BVG Jahreabo erworben bei ebay Kleinanzeigen?

5 Antworten

Du kannst ihn wegen Betruges anzeigen. Du musst aber bedenken, dass du da erstmal nicht viel davon hast, wenn er ne Strafe bekommt. Geld bekommst du jedenfalls auf diese Weise nicht.

Das beste ist wohl dem Verkäufer kurzfristig nochmal die Möglichkeit zu geben, den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen. Auch kann der Hinweis auf ne Anzeige bei der Polizei nicht schaden. Wenn er darauf nicht reagiert kannst du nur zur Polizei gehen und das Geld zivilrechtlich einklagen. Bei letzterem entstehen aber erstmal Kosten für dich.

Beim überfliegen des VBB Tarifs (da ist die BVG auch dabei) hab ich nichts gefunden was den Weiterverkauf untersagt. Ich kanns aber auch übersehen haben. Das Ticket ist ja prinzipiell übertragbar.

Auf Betrug wird es fast hinauslaufen. Die andere Frage ist, ob die Karte überhaupt weiter verkauft werden darf. Normalerweise sind diese persönlich ausgestellt und nur für denjenigen gültig, der auf der Karte genannt ist. So kenne ich es von meinen Fahrscheinen.

Unabhängig davon solltest Du ihn anzeigen und den Sachverhalt schildern. Denn Betrug ist es in beiden Fällen. Die Karte solltest Du nicht weiter nutzen, da Sie nicht bezahlt wurde. Und selbst wenn sie monatlich bezahlt wird solltest Du abklären ob Du Sie überhaupt nutzen darfst. Das ist natürlich hinfällig, wenn die Karte auf Dich ausgestellt wurde.

Viel Erfolg bei der Anzeige!

tosun123 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 12:08

Das ist ja mein Problem, ich weiss nicht ob ich es erweben durfte und Sie es verkaufen. Nicht das ich mich bei einer Anzeige auch Strafbar mache und eine Anzeige bekomme.

tosun123 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 12:05

Die Karte wurde durch die Kontrolleure einbehalten und ich darf jetzt 60,00 bezahlen.

Julia0975  10.07.2018, 12:07
@tosun123

Das habe ich mir schon fast gedacht. Naja, da nicht bezahlt wurde ist die Karte ungültig und Du bist de facto ohne Ticket gefahren. Vielleicht kannst Du das ja irgendwie geltend machen. Auf jeden Fall die Quittung aufheben!

solltest du.. den straftatbestand musst Du selbst nicht nennen. Das machen die Beamten schon selbst.

Julia0975  10.07.2018, 11:54

Vermutlich war die Karte bei ebay günstiger. Und jetzt kommt der Haken an der Sache zum Tragen...

Hast Du den Verkäufer schon kontaktiert?

tosun123 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 12:01

ja, aber seitdem ist Sie telfonisch nicht mehr erreichbar.

warum holst du dir nicht direkt bei der BVG ein Karte?