Darf der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigen, wenn dieser in seiner Freizeit kifft?
In manchen Betrieben wird vor der Einstellung oder alle paar Jahre ein Drogentest bei den Arbeitnehmern im Rahmen einer gesammtmedizinischen Untersuchung durchgeführt.
Wenn während des laufendem Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer nur positiv auf Cannabis getestet wird, weil er es in seiner Freizeit konsumiert, ist das dann ein Kündigungsgrund ?Nehmen wir mal an der Arbeitgeber will seinen Arbeitnehmer zu einer "Entziehung" schicken, dieser lehnt jedoch ab, ändert das etwas an der Situation ?
9 Antworten
Wenn Drogenfreiheit Bestandteil der arbeitsrechtlichen Vertragsvereinbarungen ist, dann wäre das Vorhandensein von Abbauprodukten im Urin für den Arbeitgeber ein Grund die Kündigung des AN zu betreiben.
Vermutlich würden Richter am Arbeitsgericht die Situation ähnlich (verfälscht) bewerten wie Behörden in Führerschein-Angelegenheiten. Wenn ein Kraftfahrer am Vor- oder Vor-Vortag gekifft hat, der Konsument in eine Kontrolle kommt und abpinkeln muss, dann müssen oft drastische Konsequenzen ertragen werden. (Zu Unrecht wie ich meine, weil zum Zeitpunkt des Fahrens keine THC-bedingte psychoaktive Wirkung die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigt hat.)
Grundsätzlich darf es aber nicht von Interesse für den AG sein, was der AN in seiner Freizeit tut, so lange die Arbeit korrekt gemacht wird. Wird also ein wie o.g. entsprechender Kompromissvorschlag ("Entziehung") gemacht, wird sich der AN entscheiden müssen, ob er "entzieht" und künftig keine Abbauprodukte mehr nachweisbar sein werden oder ob er lieber der Job wechseln möchte.
Natürlich. Wenn das Kiffen die Arbeit beeinträchtigt oder die besonderen Anforderungen an das Berufsbild (Mediziner, Piloten) das Kiffen ausschließt.
Ja natürlich.
Wenn ich in meiner Freizeit Alkohol konsumiere und deshalb mit 2 Promille zur Arbeit erscheine, ist das auch ein Kündigungsgrund.
Nun ist es ja so das Alkohol einen Menschen sehr stark beeinträchtigen kann, was Cannabis natürlich nicht tut.Die Gesetzeslage ist bei dieser Thematik im Moment leider sehr unausgereift.Meiner Meinung nach hat es den Arbeitgeber nichts anzugehen was ich in meiner Freizeit mache, solange ich nicht unter dem DIREKTEM Einfluss eines Betäubungsmittels stehe. Ich finde das ist einfach ein zu tiefer eingriff in die persönliche freie Entfaltung.
Im Gegenteil: Die Gesetzeslage ist sehr eindeutig. Suchtkrankheiten sind immer ein Kündigungsgrund.
Etwas anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer daran arbeitet, dann kann man es bei einer Abmahnung mit Auflagen belassen.
Lehnt er, wie oben beschrieben, eine angebotene Entziehungskur ab, ist das aber definitiv ein Kündigungsgrund.
Du stehst aber unter passivem Einfluss! THC bleibt lange im Körper! Deshalb ist es auch legitim, wenn man eine Kündigung erhält!
Verstehe, dann liegt der Fehler wohl da, dass der Gesetzgeber Cannabiskonsum als Suchtkrankheit definiert.In diesem Fall rennt man wohl gegen Windmühlen.Darf der Arbeitnehmer denn einen unbegründeten Drogentest mitten im Arbeitsverhältnis z.b. ( alle paar Jahre ) ablehnen.die Polizei muss ja auch immer erst vorher fragen bevor sie einen Drogentest machen darf, zumindest keinen unbegründeten.
Definiere "unbegründet".
Wenn er im Arbeitsvertrag drinsteht, hast du ihn akzeptiert. Eine Ablehnung ist dann abmahnfähig.
Außer der Reihe muss ein Drogentest begründet werden.
Ich muss dich an dieser Stelle leider korrigieren, THC bleibt max. 12 Std. im Körper je nach dosierung. Was du meinst ist das Abbauprodukt, dieses kann in der Tat bis zu 3 Monate im Körper bleiben.
Wenn du z.b. von der Polizei positiv auf Cannabis getestet wurdest, deine Blutwerte jedoch nachweisen das der letzte konsum länger als 12 Std. her ist, sprich du nicht unter dem direktem Einfluss von Cannabis standest während der fahrt., dann kann man dir trotzdem noch den Führerschein entzeihen.Nicht weil Cannabis noch so lange im Köper bleibt, sondern weil du unter generalverdacht stehst und man dir vorwirft "drogensüchtig" zu sein und somit GRUNDSÄTZLICH nicht zu führen eines kfz geeignet bist.
Als Begründung reichen aber schon glasige Augen und der Verdacht auf Suchtkrankheit.
Heutige Drogentests können sehr genau zwischen einmaligen und dauerhaftem Konsum differenzieren.
Oh man, in was für einem krankem System wir doch leben, aber danke für die Antwort.
Oh man, in was für einem krankem System wir doch leben, aber danke für die Antwort.
Bei einem Hofkehrer wäre das wohl übertrieben, aber bei einem Staplerfahrer etwa oder einem Fräser hätte ich dafür Verständnis, denn in bekifftem Zustand gefährdete der Mitarbeiter ja nicht nur sich selbst, sondern auch andere und ausserdem strebt jeder gute AG danach, dass in seinem Betrieb möglichst keine Arbeitsunfälle passieren.
Wenn der AG hier den AN zum "Entzug" schicken wollte, dann käme er damit seiner Fürsorgepflicht nach und das ist eindeutig positiv zu bewerten.
Wenn der AN das ablehnte, dann könnte ihm schlimmstenfalls sogar gekündigt werden.
Wie gesagt, es gibt keine Studie, keinen test, kein einziges Medizinisches Gutachten das belegen könnte das sich Cannabiskonsum NACHHALTIG negativ auf den Menschen auswirken könnte.Meiner Meinung nach kommt der AG keiner Fürsorgepflicht nach, sondern greift tief in das Privatleben des AN ein.
Prinzipiell würde ich sagen, dass das den Arbeitgeber nichts angeht, was man in seiner Freizeit macht. Wenn man aber in einem Beruf arbeitet, in dem man sich oder andere stark gefährden kann, wäre eine Kündigung in meinen Augen legitim.
Das Argument mit der Gefährdung kann aber jeder Arbeitgeber immer bringen
Sehe ich nicht so! Für mich ist es ein riesen Unterschied, ob jemand alleine an seinem PC sitzt oder irgendwelche Gerüste aufbaut!
DH, das ist der richtige Denkansatz. Wenn man kifft, dann zeigt das ja auch noch recht lange Wirkung - viel länger als Alkohol.