Darf der Arbeitgeber den Urlaub festlegen (1. Ausbildungsjahr)?

7 Antworten

Man sollte seine Urlaubstage selber einteilen können, nicht vorgeschrieben bekommen,.

bei uns ist es allerdings so, dass wir 30 Tage Urlaub haben, 20 werden vom Arbeitgeber vorgeschrieben, und 10 kann man sich selber einteilen. Kommt man gut mit hin.

In diesem Fall ja. Für die ersten 3 Monaten bei begin einer neuen Arbeit oder Ausbildung haben die meisten AG eine Urlaubssperre für ihre AN. 

Und bei dir ist ja das Jahr dann schon vorbei. Also musst du für 2016 das nehmen was dir dein AG gibt. Der Urlaub steht dir zu aber wann, entscheidet der Chef.

Für die Folgejahre gilt. Du stellst einen Urlaubsantrag und der Chef/Personalleitung schaut ob dieser mit den Betrieblichen Gegebenheiten konform ist und bewilligt ihn oder sucht mit dir Alternativen.

Der AG darf Urlaub nur unter bestimmten Voraussetzungen festlegen.

Im § 7 Bundesurlaubsgesetz steht dass der AG Urlaub verwehren kann, wenn dringende betriebliche Belange und Belange anderer AN die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben gegen die Urlaubsgewährung sprechen. Das gilt für alle AN, auch für Azubis.

Der AG kann u.U. bis zu 3/5 des Jahresurlaubs verplanen. Unter diese Voraussetzungen fällt z.B. Betriebsurlaub oder wenn nach Brückentagen geschlossen bleibt. Betriebliche Belange sind u.a. auch wenn es eine unvorhersehbare Krankheitswelle gibt oder jede Hand bei einer Naturkatastrophe (z.B. Hochwasser) gebraucht wird.

Unter "normalen" Umständen kann der AG den Urlaub nicht verwehren. Es wird ihm auch schwer fallen nachzuweisen dass der Betrieb z.B. einen wichtigen Auftrag nicht erhält oder fertigstellen kann, weil ein Azubi nicht da ist.

Außerdem ist ein AG gehalten einem Azubi vorzugsweise in den Berufsschulferien frei zu geben.

Lies mal hier:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/urlaub.html

Ja, normalerweise kannst du selbst aussuchen, wann du Urlaub haben willst. Der Arbeitgeber kann dann zustimmen oder ablehnen, z.B. weil zu der Zeit immer viel zu tun ist oder weil schon zu viele andere Kollegen Urlaub haben.

Dass er sich aussucht, wann du Urlaub machst, geht normalerweise nur, wenn die ganze Firma gleichzeitig Urlaub macht (z.B. wenn du Lehrer bist und Ferien sind oder bei einer Arztpraxis, wenn der Arzt Urlaub macht und die Praxis in der Zeit geschlossen wird)

Da du bei Aufnahme der Ausbildung eine Probezeit hast, die mindestens einen Monat und höchstens vier Monate beträgt, laut Ausbildungsvertrag, kann es diese Regelung geben, weil....................

.................während der Probezeit gewähren die Ausbildungsbetriebe ungerne längeren Urlaub, deswegen  diese Regelung , damit du den Resturlaub nicht in voller Länge ins Folgejahr übernehmen musst.

Aber ich denke, wenn du aus wichtigem Grund einige Urlaubstage benötigst, wird dir dieser nach Rücksprache auch gewährt.

Wenn es deswegen Meinungsverschiedenheiten gibt, wende dich vertrauensvoll an den Ausbildungsberater der zuständigen Kammer, der ist dort der einzige, der sich um die Belange der Azubis kümmert.

Die Adresse der Kammer findest du auf der Rückseite des Ausbildungsvertrags.