass die Polizei dir eine weitere Vorladung schickt oder, wenn die Sache einige Bedeutung besitzt, dass du vom Richter oder der Staatsanwaltschaft vorgeladen wirst - diese Vorladung dürftest du dann nicht ignorieren. Wie gesagt, du hast keinen Nachteil und musst auch keine irgendwie geartete Geldbuße zahlen, wenn du nicht bei der Polizei erscheinst. Das ist alles freiwillig.
Natürlich kannst du aber auch bei der Polizei anrufen und denen mitteilen, dass du zu dem angegebenen Termin nicht kommen kannst. Dann kann man dir einen neuen Termin nennen. Sollten die Beamten auf dem bisherigen Termin bestehen, haben sie Pech gehabt - du brauchst nicht zu erscheinen.
Für die Klausur brauchst Du vorher die Befreiung, ansonsten gilt die mit 6 geschrieben. Also hinterher irgendeinen Wisch von der Polizei vorlegen, läuft nicht. Außerdem kannst Du den Termin einer Zeugenaussage bei der Polizei ohne Schwierigkeiten verschieben - Du mußt dieser Einladung nicht einmal Folge leisten. Erst wenn die Staatsanwaltschaft Dich vorlädt. Diese Einladung erfolgt schriftlich mit einer Belehrung der Folgen, wenn Du nicht erscheinst.
Würde Dir empfehlen, die Klausur mitzuschreiben, denn zumeist sind die Klausuren, die nachgeschrieben werden, immer schwieriger.
Einen Termin bei der Polizei kannst Du verschieben. Da brauchst Du nur anrufen und Bescheid geben, dass Du erst später kannst. Prinzipiell bist Du noch nicht einmal dazu verpflichtet, bei einer Vorladung bei der Polizei zu erscheinen.
Bei einer Vorladung vor Gericht sieht es natürlich anders aus. Diese ist verpflichtend. Denn wenn Gerichte ständig Termine der Geladenen berücksichtigen müssten, müssten diese ständig die Verhandlungstermine verschieben und ein Gerichtsbetrieb wäre bei dem Verhandlungsaufwand gar nicht mehr möglich.
Für eine Gerichtsverhandlung müsste Dich die Schule freistellen. Selbst Arbeitgeber müssen Ihre Mitarbeiter freistellen, wenn sie zur Zeugenaussage vor Gericht geladen werden.
Fakt ist, dass du von der Polizei einen "Beleg" bekommen kannst, wenn es dein Wunsch ist (für Schule, Arbeitgeber u.s.w.). Andererseits kannst du auch bei der Polizei anrufen und den Termin zur Zeugenaussage auf einen späteren Zeitpunkt verlegen.
Theoretisch kannst du den Termin verschieben, doch natürlich darfts du dich mit einer Bescheinung vom Unterricht freistellen Du kannst ja die Klausur immernoch nachschreiben, und dir n schönen Tag machen :^)