Darf der Arbeitgeber nach Krankheit einen anderen Job zuweisen?
Ich bin männlich, 53 Jahre alt und seit fast 15 Jahren in der Firma. Ich war 13 Jahre als Servicetechniker weltweit unterwegs (Stundenlohn). Dann erlitt ich einen Burn Out und war von Dezember 2013 bis August 2014 krank.
Nach der Krankheit gab es eine Wiedereingliederung, allerdings an einem anderen Arbeitsplatz innerhalb der Firma mit nur noch gelegentlichen Außeneinsätzen (Festgehalt). Dieser Änderung hatte ich auch zugestimmt, obwohl ich dadurch weniger Einkommen habe.
Durch private Probleme und momentan vermehrtem Stress in der Arbeit kam es dazu, dass ich jetzt wieder 5 Wochen krank war. Als ich nun wieder arbeiten wollte, musste ich sofort zum Gespräch und man eröffnete mir, dass ich ab sofort einen reinen Bürojob bekomme, der mit wiederum niedrigerem Gehalt und der Rückgabe des Firmenwagens verbunden ist.
Da ich 200km vom Arbeitgeber entfernt wohne, habe ich noch einen Zweitwohnsitz mit 250 Euro im Monat zu unterhalten. Somit würde ich extreme finanzielle Einbußen haben, die ich mir nicht leisten kann. Laut Personalchef und Vorgesetztem hätte ich keine Wahl und müsse zustimmen! Dieses (unerwartete) Gespräch hat mich so hart getroffen, dass ich keinen Ton mehr herausbrachte, den Tränen nahe war und nicht arbeiten konnte, sondern nun erneut krankgeschrieben bin (Depression).
Ich fühle mich am bisherigen Arbeitsplatz keineswegs überlastet. Die aktuelle Problematik beruht auf das zusammenspiel der privaten Probleme (bereits gelöst) im Zusammenspiel mit dem kurzfristigen Arbeitsstress (da mehrere Kollegen ausgefallen waren) Auf meine aktuellen E-Mails hin, wo ich diese Problematik erklärte, kam die Antwort, dass man eine Sorgfaltspflicht mir gegenüber hätte, ich dem Arbeitsplatz wohl nicht gewachsen wäre (obwohl ich super im Job war) und ich keine Wahl hätte...
Nun weiß ich nicht weiter...
5 Antworten
Wenn Du den neuen Job nicht möchtest und auch nicht zustimmst, muss der AG Dir eine Änderungskündigung geben.
Du hast dann noch mal die Möglichkeit, Dir zu überlegen was Du machst:
- Du nimmst an und arbeitest am neuen Arbeitsplatz für weniger Geld.
- Du lehnst ab. Dann wird aus der Änderungskündigung eine Beendigungskündigung.
- Du nimmst unter Vorbehalt an. Du arbeitest dann zwar zu den neuen Bedingungen, reichst aber Klage beim Arbeitsgericht ein. Dieses prüft ob die Änderungskündigung rechtmäßig ist. Lehnt das Gericht die Ä-Kündigung ab, hast Du Deinen jetzigen Job zum jetzigen Gehalt (incl. Firmenwagen) zurück. Stimmt das Gericht zu, bist Du wenigstens nicht arbeitslos.
Der AG hat sich aber auch bei Änderungskündigungen an die vereinbarte, tarifliche oder gesetzliche Kündigungsfrist zu halten. Das bedeutet, er kann Dich nicht von heute auf morgen mit weniger Bezügen versetzen. Deine Frist beträgt nach § 622 Abs. 2 BGB sechs Monate. Vor dieser Zeit musst Du auch bei Annahme der Änderungskündigung den neuen Job nicht ausüben.
Wählst Du Möglichkeit 2 oder 3, musst Du innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Du solltest einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und die Sachlage schildern.
Danke fürs Sternchen
Ich als Arbeitgeber würde auch so ähnlich reagieren.
Du bist 9 Monate krank geschrieben wegen Burn-Out. Du kommst wieder, bekommst einen etwas weniger stressigen Job, dem du auch zugestimmt hast und bist ein Jahr später wieder 5 Wochen krank geschrieben wegen Burn-Out.
Somit würde ich extreme finanzielle Einbußen haben, die ich mir nicht leisten kann.
Wenn du das deinem Arbeitgeber so gesagt hast, dann kommt das etwas "uneinsichtig" rüber finde ich. Dein Grund ist ja nicht "Mein Burn-Out ist überwunden", sondern es kommt halt wie "Ich kann es mir finanziell nicht leisten weniger zu tun als das was zu meinem Burn-Out geführt hat".
Dein Arbeitgeber kann es sich vielleicht auf die Dauer nicht leisten dein Gehalt weiter zu zahlen, ohne das du eine Arbeitsleistung erbringst, wenn du immer wieder zusammen klappst. Zudem müssen dann andere deine Arbeit mitmachen und am Ende klappen die dann auch noch zusammen wegen Überlastung.
Dein Arbeitgeber ginge sogar das Risiko ein von dir verklagt zu werden, wenn du auf der gleichen Stelle wieder zusammenbrichst. Sogar dann, wenn du von dir aus auf die gleiche Stelle zurück willst um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Das ist diese Sorgfaltspflicht, auf die sich dein Arbeitgeber beruft.
Da ist aus meiner Sicht viel Wahres dran!
Hier wird endlich auch einmal die Arbeitgeberseite beleuchtet, was ich allgemein bei ganz vielen Antworten in diesem Ratgeber-Forum vermisse.
===> "Jede Medaille hat mindestens zwei Seiten" <===
Warum soll er das nicht dürfen? Jeder ist ersetzbar und muss notfalls ersetzt werden. Müsste aber alles in Deinem Arbeitsvertrag stehen!
Weil in Arbeitsverträgen im Allgemeinen das Aufgabenfeld beschrieben steht und nicht fröhlich Lohn gekürzt werden darf!
Habt ihr keinen Betriebsrat? Wenn du eine genauere Auskunft möchtest, dann wende dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Hier geht es um deine Existenz. Alles Gute und nicht den Mut verlieren. lg
So geht es zur Zeit vielen Arbeitnehmern.
Die können dich nicht dazu zwingen, einen neuen Vertrag zu unterschreiben.
Was steht in deinem bisherigen? Ist das Tätigkeitsfeld genau beschrieben oder offen? Einfach Gehalt streichen geht jedenfalls nicht!
Dann würde ich an diesem Vertrag festhalten! Die dürfen auch nicht einfach deinen Lohn kürzen.
Falls die dort völlig verquer sind, hilft nur noch ein Anwalt für Arbeitsrecht, der dich da entsprechend unterstützt. Auf jeden Fall keinen Aufhebungsvertrag und Neuvertrag unterschreiben!
Falls du gekündigt wirst sofort Widerspruch einlegen.
Das Tätigkeitsfeld ist relativ fest beschrieben. Der neue Aufgabenbereich ist ein kleiner Teil des bisherigen Bereiches. Alle Anderen Tätigkeiten würden komplett wegfallen!
Der Betriebsrat ist wegen wiederholter, gescheiterter Lohnverhandlungen und zu sehr eingeschüchterter Mitarbeiter zurückgetreten... Das Betriebsklima ist in den letzten 3 Jahren extrem gesunken, obwohl die Firma sehr gut dasteht! Der zweite Geschäftsführer ist ausgeschieden und der Besitzer ist charakterlich ein ........................
Das ändert aber nichts daran, dass ich meinen Job mag...