Bvj für eine Ausbildung abbrechen nicht möglich?

5 Antworten

Das Berufsvorbereitungsjahr ist für Schulabgänger gedacht, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber keinen oder einen schlechten Hauptschulabschluss haben. Es richtet sich insbesondere an Lernbeeinträchtigte, sozial Benachteiligte und Verhaltensauffällige, auch Förderschüler kommen infrage. Ein BVJ verbessert die Chancen der Teilnehmer auf einen erfolgreichen Berufseinstieg: Zum einen können sie ihre Berufsschulpflicht erfüllen und den Hauptschulabschluss bzw. einen vergleichbaren Abschluss erwerben. Zum anderen lernen sie bis zu drei Berufsfelder in Theorie und Praxis kennen.

https://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/berufsvorbereitungsjahr-ausbildung-bvj/

Deine Tochter hat es doch dann wohl nötig, dass sie das BVJ besucht.

Also sollte sie unverzüglich da weitermachen und ab September die Ausbildung beginnen.

Die Regelungen sind je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Aber wenn deine Tochter im September schulpflichtig ist, dann ist sie es jetzt auch - und wenn sie jetzt nicht in die Schule geht, obwohl sie schulpflichtig ist (UND ihr einen gültigen Vertrag habt), dann müsst ihr euch auch daran halten, ansonsten ist mit den angedrohten Konsequenzen zu rechnen.

Sie unterliegt der Schulpflicht. Da kann sie nicht mal eben Teilzeit arbeiten gehen...

Und Schulpflicht fortgesetzt heißt nicht: 3 Monate Pause von der Schule zu machen. Sie macht bis 31.8. das BVJ und beginnt am 1.9. die Ausbildung.

Man verbaut ihr ja nichts, wenn sie sich an die Spielregeln hält...

Wenn sie einen Ausbildungsvertrag hat, steht dem ja nichts im Wege, dass sie dann nahtlos wechselt. Auch kein Ausbildungsbetrieb will Azubis, die erst einmal 3 Monate gar nichts gemacht haben. Da gewöhnt man sich zu schnell dran, dass man morgens ja auch IRGENDWANN aufstehen muss.

Und bis zum September unterliegt sie ebenfalls der Berufsschulpflicht.

Wolfnic 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 12:56

Dessen bin ich mir bewusst. Aber diese wird doch im September fortgesetzt? Es kann doch nicht sein, einem Kind im schlimmsten Fall einen Ausbildungsplatz zu verbauen, wegen 4 Wochen Unterbrechung der Berufsschulpflicht.

liavah  03.07.2019, 23:58
@Wolfnic

Nun ist sie aber *aktuell* schulpflichtig. Und was zukunftig sein wird, zählt für *jetzt* nicht.