Darf der Chef alle Trinkgelder behalten? (Gastronomie)
Meine Freundin (17) arbeitet als Aushilfe in einer Gastronomie (Eis-Cream-Lounge) 6,50 € /Std ist nicht gerade ein großzügiges Gehalt. Wenn ich Gast bin,gebe ich dem Kassierenden das Trinkgeld, in der Annahme,das die Bedienung,mit der ich zufrieden war, davon auch etwas abbekommt. Dies ist aber nicht der Fall. Der Chef behält alles ein und macht dies auch nicht zum Thema. Meine Freundin möchte nicht nachfragen,da sie erst seit ca. 1.5 Monaten dort arbeitet,und ihren Job evt. gefährdet sieht, falls sie sich erkundigt. Wie sieht da die Rechtslage aus? Vielen Dank im Voraus.
6 Antworten
Der Chef hat absolut null Anspruch auf das Trinkgeld. Das gehört ganz allein demjenigen, der es bekommt.
Sollte der Chef das Trinkgeld einbehalten mal nachfragen ob er es als zusätzliches Einkommen Versteuert. Ansonsten wäre es für Ihn Schwarzgeld.
Kellner dürfen Trinkgeld behalten
Das LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 Sa 483/10) hat entschieden, dass Kellner ihr Trinkgeld auch selber behalten dürfen und nicht in eine Gemeinschaftskasse einzahlen müssen. Der Arbeitgeber darf auch keine entsprechenden Anweisungen geben. Hintergrund ist nach Meinung des LAG, dass es sich bei dem Trinkgeld nicht um einen Bestandteil des Arbeitsentgeltes handelt, sondern um eine persönliche Zuwendung des Gastes an den Kellner, weil er mit dessen Serviceleistung zufrieden war. Da ja aber der Kellner diese Gelder aufgrund seiner ganz persönlichen Leistung dem Gast gegenüber erhält und nicht aufgrund des Arbeitsvertrages, darf er sie eben auch ganz selber alleine für sich behalten.
Die frage ist, wie lange deine Freundin dann noch da arbeiten kann...
das geld steht dem chef nicht zu
"§ 107 Abs. 3 der deutschen Gewerbeordnung in der Fassung vom 7. Juli 2005 zum Trinkgeld: „Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.“"
schreibt wikipedia
Trinkgeld ist eine unabhängige Bezahlung an den Arbeitnehmer auf die der Arbeitgeber keinen Anspruch hat.