Klassenarbeit direkt nach den Ferien 1. stunde
Darf der lehrer direkt nach den fehrien in der ersten Stunde eine Klassenarbeit schreiben ?
18 Antworten
Das kommt auf die entsprechende Regelung in deinem Bundesland an. In Neidersachsen ist es so, dass wenn der Lehrer die Arbeit vor den Ferien für diesen Tag (Stunde egal) angekündigt hat, er sie auch am ersten Schultag in der ersten Stunde schreiben lassen darf. Wenn Niedersachsen nicht "dein" Bundesland ist, googele mal "Erlass Klassenarbeiten oder auch Erlass schrifltiche ArbeitenKultusminister + Bundesland".
ist im Saarland erlaubt :( aber es wurde ne 2 :)
ja, darf er. weil es ja nicht überraschend kommt und ihr über die Ferien euch vorbereiten könnt.
Ferien sind da um abzuschalten und von der Schule eine Pause zu haben, nicht um zu lernen. Ich finde es eine verdammte Schweinerei eine Klausur gleich am 1. Tag zu schreiben!
ja, trotzdem dürfen die das ;)
Ich dachte auch erst: was für nen Quatsch .. allerdings schreibt es wirklich so zu sein, das man am ersten Tag nach den Ferien keine Arbeit schreiben darf. http://schulrecht.rechtsanwalt-zoller.de/klassenarbeiten-anzahl-verteilung.html > Nach den Ferien wird man nie Klassenarbeiten schreiben dürfen:
Für die Grundschulen ergibt sich dies bereits aus § 2 Abs. 3 Schulbericht. Für die übrigen Schulen folgt dies aus Sinn und Zweck der Notenbildungsverordnung und kann auch nicht durch eine anderweitige Regelung der Gesamtlehrerkonferenz umgangen werden: Unterrichtseinheiten werden entweder vor den Ferien abgeschlossen und geprüft oder ziehen sich (was wenig sinnvoll ist, aber manchmal nicht anders geht) über die Ferien weiter und werden dann geprüft. Ob Klassenarbeiten auch nicht nach dem Wochenende oder Feiertagen geschrieben werden dürfen, ist hingegen nicht so einfach:
Nur für die Grundschulen ergibt sich ein Verbot wiederum bereits aus der ausdrücklichen Regelung in § 2 Abs. 3 Schulbericht. Für die übrigen Schulen wird man maßgeblich auf die Regelungen der Gesamtlehrerkonferenz abstellen müssen. Auch für schriftliche Wiederholungsarbeiten (bzw. die entsprechenden Regelungen für Grund- und Hauptschulen) wird man auf die Regelungen der Gesamtlehrerkonferenz abstellen müssen.
Wann dürfen Tests und Schularbeiten abgehalten werden?
§ 7 Absatz 8 LB-VO Tests und Schularbeiten dürfen nicht direkt am Tag nach einer mehrtägigen schulbezogenen Veranstaltung bzw. Schulveranstaltung und nach Ferien abgehalten werden. Bei Tests ist der Stoff zwei Unterrichtstage, bei Schularbeiten eine Woche vor dem Termin bekannt zu geben. Tests dürfen an der AHS Oberstufe maximal 20 Minuten, an der AHS Unterstufe max. 15 Minuten, ansonsten maximal 25 Minuten dauern. Die Dauer von Schularbeiten ist im Lehrplan des einzelnen Unterrichtsfaches festgesetzt. Die Gesamtdauer aller Tests pro Semester darf in der AHS Unterstufe 30 Minuten, in der AHS Oberstufe sowie an einer BAKIP 50 Minuten und an einer BMHS 80 Minuten nicht überschreiten. An Berufsschulen dürfen alle Tests des Unterrichtsjahres zusammen nicht mehr als 50 Minuten ausmachen.
Ist das jetzt frei erfunden oder Fakt ?
Fakt, allerdings leider nur für Österreich, wie ich grad gesehen habe.
http://schulrecht.rechtsanwalt-zoller.de/klassenarbeiten-anzahl-verteilung.html ich hab hier noch was gefunden.
Du musst noch dazu schreiben für welches Bundesland diese Verordnung gilt. Denn Schule ist Ländersache und damit sind die Regelugen von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Kommt drauf an. Eine Ex nicht, die geht über die letzten beiden stunden und die fanden ja nicht statt. ne angekündigte Kurzarbeit oder Schulaufgabe schon. also unangekündigte nicht
Saarland