Darf der ehemalige Vermieter die Nebenkosten Rückzahlung für den Ausgleich von Reparaturen einbehalten?
3 Antworten
Nein, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das eine hat mit dem Anderen nicht zu tun. Das Guthaben ist zeitnah zur Zustellung der Abrechnung zu erstatten.
Sollten berechtigt Ansprüche wegen schuldhaft verursachten Reparaturen vorliegen, sind diese separat zu stellen bzw. mit der Kaution aufzurechnen. möglicherweise mit den Genossenschaftsanteilen. Um welche Reparaturen geht es? Ist die Forderung überhaupt berechtigt? Ist sie möglicherweise bereits verjährt? Es gilt hier eine Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung gerechnet.
Also, lass gucken ...
Für evtl. Reparaturen in Deiner Mietwohnungen ja, wenn Du Schäden verursacht hast! Müsste aber alles im Mietvertrag stehen den Du unterschrieben hast. Frage ist etwas undeutlich ausgedrückt!
Es war vereinbart dass die Reparaturen mit den Genossenschaftsanteilen verrechnet werden. Jetzt hieß es in der nebenkostenabrechnung aber dass es mit meinem Guthaben verrechnet wird.
Wenn Du zu den Reparaturen verpflichtet warst, ja.
So die knappe Antwort auf die knappe Frage.