Copyright-Verletzung bei selbst ersteller Figur im Batman-Outfit
Hallo!
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen. Wenn ich eine eigene Figur entwerfe, diese aber unter anderem z.B. in einem Batmankostüm darstelle und diese gern vermarkten wollen würde, wäre das dann eine Copyright-Verletzung? Bisher weiß ich nur, dass man bereits existierende Figuren nicht 1:1 kopieren und damit etwas Neues erschaffen und vermarkten darf. Aber wie sieht es da bei einer eigenen Figur aus, die lediglich diese Kleidung trägt? Beispiel: Müsste der Schöpfer von "Hello Kitty" erst eine Einwilligung einholen, bevor er seine Katze in ein Batmankostüm steckt und dies vermarktet?
Ich danke euch schon mal im Voraus.
LG Darko80
4 Antworten
Weder das in Europa nicht existierende Copyright, noch das Urheberrecht ist betroffen - dafür aber das Markenrecht. Marvel hat alles als Geschmacks- und Gebrauchsmuster eintragen lassen und das nicht nur für die Figur alleine, sondern auch für die Kostüme.
Du würdest also mächtig Ärger bekommen... sogar wenn die Figur an sich von dir ist, so wäre es immer noch unlauterer Wettbewerb
Müsste der Schöpfer von "Hello Kitty" erst eine Einwilligung einholen, bevor er seine Katze in ein Batmankostüm steckt und dies vermarktet?
ja...
Solange es klar erkenntlich ist, dass deine Figur auf Batman Design basiert, wird es Probleme geben, da wahrscheinlich auch seine Kleidung, irgendwie Geschützt ist. Genauso so wie ähnliche Figuren die ein Batmankostüm tragen, ist ja alles eine Marke, bzw. teil einer Marke
Da müsstest du erst Warner/DC (die mit den Rechten) Fragen, ob du so eine Figur in Serie Produzieren dürftest, wenn du nicht Fragen würdest und die Figur verkaufen würdest - verklagen Die dich bis aufs letzte Hemd.
Ich denke solange deine Figur sich gleich Kleidet wie der Fledermausmann, wirds Probleme geben
Geschützt als Marke für Filme und für "Druckschriften, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher" u. v. a. von der Firma Warner ist eine Bildmarke mit der Figur des Batman durch Eintragung ins Markenregister laut Registerauskunft des dpma.de.
Und selbst wenn nicht, wäre die Bildmarke geschützt, falls "das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat", schreibt § 4 Markengesetz.
Was es ja hat, sonst würdest du es ja nicht abkupfern wollen, sondern dir was Eigenes ausdenken ;-).
Wenn du dir doch was Eigenes ausdenkst, das aber die Gefahr der Verwechslung mit der geschützten Marke heraufbeschwört oder die Gefahr einer Verwässerung der Marke (googeln), ist das ebenso übel, schreibt § 14 Markengesetz.
Gruß aus Berlin, Gerd
Hmm, alle Antworten hier sind zwar vom Ergebnis her richtig (AUF KEINEN FALL!!), die Herleitungen sind allerdings doch recht abenteuerlich.
Juristisch sind folgende Themenkomplexe tangiert: Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht.Schon beim Urheberrecht fliegt man aus der Kurve. BATMAN genießt als Comic-Figur urheberrechtlichen Schutz (siehe BGH-Entscheidung zu Alcolix). Dieser läuft erst 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers aus (Bob Kane ist 1998 gestorben). Somit dürfte jede Nutzung von Batman als unfreie Bearbeitung eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Die markenrechtliche Seite hat GerdausBerlin richtig angerissen, allerdings dürfte der Markenschutz schwerer durchsetzbar sein, als der Urheberrechtsschutz (Stichwort: markenmäßige Benutzung in der jeweiligen Warenklasse).
Auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten ist die Nutzung gefährlich. Hier dürften Ansprüche aus § 4 Nr. 9 UWG wegen Nachahmung einer wettbewerblich eigenartigen Ware oder Dienstleistung im Raum stehen. Danach ist das insgesamt überhaupt keine gute Idee...
Gruß
Olaf Wolters