Chaturbate Gewerbe, Steuer etc?
Hallo,
möchte mir gerne vor der Kamera als Webcamgirl etwas dazuverdienen und nutze dazu chaturbate.. Man bekommt dort von den Zuschauern oft Tokens (=Trinkgeld), welche man in echtes Geld (Z.b. Paypal) umwandeln kann. Da ich da nicht so oft mache, verdiene ich im Monat aktuell so 50-100€ was echt ziemlich gut ist, da ich jeweils einmal die Woche nicht lange online war ^^
Muss ich diesen ganzen Kram mit Gewerbe, Finanzamt usw jetzt machen oder kann ich einfach so weitermachen? Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass alle deutschen Streamer da diese ganzen "Sachen" gemacht haben! O.ö
Liebe Grüße (:
5 Antworten
Auf Chaturbate streamen ist nacht deutschem Recht strafbar, wenn man sich auszieht, anfasst und selbst befriedigt. Und zwar handelt es sich hier um das verbreiten pornographischer Schriften, ohne Zulassung, an die Oeffentlichkeit.
In Deutschland darf man Pornos (egal ob selbst gedreht oder nicht) nicht an Stellen abgeben, die nicht einen anerkannten Altersnachweis durch den Personalausweis erzwingen und in Deutschland für die Verbreitung von pornographischem Material zugelassen sind. Auch wird auf unerlaubte Inhalte wie Sex mit Tieren kontrolliert. So eine Stelle ist z.B. eine Videothek mit einem abgeschottetem Bereich für über 18 Jährige. Es gibt auch ganz wenige zugelassene Webseiten, wie MyDirtyHobby, die kaum einer benutzt weil es eben dumm ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbreitung_pornographischer_Schriften
Ich würde es deshalb entweder ganz sein lassen, oder verschweigen.
Dann solltest du dich mal besser mit deutschem Strafrecht beschäftigen.
Wir haben Gesetze in Deutschland, die selbst die Menschenrechte außer Kraft setzen (s. Störhafter und Unschuldsvermutung). Presse und Meinungsfreiheit ist auch sehr weit unten auf dem Index. Alleine die Existenz von § 130 Abs.3 ist eine Deklaration zur Abschaffung von jeglicher Vernunft nach Willkür der Judikative und das dreiste Errichten von magischen Dreiecken gegen das Individuum.
Was erzählst du denn hier für einen Blödsinn, sorry
Dann solltest du dich mal besser mit deutschem Strafrecht beschäftigen.
Das sagt der richtige...
Wir haben Gesetze in Deutschland, die selbst die Menschenrechte außer Kraft setzen (s. Störhafter und Unschuldsvermutung)
Quatsch.
Eine Störerhaftung ist so gut wie eliminiert. Sie kommt nur in Frage, wenn der vermeintliche Störer den Täter kennt und diesen bewusst verschweigt und eine Rechtsverletzung, obwohl in seiner Macht stehend, nicht unterbindet.
Auf Chaturbate streamen ist nacht deutschem Recht strafbar, wenn man sich auszieht, anfasst und selbst befriedigt.
Rauch mehr oder weniger, von dem was du rauchst aber pass die Dosis an.
Hast du auch eine Rechtsquelle aka Urteil die deinen Mumpitz belegt?
Ansonsten rätst du hier gerade mit deinem letzten Satz zu einer möglichen Straftat (§ 370 AO).
Der Störerhafter ist wenn überhaupt im Sinn des Providerprivilegs eleminiert.
Wenn jemand in deiner Wohnung einen Mord begeht, dann ist es immernoch automatisch deine Schuld weil es deine Wohnung ist und dein Türschloss sich nicht so leicht hätte knacken lassen dürfen. Deine Wohnung, dein Problem, deine Schuld. Beweis erstmal das Gegenteil.
Logik deutscher Gesetze.
Und was soll 370 AO sein? Mich würde es ja nicht wundern, wenn sich irgendwo immer noch solche beknackten Hirnpfürze finden lassen, die die Meinungsfreiheit plötzlich wieder mal total vernichten.
Wenn jemand in deiner Wohnung einen Mord begeht, dann ist es immernoch automatisch deine Schuld weil es deine Wohnung ist und dein Türschloss sich nicht so leicht hätte knacken lassen dürfen. Deine Wohnung, dein Problem, deine Schuld. Beweis erstmal das Gegenteil.
Was für ein Bullenkot..
Glaubst du den Schwachsinn den du hier verzapfst wirklich?
Und was soll 370 AO sein?
Google verrät es dir! ;-)
$370 AO ist Steuerhinterziehung, voll am Thema vorbei.
Genauso wie immer "bullshit bullshit" rufen, alsob man sich dadurch gegen fundierte Argumente unzugänglich machen könnte.
Lest euch doch mal den Gesetzestext durch, den ich gepostet habe. Könnt ihr nicht lesen? Da steht es schwarz auf weiß, dass man keine Pornos verbreiten darf.
Was willst du dazu noch sagen? Amateurpornos sind ja keine Pornos? Oder: Auf Webseiten im Ausland ist man nicht mehr in Deutschland und dann zählen deutsche Gesetze nicht mehr?
Das sage ich auch immer, wenn ich Kinofilme auf Openload rauflade: Urheberrecht zählt da ja gar nicht. Das war gar kein Kinofilm, weil selbst geCAMt im Kino. Außerdem: Es gibt keine Präzedenzfälle für Terminator 5, nur für Terminator 4 und das ist ja ein ganz anderer Film.
Ich sag ja selbst, dass die Gesetze Schwachsinn sind. Und vielleicht werden solche Verfahren ja zu 100% eingestellt. Aber das ändert nicht, dass diese Gesetze da sind und auch genau dies bezeichnen. Es gibt auch kaum bis garkeine Anklagen wegen § 130 Abs.3. Trotzdem steht da, dass ich nicht die Wahrheit über den Holocaust sagen darf. Nämlich exakt diese: Es ist nicht so passiert, wie man es damals anerkannt und aufgezeichnet hat. Die Zahlen ändern sich ständig, offiziell, in Millionenhöhen. Geschichte ist nicht eindeutig und wird immer genauer und neu interpretiert.
Alles andere zu behaupten wäre Schwachsinn. Ein Schwachsinn der in Deutschland per Strafgesetzbuch erzwungen wird.
Du hast eine m.M.n. schwachsinnige Behauptung aufgestellt, für die du keine Belege gebracht hast in Form von Urteilen, dass die Leute, die auf Webcamseiten ihre Körper nackt zur Verfügung stellen, sich strafbar machen würden.
Präsentier ein Urteil hierzu!
Dann empfiehlt du den Leuten, dies besser heimlich zu tun, was ja ohnehin schon abwegig ist. Im Internet ist gar nichts heimlich.
Dies wäre aber, sofern damit eine USt, ESt oder GewSt ausgelöst, nicht erklärt und nicht abgeführt würde eine Steuerhinterziehung.
Das Problem an Chaturbate ist, dass es dort in einem hobbymäßigem Bereich anfängt und bis zum gewerblichen gehen kann; und der Übergang ist fließend.
Wenn Du einfach nur Tipps bekommst, dann sind das quasi Spenden. Die werden weder von der Einkommensteuer, noch von der Umsatzsteuer erfasst.
Hast Du die Tipps aber an Leistungen gekoppelt (z.B. 30 Tokens = Flash Tits), dann bietest Du konkrete Leistungen an und hier fängt nach deutschem Recht die Gewerblichkeit an.
Es kann hier also Keiner eine verlässlich Aussage machen, ob die ganze Sache die Steuer interessiert oder nicht.
Kurz gesagt JA.
Du hast vor damit Geld zu verdienen bzw tust es schon,somit bist du selbständig.
Ich empfehle dir das ganze als Kleingewerbe an zu melden da du so weniger zu tun hast was Steuererklärungen an geht und du musst keine Steuern abdrücken Voraussetzung ist das du unter dem Umsatz von 17500€ bleibst.
Hatte auch mal ein Kleingewerbe und die Steuererklärungen waren ziemlich Easy.
Solltest du nebenbei noch Normal Arbeiten empfiehlt es sich das als Nebengewerbe laufen zu lassen das geht aber nur wenn dein normaler job mehr Zeit im der Woche im Anspruch nimmt als dein Gewerbe.
Stop, keine Panik. Einfach ein Kleingerwerbe anmelden im Dienstleisungsbereich. Da wird weder eine Steuererklärung noch sonst was kommen. Es kann nur sein das mal jemand nachfragt wie hoch dein Verdienst ist. Solange der aber unter 17500 bleibt passiert da garnichts. Also keine Angst. Ich habe selbst seit mehreren Jahren ein Kleingewerbe.
Aber es kommen dennoch nach ein paar Wochen dann Briefe vom Finanzamt mit Unterlagen, die man ausfüllen muss
bei mir nicht. Ich habe bei der Gerwerbeanmeldung alles mitagegeben. Ich denke es kommt stark auf das Gewerbe an, dass man Betreiben möchte. Am Besten wäre es du gibst etwas zweideutiges an. Wie zum bsp. How to Video Portal oder ähnliches wo du Leuten für Geld Tips gibst. (ich weiß nicht welche Bezeichnung es da gibt) Du musst eben etwas passendes raussuchen. Ich selbst habe kfz Dienstleistungsgewerbe und habe noch nicht einmal Post bekommen. Wichtig ist, dass du dich informierst was im Name alles angegeben werden muss. Ich musste 150€ Strafe zahlen, weil ich nicht meinen vollen Namen im Name des Kleingewerbes angegeben habe. Bei nochmaligem Vergehen müsse ich 5000€ Strafe zahlen... Das ist nunmal Deutschland :D aber ansonsten alles easy!
Stop, keine Panik. Einfach ein Kleingerwerbe anmelden im Dienstleisungsbereich.
Please stop writing!
Es gibt keine Kleingewerbe
Da wird weder eine Steuererklärung noch sonst was kommen.
Gewerbliche Einkünfte unterliegen keinem Quellensteuerabzug, daher ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtend (elektronisch authentifiziert inkl. EÜR). Meistens auch die Gewerbesteuererklärung.
Es kann nur sein das mal jemand nachfragt wie hoch dein Verdienst ist.
Das kann nicht, das wird. Die Gewerbeanmeldung löst nämlich eine Meldung an das Finanzamt aus, das dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung versendet. Und unterbleiben die Steuererklärungen, so schätzt das Finanzamt den Gewinn einfach, meistens zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
Nach 30 Tagen wird der Schätzbescheid ohne Einspruch, der nur in Form einer korrekten Steuererklärung passieren kann, bestandskräftig und wird umgehend vollstreckt, Kontopfändung, etc.
Solange der aber unter 17500 bleibt passiert da garnichts.
Die 17.500,- € haben mit der Einkommensteuer nichts zu tun. Es handelt sich hier um die Freigrenze zur Umsazsteuer.
Ich habe selbst seit mehreren Jahren ein Kleingewerbe.
Nein hast du nicht. Du bist Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG. Kleingewerbe gibt es immer noch nicht.
Hey, okay komischerweise habe ich wirklich nichts vom Finanzamt und habe bei uns bei der Gemeinde mein Kleingewerbe angemeldet? Also wirklich ein Kleingewerbe. Und ja es stimmt schon, dass so etwas kommen kann. Da ich aber nicht verpflichtet bin Rechnungen zu schreiben bzw. Buch zu führen, kann ich dann einfach einen Schätzbetrag angeben und die etwaigen Kosten für Gerätschaften und muss sehr warscheinlich nur ein paar Euro zahlen. Von daher würde ich das vernachlässigen.
Ja so ist das leider. Mal so nebenbei das Finanzamt wird das nicht wirklich mit bekommen wenn du ohne Gewerbe dein Geld verdienst ;) das ist natürlich genau genommen illegal ;P
Mal so nebenbei das Finanzamt wird das nicht wirklich mit bekommen wenn du ohne Gewerbe dein Geld verdienst
Doch werden die. Glaubst du die sind alle kaputt im Schädel?
Als durch das BVerfG die Besteuerung der Altersrenten geändert wurde, haben die Finanzämter auch eine "SoKo Rentner" gebildet und sind massiv an diese "Zielgruppe" herangegangen.
Dann gab es den Crackdown gegen Ebay Händler, die sich einbildeten sie seien privat unterwegs trotz Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit.
Nein glaub mir, du wiegst den Fragesteller in falsche Sicherheit. Irgendwann kommt auch hier der große Hammer.
Ist mir alles zu kompliziert dafür dass ich das so selten mache... Ich mach mich doch nicht selbständig und diesen ganzen Kram mit dem Finanzamt.. Danke Deutschland
https://webcamscout.wordpress.com/webcamgirl-steuern-und-co/
"Muss ich mich als WebCamGirl selbstständig oder freiberuflich melden?
Nein, so lange deine Tätigkeit „Hobbiecharakter“ hat, musst du das nicht machen. Wenn du regelmäßig online bist und auch schon Geld verdienst und es sich auf dein Leben wie ein Job auswirkt, musst du einen Gewerbeschein beantragen und deine Krankenversicherung, deine Rente und deine Steuern komplett selber zahlen."
Die Krankenversicherung folgt dem Mittelpunkt des Erwerbslebens.
Wenn sie 3 mal die Woche für 2 Stunden online geht und ihrem Gewerbe 300,- € im Monat entnimmt aber noch einen Hauptjob von 40 Wochenstunden hat mit 1.500,- € Netto, dann ist die Nebentätigkeit für die Krankenkasse vollkommen belanglos (folgt aus § 226 SGB V).
Auch sind Selbständige mit mehr als einem Auftraggeber, die keine Handwerker mit weniger als 18 Beitragsjahren sind, NICHT rentenversicherungspflichtig (folgt aus § 2 SGB VI).
Ja musst du machen
So viel Quatsch lese ich selten.