Teilzeit Lohnfortzahlung McDonalds?

2 Antworten

Selbstverständlich steht deiner Freundin - so wie jedem anderen Arbeitnehmer in Deutschland, egal ob Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu! Daran muss sich auch McDonalds halten.

Wenn mit dem AG nicht zu reden ist, sollte sich deine Freundin an die Minijobzentrale wenden. Die werden ihr am besten raten können, wie sie vorgehen muss, um an ihr Geld zu kommen.

Auf keinen Fall sollte sie klein beigeben und sich so ein gesetzeswidriges Verhalten gefallen lassen! 

Hier noch was zum Lesen: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba4.htm

Ist es aber nicht Gesetz bei jeder 450€ Teilzeitstelle nach 4 Wochen beschäftigungszeit bei Krankheit den Lohn bis zu 6 Wochen weiter zu zahlen?

Selbstverständlich!

da meinte er das es sowas bei einer basis von 450€ bei McDonalds nicht gäbe

Das ist völliger Unfug!

Das Recht auf Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen bei gleicher Erkrankung hat nichts damit zu tun, ob es sich um einen Minijob handelt oder nicht (bei einem Minijob besteht "nur" kein Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse bei längerer Erkrankung).

Das Recht ist auch nicht von Regelungen in einem Betrieb abhängig, selbst wenn der Betreib "McDonald" heißt!

Die Lohnfortzahlung ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben und unabdingbar - d. h. dass weder "freiwillig" vertraglich und erzwungenermaßen darauf verzichtet noch dass es dem Arbeitnehmer genommen werden kann!

Und wenn Deine Freundin in den 3 Wochen ihrer Erkrankung zum dienst eingeteilt war, muss sie auch gemäß dieser Einteilung entlohnt werden(Entgeltausfallprinzip), ansonsten nach ihrem entsprechenden Durchschnittverdienst.

kann man dies auch anderweitig regeln?

Dem "Chef" die gesetzliche Vorschrift zeigen:  >>  Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 3 "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" Abs. 1 Satz 1,  >>  § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1 und  >>  § 12 "Unabdingbarkeit".

Ich nehme an, Deine Freundin ist in der Probezeit. Dann stellt sich schon die Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn sie auf ihrem Recht besteht. Eine Kündigung als Folge davon wäre selbst in der Probezeit rechtswidrig (trotzdem wirksam ohne Klage), nur wäre der Beweis schwierig anzutreten.

Vielleicht wäre ein Kontakt zum übergeordneten Bereichsleiter (oder wie die hierarchischen Strukturen bei McDonalds sein mögen) deswegen möglich. Das Arbeitsverhältnis wird sich auf jeden Fall schwierig gestalten.

Sie sollte auch die Gewerkschaft NGG Nahrung, Genuss, Gaststätten informieren (wenn der nicht ohnehin schon dieses Gebaren bekannt ist), außerdem die Minijob-Zentrale, bei der Mini-Jobs registriert werden müssen.

Letztendlich stellt sich die Frage, ob man bei einem solchen Arbeitgeber überhaupt weiterhin arbeiten will, der wohl darauf spekuliert, dass auch ein Arbeitnehmer als der sozial Schwächere in diesem Machtverhältnis weiß, dass - leider viel zu oft - "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei sehr verschiedene Dinge sind ...