Dach-Plane von feststehendem Pavilion bei Sturm rissig geworden. Versicherungsschaden ja/nein?
Bei den Stürmen der letzten Tage ist die Plane eines feststehenden Pavilions rissig geworden. Kann ich das als Versicherungsschaden melden? Wenn ja, ist das dann ein Wohngebäudeschaden, oder ein Hausratschaden?
an mehreren Stellen sind Risse entstanden
3 Antworten
Gilt als „bewegliches Nutzeigentum“ und fällt damit unter die Hausratsversicherung. Hier der Link zum nachlesen: https://www.hausjournal.net/sturmschaden-pavillon
Danke für die Info. Werde dann mal Kontakt zu meinen Versicherungsmensch von der Hausrat aufnehmen und sehen wie der so reagiert.
Auf jeden Fall kümmert sich die Hausratsversicherung darum. Es ist soweit bei uns festgelegt von der Windstärke abhängig, in wie weit es als Sturmschaden gilt. Ist der Garten direkt am Haus (was der Fall ist), sollte der Schaden eigentlich (bei entsprechender beweisgrundlage das es ein sturmschaden ist, gegebenenfalls sturmschäden anderes häuser vorzeigen etc.) durch die Versicherung übernommen werden. Einmal kurz nachschauen, was für einen Versicherungsumfang man hat, klärt hier vielleicht schon auf.
Nicht fest mit dem Grundstück verbunden? Dann eher Hausrat. Aber da gibts dann das Problem, dass Sturmschäden außerhalb von Gebäuden üblicherweise nicht versichert sind.
Der Versicherungsvermittler der deinen Vertrag betreut kann Auskunft geben.
Was heißt "festverbunden" hierbei? Er ist mit Schrauben im Boden verschraubt. Also nicht irgendwie Heringe mit Spanseilen oder solche Spielereien.
Der Pavillon ist aber frei stehend, als NICHT mit dem Gebäude verbunden. Das fällt also in den Bereich Hausrat. Wenn das beim gleichen Versicherer ist, regeln die das untereinander.
Zitat aus den Bedingungen Der Ammerländer Versicherung (Tarif "Excellent"):
Sturm 38. Sturm- und Hagelschäden auf dem Grundstück der versicherten Wohnung inklusive Balkon und Terrasse In Erw eiterung von VHB 2014 Abschnitt „A“ § 5 Nr. 4 sind versicherte Sachen auch auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, im Excellent-Schutz gegen Sturm- und Hagelschäden nach VHB 2014 Abschnitt „A“ § 5 Nr. 2
und 3 bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Versicherte Sache? Ja.
denn...
§6 Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
So sieht es bei der Ammerländer Versicherung (Hausratversicherung) aus.
Wo ist dein Hausrat versichert?
Hausrat ist bei der Ergo.
Meine ERGO Hausratversicherung
Versicherungsbedingungen KT2013HR
5.3 Sturm und Hagel – was verstehen wir darunter?
Für einen Schaden auf dem Versicherungsgrundstück
ersetzen wir bis 1.500 Euro. Diese Begrenzung gilt nicht
für Ihre privaten Antennenanlagen und Markisen auf
dem Grundstück.
Zitat aus dem Link:
Da hat wieder eimal ein "Vollprofi" geschrieben...