Restschuldversicherung widerrufen?
Hallo, ich suche nach einer Lösung für folgendes Problem: Meine Freundin hat in diesem Jahr einen Kredit bei der Santander Bank abgeschlossen. Diesen Vertrag hatte ich mir nun mal angesehen. Mir ist dabei die relativ hohe Restschuldversicherung aufgefallen. Das waren fast 4.000 €. Auf meine Frage hin warum sie die Versicherung abgeschlossen hat, meinte sie, dass der Banker gesagt hat „ohne die Versicherung würde meine Freundin diesen Kredit nicht bekommen“. Im Vertrag steht aber drin, dass die Versicherung freiwillig abgeschlossen worden sei. Nachdem ich nun mit meiner Freundin bei der Bank war und den Banker zur Rede stellen wollte meinte dieser, dass er sich nicht mehr erinnern kann und wenn das so im Vertrag steht, dann war die Versicherung auch freiwillig. Meine Freundin schwört aber, dass der Banker auf den Abschluss der Versicherung bestanden hat. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass wenn die RSV zur Bedingung gemacht wird die Prämie auch in den effektiven Jahreszins mit einbezogen werden muss. Das ist bei meiner Freundin nicht passiert. Wenn die Bank dies gemacht hätte, läge der Zins bei fast 20%p.a. Wer kann mir helfen oder einen Tipp geben wie meine Freundin sich dagegen wehren kann?! Wir überlegen auch schon einen Anwalt zu beauftragen. Hier ist aber die Beweisführung sehr schwierig. Denn wenn Aussage gegen Aussage steht und meine Freundin den Vertrag auch noch unterschrieben hat obwohl drin steht, dass die Versicherung nicht Bedingung zur Vergabe des Kredites war, sieht das vor Gericht wahrscheinlich nicht so gut aus. Vielleicht gibt es in diesem Forum ja auch Leute denen das Gleiche passiert ist. Vielleicht können wir Erfahrungen austauschen und uns ggf. zusammenschließen und gegen die die Bank vorgehen. Ich hoffe auf regen Zuspruch.
7 Antworten
Hallo an Alle, Eure Kommentare hören sich an als wenn ein Banker sie verfasst hätte. bei dem von joschmi beschriebenen Fall kann es sich ja wohl nicht um einen freiwilligen Abschluss handeln. natürlich kann ich als Kreditnehmer immer noch entscheiden ob ich den Kredit zu diesen Bedingungen nehme oder nicht. Aber wenn ich in einer Notlage bin und das Geld brauche?
joschmi hat mit seiner Aussage über die Einrechnung der Versicherungsprämie in den eff. Jahreszins Recht. http://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Versicherungen/Restschuld/02_kosten.html
Das Problem ist nur, diese Aussage des Bankers auch zu beweisen. In der regel ist das unmöglich weil Aussage gegen Aussage steht.
Es gibt aber noch eine Möglichkeit. Eine mir bekannte Rechtsanwältin arbeitet gerade an einer Musterklage gegen verschiedene Banken die genau diese "Abzockmethode" bei ihren Kunden anwenden. Mittlerweile haben sich bereits mehr als 20 Geschädigte gemeldet und es werden immer mehr. In der Klage soll es darum gehen der Bank eine Methode nachzuweisen und wenn dies gelingen sollte, die RSV Verträge rückabzuwickeln und den Geschädigten wieder zu ihrem Geld zu verhelfen. Wer an einem Kontakt zu der Anwältin interessiert ist kann sich in meine Freundeslichte eintragen. Ein schönes Wochenende, Der Bankenschreck
Hallo, ich habe mich wegen des Problems mit der Restschuldversicherung mal in anderen Foren umgesehen und habe erfahren, dass bereits eine art Musterklage gegen die Santander Bank in Vorbereitung ist. Der Tipp kam übrigens vom Bankenschreck. Danke nochmal dafür.
Mit der Rechtsanwältin habe ich dann auch telefoniert. Sie versucht zu beweisen, dass die Santander Bank ständig so verfährt wie im Fall meiner Freundin. Ich habe erfahren, dass die Bank immer versucht eine Restschuldversicherung zu verkaufen und dem Kunden sagt, dass er ohne die Versicherung den Kredit nicht bekommt. In den Papieren steht dann aber immer etwas anderes. genau wie bei meiner Freundin.
Die Anwältin hat wohl bereits mehrere eidesstattliche Aussagen von Geschädigten der Santander Bank vorliegen. Auch meine Freundin hat Ihren Fall der Anwältin übertragen. Mal sehen was dabei heraus kommt. Ich werde weiter darüber berichten. Schöne Weihnachten Gruß Joschmi
Erstens: Die Aussage mit der Freiwilligkeit kann passen. wenn der Berater sagt, dass es den Kredit nur mit Versicherung gibt, und der Kunde dem zustimmt, hätte der Kunde es freiwillig gemacht. Es war seine freie Entscheidung, den Kredit zu den bedingungen zu nehmen.
Zweitens: Ich kenne es aus der Praxis so, dass die Kosten für die Versicherung (also die Prämien) immer mitfinanziert werden. Dadurch steigt die Kreditsumme etwas an und der Effektivzins bleibt im "normalen" Bereich.
Und immer wieder die Santander-Bank.
Uns ist es ganz genauso gegangen. Ohne RSV kein Kredit. Das Kreuzchen wurde aber unter "freiwilliger Abschluss" gemacht. Wir haben inzwischen die Bank gewechselt, unser Vertrauen war nach der Kreditabwicklung und der RSV-Abzocke durch die Bank und die Versicherung ein für allemal dahin.
Es ist nicht richtig, dass alle! Banken so verfahren, wir sind jetzt bei einer Bank, die uns fair behandelt, nach jedem Gespräch ein Protokoll anfertigt. Es steht und fällt sicherlich auch mit dem Sachbearbeiter. So geht's auch!
LG Birgit
Die Versicherung ist doch freiwillig. Sie kann entscheiden, ob sie die Versicherung haben will. Wenn keine Versicherung bedeutet, keinen Kredit, ist das doch Ihre Entscheidung.