Darf alg 1 gesperrt werden wenn man nicht zum Probearbeiten erscheint?
Darf mir alg 1 gekürzt oder gesperrt werden wenn ich nicht zu einem geplanten Probearbeiten erscheine. Danke für eure Hilfe lg
3 Antworten
Wenn die Arbeitsstelle, für welche die Probearbeit vorgesehen ist, nicht offiziell von Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter vorgeschlagen wurde, kann m.M.n. nichts passieren.
Andernfalls läufst Du m.M.n. nach Gefahr, gesperrt zu werden, bzw. muß ggf. ein Sozialgericht entscheiden.
Wenn es unbezahltes Probearbeiten ist darf man das Sperrfrei ablehnen. Das selbe gilt für unentgeltliche Praktika.
Und wenn das Amt sowieso nichts davon weiß gibt es auch keine Sperre.
Nein. Unbezahlt sowieso schon mal gar nicht (eigendlich muss Probearbeiten vergütet werden)
Habe jetzt nur Angst wenn ich ohne was absage oder sonst was da nicht erscheine das mich dann das Arbeitsamt anruft und es irgendwie rausbekommen hat sagt bist da nicht hingegangen 2 mal Leistungen werden gekürtzt
Was hätte die Person davon dich zu melden? Nichts ...
Wenn das Amt nicht mit drinne hängt (Vermittlungsvorschlag oder so) wird wohl nichts passieren.
Aber wenn sie mich melden würden hätte ich ein Problem ?
Eventuell.
Das schlechteste was passieren könnte die petzen und das Amt drückt eine Sperre rein gegen die man dann rechtlich vorgehen müsste.
Und erst sagt ihr passiert überhaupt nichts weiß nicht mehr was ich machen soll
Musst du halt selber entscheiden. Rechtlich gesehen dürfte eine Sperre nicht haltbar sein.
Außerdem wenn der nicht mal weiß das du beim Amt bist dann kann der nicht mal petzen.
Probearbeit ist ja sowieso nur wenige Stunden bis maximal 2 Tage.
Ja okay soll ich das Probearbeiten denn per Mail oder sonstiges absagen oder einfach nicht hingehen ?
Am einfachesten wäre wohl anzurufen und abzusagen. Als Grund könntest du nennen das du bereits was besseres als [Beruf einfügen] gefunden hast (Muss nicht stimmen aber überprüfen können sie das sowieso nicht und die Ausrede ist 100% plausibel).
War heute da und haben gesagt Montag probetag kann ihn ja morgen anrufen und sagen es hat sich jetzt meine Wunschstelle bei mir gemeldet und ich würde gerne absagen ?
Das wäre die beste Option.
Dann mach ich das so danke für deine Hilfe
Es ist Deine Pflicht als Bezieher von ALG 1 an der Beendigung dieser Abhängigkeit mitzuwirken.
Ein Probearbeiten könnte ja einen neuen Job bedeuten.
Daher ist eine Sanktionierung dann rechtens.
Krankheit ausgenommen!
Also wenn ich an dem Tag krank bin und es nachweisen kann passiert nichts ?
Korrekt. Du darfst dann mglw zum Amtsarzt
Ja mir wurde nicht gesagt das es da Geld gibt bei dem einen hatte ich kein Vorstellungsgespräch sondern wurde direkt zum Probearbeiten eingeladen also passiert nichts wenn ich da nicht hin gehe ?