Container im Halteverbot
Weiß jemand, wer für einen Container, der im Halteverbot steht und beladen wird, haften muß? Wer zaht den Strafzettel, der Auftraggeber oder der Containerdienst? Vielen Dank schonmal
2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Grundsätzlich erstmal der Containerdienst - denn der ist als Auftragnehmer für die Aufstellung und ggfs. die Beantragung einer Genehmigung bei der Kommunalverwaltung verantwortlich. Allerdings kann diese Pflicht per Vertrag auf den Auftraggeber übergehen - das hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Eddy21
14.11.2008, 15:46
Der Container darf trotz Vereinbarung nicht Rechtswidrig abgestellt werden !
sanne172
14.11.2008, 10:27
Beitragsersteller
Merci
der Containerdienst, denn der hat ihn ja dort abgestellt..der Auftraggeber sollte sich allerdings eine Sondergenehmigung einholen...
sanne172
14.11.2008, 10:24
Beitragsersteller
Aha, danke