Darf das Wohnmobil dauerhaft in unserer Straße parken?
Hallo! Wir wohnen in einer Wohnsiedlung, sehr ruhig gelegen in einem EFH. Seit einigen Wochen parkt unser Nachbar sein Wohnmobil direkt neben unserem Haus auf einem, ich nenne es mal, Mehrzweckstreifen, zu dem uns weder Stadt noch Ordnungsamt Auskunft geben kann. Man muss mit dem Auto einen Bogen machen, um um das WB vorbei zu kommen. Problem ist, dass der Nachbar nicht mit uns spricht. Wir haben aber gehört dass er plant, sein WB dort stehen zu lassen weil er keinen Unterstellplatz mehr hat.
Unsere Frage ist nun: darf ein Wohnmobil eigentlich dauerhaft in einem Wohngebiet parken?
Danke schonmal!
7 Antworten
Hallo,
frage doch mal einen Polizisten. Nach meiner Ansicht - wenn das Wohnmobil ordnungsgemäss angemeldet ist + an dieser Stelle das parken erlaubt ist + keine Gefährdung (ob in dem Fall eine Behinderung ausreicht.......), wird Euer Nachbar das Fahrzeig dort wohl abstellen dürfen.
Grüsse + viel Erfolg - Deti
Du kannst das Wohnmobil solange es TüV hat und zugelassen ist wie einen PKW betrachten. http://www.campen.de/threads/75438-wie-lange-parken/page2
Parken erlaubt, solange keine Verkehrsbehinderung davon ausgeht.
Diese Parkregel gilt soweit ich weiß nur für Anhänger aller Art. Das Wohnmobil darf da parken. Natürlich sofern da kein Halte/Parkverbot und so ist... Nur übernachten darf man dann nicht drin, noch weniger wenn es auf richtigen, öffetlichen Parkplätzen stehen würde.
Ihr seit beides aber keine guten Nachbarn, der eine redet nicht mit den anderen und ihr wollt den beim Ordungsamt anschwärzen ? ;-)
Im Wohnmobil darf ich überall zum Wiedererlangen meiner Fahrtüchtigkeit Übernachten.Z.B. nach längerer Fahstrecke. auch in München, wo es angeblich im Stadt-Centrum Untersagt wäre. Fahre seit 35 Jahren Wohnmobile.
Das Wohnmobil darf im öffentlichen Verkehr parken, weil es angemeldet ist und Steuern und Versicherung bezahlt wird. Es darf natürlich nicht so groß sein, um den Verkehr zu behindern.
Und ich habe mal was davon gehört, dass man es aller 14 Tage "umsetzen" muß. Dazu würde aber einmal hin und herfahren ausreichen.
Einen Wohnwagen, das ist ein Anhänger, aber ein Wohnmobil nicht. Das kann so lange stehen wie jeder andere PKW auch. Bis 7,5 T.
Also solche Antworten, da dreht sich mein Magen um. Ein Wohnmobil bis 7,5 T kann so lange Überall Stehen, wo jeder andere PKW auch stehen darf.Wohnanhänger nicht. Nur Max 14 Tage, dann müssen Sie bewegt werden. Das Eine ist ein Anhänger.Das Andere ein Eigenes Kraftfahrzeug
Die 14 Tage gelten aber nur für alleinstehende Anhänger. ;)