darf der chef mich weniger arbeiten und bezahlen als im arbeitsvertrag vereinbart?
Ich arbeite im Discounter mit einem Arbeitsvertrag über 80 std im monat,doch seit 2 monaten komme ich immer weniger auf diese 80 std weil ich im dienstplan nicht eingetragen werde und daher erhalte ich jeden monat weniger geld ist das erlaubt?
7 Antworten
nein, das ist nicht erlaubt. wenn so viele stunden vereinbart wurden, dann hat der AG dies zu zahlen - weise ihn darauf hin, dass er sich im annahmeverzug befindet und lohnfortzahlung zu leisten hat. wenn er das nicht tut, kannst du ihn verklagen.
Lesen sie genau ihren vertrag. Wenn irgendwo ein Passus steht der das erlaub kann er das möglicherweise machen. Zudem kommt es darauf an wie die Formulierung der 80 Stunden ist. Da es sich um einen Discounter handelt, ist davon auszugehen das die Formulierung sehr Großzügig und flexibel gewählt ist. Es dürfte wahrscheinlich schwer zu beantworten sein ohne den Gesamten vertrag zu lesen. Legen sie ihren Vertrag doch mal einem Anwalt vor, der kann ihnen auch sagen ob sich darin Paragraphen befinden die Wirkungslos wenn sie Illegal sind.
Die Antwort von PlüschTiger ist so nicht richtig! Wenn im Arbeitsvertrag eine monatliche Arbeitszeit von 80 Stunden vereinbart wurde und der AG diese nicht zur Verfügung stellt, befindet er sich im Annahmeverzug. Er muss die 80 Std. bezahlen. Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitskraft für 80 Std. zur Verfügung, der AG verpflichtet sich die Arneitszeiten zur Verfügung zu stellen.: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2011, 3 Sa 493/11
Der Arbeitgeber hat Dich für die vereinbarte Stundenzahl einzusetzen und zu bezahlen.
Tut er das nicht, obwohl Du ihn darauf hinweist, dass Du arbeiten willst (Deine Arbeitskraft also anbietest), gerät der Arbeitgeber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB in den sogenannten "Annahmeverzug".
Dazu sagt das Gesetz in § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Satz 1:
Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Mit anderen Worten: In diesem Fall musst Du für 80 Stunden bezahlt werden - auch dann, wenn Du tatsächlich keine 80 Stunden gearbeitet hast; die nicht gearbeitete Zeit musst Du auch nicht nachholen!
Weise Deinen Arbeitgeber auf diese gesetzliche Bestimmung hin; wie Du mit einem möglichen Konflikt umgehst oder umgehen kannst, ist eine andere Frage: "Recht haben!" und "Recht bekommen!" ...
Nein, ertrag ist Vertrag, ausser es ist im Vertrag ersichtlich, dass es Zeit- und Lohnänderungen geben kann.
Da du einen Arbeitsvertrag über 80 Stunden monatlich hast, aber mit weniger Stunden im Dienstplan eingetragen wirst,hält der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Vereinbarung nicht ein.Da du auf die Erstellung des Dienstplan keinen Einfluß hast,trifft dich keine Schuld an der Nichterfüllung des Arbeitsvertrages,zumal du an der Einhaltung der 80 Arbeitsstunden interessiert bist.
Der Arbeitgeber kommt somit mit der Annahme der Dienste in Verzug.Daher kannst du laut § 615 Satz.1 BGBfür die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen,ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.