Darf Arbeitgeber private Sachen wegwerfen?
Hallöchen,
da ich leider nichts bei Google finde, wollt ich mich eben an euch wenden, evtl könnt ihr mir weiter helfen.
Und zwar geht es darum:
Mein Freund und ich wurden gekünigt, in unserem Urlaub, da wir nicht da waren haben wir die Post natürlich erst später gesehen.
10 Tage danach ( nach der Kündigung) sind wir dann zu unserer alten Arbeitsstelle gefahren, um unsere Sachen zu holen, wie z.B eine Wanduhr, Tassen, Geschirr, Toaster, Lebensmittel ( Cornflakes, Rama etc).
Uns wurde dann gesagt, dass die Sachen weggeworfen wurden.
Die Uhr von uns, wurde total beschädigt, kein Glas mehr drinn, der Sekundenzeiger wurde raus gerissen, und lauter Dellen sind im Rahmen.
Bei den Lebensmitteln hieß es, sie haben es weggeworfen, weil es ja schlecht wird.
Also bei Rama kann ich es ja verstehen, aber die wird selbst nach 10 Tagen nicht schlecht, aber bei Cornflakes? Die waren komplett noch geschlossen.
Naja wie auch immer, dürfen die einfach unsere Sachen wegwerfen? Kann man Anzeige erstatten, schon allein weil sie unseren Toaster weg geworfen haben, und die Uhr kaputt gemacht haben?
Ich hoffe jmd kann uns da weiter helfen :-(
Da es hier immer wieder "Spinner" gibt, eure Dummen aussagen könnt ihr für euch behalten!
5 Antworten
ja natürlich,würde ich machen,zumal gekündigt wurde während ihr um urlaub ward,damit ihr auch nix mitbekommt
Gegenfrage: Sind Lebensmittel und Elektrogeräte, die im Zweifelfalle auf Kosten des AG betrieben werden in diesem Betrieb überhaupt erlaubt…!? Warum sollte Dein Ex-AG für Deinen Privatkram kostenlos Lager bereithalten?
Klar war es erlaubt.... Sonst hätten wir das nicht gemacht ;)
Weswegen willst Du anzeigen? So ein Verfahren würde wegen Geringfügigkeit eingestellt. . Sind Private Gegenstände an Eurem Arbeitsplatz überhaupt erlaubt? Wenn Du glaubhaft machen kannst, dass die Sachen vorher in Ordnung waren, kannst Du bestenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen. Das würde heißen, Du könntest den tatsächlichen materiellen Schaden in Geld einfordern. Aber auch hier wirst Du natürlich die Schadenshöhe glaubhaft machen müssen und meistens hat man ja eher minderwertige Sachen im Büro und das gute Porzelan zu Hause. Du müsstest dann natürlich damit rechnen, dass der Arbeitgeber eine Gegenrechnung aufmacht, denn der Toaster wurde ja z. B. mit dem Strom des Arbeitgebers betrieben. Du solltest Dir also überlegen, ob Du Dir den Stress wirklich antun willst oder lieber die Sache auf sich beruhen läßt. Solltest Du den Gerichtsweg beschreiten wollen (zivilrechtlich) wirst Du Vorkasse leisten müssen.
Ja sind erlaubt, andere hatten auch ihre Sachen dort, wie Kaffeemaschine, Wasserkocher etc.
Unser Objektleiter hat die Sachen weg geworfen... Also nicht direkt der AG, hatte ich falsch formuliert, sorry.
Also zum einen Finde ich den letzten Satz hättest du dir sparen können. Aber zum eigentlichen Thema würde ich sagen, ihr solltet euch rat beim Anwalt oder bei der Gewerkschaft suchen, bevor ihr irgentwas macht.
Ja tut mir ja leid...Sollte ich nochmal ne Frage stellen, unterlasse ich sowas. Trotzdem danke für deine Antwort :-)
Ja natürlich kann man Anzeige erstatten und ich würde es auch tun. So kann es doch echt nicht gehen.