Bvj für eine Ausbildung abbrechen nicht möglich?
Guten Tag. Meine Tochter 16j besucht im Moment das BVJ, da sie letztes Jahr keinen Ausbildungsplatz bekam. Nun ist es aber so, dass sie relativ spontan am letzten Montag einen Ausbildungsvertrag und einen Teilzeitarbeitsvertrag unterschreiben durfte. Den Teilzeitarbeitsvertrag deswegen, dass sie bis zum Ausbildungsbeginn am 01.09. bezahlt dort arbeiten kann. Das Problem ist nun, dass sich das BVJ quer stellt und uns durch die Blume zwingen möchte, dass wir etwas unterschreiben, dass sie 1. ein Dauerpraktikum statt Teilzeit bei der Firma macht und 2. das sie freiwillig auf den Abschluss des BVJs verzichtet, wobei letzteres nun nicht mehr relevant ist. Ebenso wurde uns gedroht, sollte sie das BVJ wirklich nicht mehr besuchen (was sie ja gerade nicht mehr macht) werden wir Busgelder wegen der Schulpflichtsverletzung bekommen.
Ist das nicht so, dass sie es einfach beenden kann, denn die Schulpflicht wird doch im September in der regulären Berufsschule fortgesetzt? Mir kommt es vor als hätte das BVJ etwas zu verlieren. Ich bitte um Hilfe. Danke schon mal.
5 Antworten
Das Berufsvorbereitungsjahr ist für Schulabgänger gedacht, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber keinen oder einen schlechten Hauptschulabschluss haben. Es richtet sich insbesondere an Lernbeeinträchtigte, sozial Benachteiligte und Verhaltensauffällige, auch Förderschüler kommen infrage. Ein BVJ verbessert die Chancen der Teilnehmer auf einen erfolgreichen Berufseinstieg: Zum einen können sie ihre Berufsschulpflicht erfüllen und den Hauptschulabschluss bzw. einen vergleichbaren Abschluss erwerben. Zum anderen lernen sie bis zu drei Berufsfelder in Theorie und Praxis kennen.
https://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/berufsvorbereitungsjahr-ausbildung-bvj/
Deine Tochter hat es doch dann wohl nötig, dass sie das BVJ besucht.
Also sollte sie unverzüglich da weitermachen und ab September die Ausbildung beginnen.
Die Regelungen sind je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Aber wenn deine Tochter im September schulpflichtig ist, dann ist sie es jetzt auch - und wenn sie jetzt nicht in die Schule geht, obwohl sie schulpflichtig ist (UND ihr einen gültigen Vertrag habt), dann müsst ihr euch auch daran halten, ansonsten ist mit den angedrohten Konsequenzen zu rechnen.
Sie unterliegt der Schulpflicht. Da kann sie nicht mal eben Teilzeit arbeiten gehen...
Und Schulpflicht fortgesetzt heißt nicht: 3 Monate Pause von der Schule zu machen. Sie macht bis 31.8. das BVJ und beginnt am 1.9. die Ausbildung.
Man verbaut ihr ja nichts, wenn sie sich an die Spielregeln hält...
Wenn sie einen Ausbildungsvertrag hat, steht dem ja nichts im Wege, dass sie dann nahtlos wechselt. Auch kein Ausbildungsbetrieb will Azubis, die erst einmal 3 Monate gar nichts gemacht haben. Da gewöhnt man sich zu schnell dran, dass man morgens ja auch IRGENDWANN aufstehen muss.
Und bis zum September unterliegt sie ebenfalls der Berufsschulpflicht.
Nun ist sie aber *aktuell* schulpflichtig. Und was zukunftig sein wird, zählt für *jetzt* nicht.
Dessen bin ich mir bewusst. Aber diese wird doch im September fortgesetzt? Es kann doch nicht sein, einem Kind im schlimmsten Fall einen Ausbildungsplatz zu verbauen, wegen 4 Wochen Unterbrechung der Berufsschulpflicht.