Dachdecker kommt nicht mehr -

5 Antworten

oi, ruf mal bei der Handwerkskammer an.- Auch mündliche Absprachen zählen.- Dokumentiere zeitlich deine Versuche der Kontaktaufnahme.- Deine Absprachen hat doch bestimmt noch jemand anderes mitbekommen (Zeuge).- Grundsätzlich hat der HAndwerker das Gewerk "zügig" zu erstellen.- setz dem ne Frist zur Fertigstellung, wenn der selber 2 wochen angegeben hat ist diese Frist auch angemessen.- Du verbindest deine fristsetzung mit der Ankündigung der Selbstvornahme und der Forderung des Schadenersatzes.- Schadenersatz isauch begründet dadurch, dass der Fortgang des Bauvorhabens duch den trödelnden Dachdecker behindert ist.- Folgegewerke müssen ihren Auftreg ja auch unterbrechen.- Auch teilst du mit, dass du bei fruchtlosem Verstreichen der Frist ohne weitere Ankündigung vom Auftrag zurücktrittst und auf seine kosten die Selbstvornahme vornimmst.- § 637 BGB Selbstvornahme.- für den Rücktritt v. Vertrag gilt § 323 u. 326 BGB.- für dich ist wichtig, dass du IMMER ne angemessene Frist setzt zur Fertigstellung.- Dur kannst zusätzlich in deinem Schreiben an den Dachdecker die Rückmeldung innerhalb v. z.B. 3 Tagen verlangen.- Hält der die Rückmeldefrist nicht ein, brauchste die Frist zur Fertigstellung nicht mehr einhalten § 323 Abs. 4 BGB .- Wenn der sich nichtmal meldet kann man ja offensichtlich davon ausgehen, dass, wie in Abs 4 beschrieben der Rücktrittsgrund eintreten wird.- Wie gesagt: Frist setzen und per EISCHREIBEN.- Ruf zusätzlich bei der Handwerkskammer an u. frag nach, -die sollten dir das Selbe sagen.- Wenn die Fristen weg sind, also der Werkvertrag mit dem Dachdecker gekündigt ist kannste dann n Anderen beauftragen.- Wenn der tatsächlich dann so dreist sein sollte, Teilleistungen zu berechnen, machste Schadenersatz geltend.- oder du lässt den dann auflaufen, in dem du rotz frech nach seinem Auftrag fragst.- Den könnte der Dachdecker ja dann auch nicht belegen.-

Ich würde vielleicht noch reinschreiben, dass die Baustelle SOFORT gegen Witterungseinflüsse abgesichert werden muss, ansonsten werden die Reparaturen der Schäden an der Bausubstanz in Rechnung gestellt. Ich finde es sehr schade, dass so etwas immer wieder vorkommt, besonders, wenn man dumm genug ist, den freundlichen Handwerker per Vorkasse zu unterstützen. Ich habe kein Verständnis mehr für das Gejammer der Branche über die schlechte Zahlungsmoral. Sie machen es genauso oder schlimmer.

Tobi66 
Beitragsersteller
 08.06.2010, 08:31

wir waren leider so dumm und haben für das Material schon Vorkasse geleistet( weil eben rumgejammert wurde)..Und dann wurden auch noch zu wenig Dachziegel bestellt. Aber man weiß das ja leider nicht vorher (sofern man den Dachdecker nicht schon kannte) auf was man sich einläßt.

turalo  08.06.2010, 08:32
@Tobi66

Wurde der Dachdecker regelrecht beauftragt? Oder leistet er eine Gefälligkeit Euch gegenüber?

Tobi66 
Beitragsersteller
 08.06.2010, 08:38
@turalo

also wir haben einen Kostenvoranschlag von ihm erhalten und ihn dann mündlich beauftragt.

turalo  08.06.2010, 08:29

An der Bausubstanz treten durch Regen keine Schäden auf. Es wird halt nur naß. Und sofort ist nicht der Wortlaut, der in einem Schreiben die gewünschte Wirkung bringt. Ein genauer Termin oder eine genau festgesetzte Frist muß da schon sein, um es vertreten zu können.

Sonderzeichen2  08.06.2010, 09:00
@turalo

ja, Du hast recht, sofort ist für jeden etwas anderes. ;-)

Ist der Mitglied der Handwerkskammer oder bei der Innung gemeldet? Habt Ihr schon etwas gezahlt?

Tobi66 
Beitragsersteller
 08.06.2010, 08:56

ja da ist er gemeldet..wir haben schon Vorkasse für das Material geleistet, welches aber noch nicht komplett bei uns ist

Randberlinerin  11.06.2010, 08:57
@Tobi66
  • na wenn er dort Mitglied ist, dann meldet ihn dort.. die werden ihm schon "einheizen"...

Du mußt folgendermaßen vorgehen:

Schriftlich (Einschreiben/Rückschein) Frist zur Fertigstellung setzen. 'Da gehört der Satz hinein: '"Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, behalten wir uns vor, das Gewerk für Sie kostenpflichtig anderweitig ausführen zu lassen."

Dann, falls er nicht erscheint, eine angemessene Nachfrist, wieder den Satz: "Sollte auch dieser Termin fruchtlos verstreichen, werden wir die Arbeiten für Sie kostenpflichtig anderweitig ausführen lassen."

Wenn ihr ihn schon bezahlt habt, siehts vielleicht schlecht aus. Wenn nicht, so sagt ihm halt dass ihr nach einer Frist eine andere Firma beauftragen werdet und er kriegt was uebrig bleibt. Oder setz seine Mailadresse hier rein, mit der Bitte, dass alle ihm eine Aufforderung schicken.

turalo  08.06.2010, 08:23

"Sagen" kann man viel. Schreiben muß man es, damit man etwas in der Hand hat. Und einzelne Gewerke werden nach Beendigung bezahlt.

Berndmitd  08.06.2010, 08:25
@turalo

Stimmt muss ihm schon schriftlich gesagt werden

Tobi66 
Beitragsersteller
 08.06.2010, 08:25
@turalo

oh das geht aber schnell mit euren Antworten. Schon mal vielen Dank

Meinereiner67  08.06.2010, 09:00
@Tobi66

Moin, mit der Vorauskasse für MAterial is das Zwar nicht schön, aber auch kein Problem.- Die Ware is ja da, -also nix verloren.- Nach § 637 BGB Selbstvornahme kann der Besteller Vorschuss verlangen.- Wenn also fristen verstrichen sind und die Selbstvornahme stattfindet würde ich dem trödelnden Dachdecker evtl sogar mit nem Mahnbescheid auf n Sender gehen.- Da gilt dann auch wieder: Erst Vorschussrechnung stellen, mit genauem Zahlungstermin.- Dann Fristsetzung zum Ausgleich der Forderung.- Die Fristen müssen nicht länger wie 1 Woche sein.- Dann sofort n gelben Brief (MB).-