BVG Jahreabo erworben bei ebay Kleinanzeigen?
Hallo, habe anfang Februar bei ebay Kleinanzeige eine Jahreskarte erworben.
Die Karte ist bis November 2018 noch gültig gewesen. Der Verkäufer hat von mir das ganze Geld 8x55, 440,00 komplett bekommen, leider ab März die Raten an die BVg nicht bezahlt. Im Juni wurde ich kontrolliert und die karte war durch die BVG gesperrt.
Habe die Kopie des Auaweises und ein schriftstück das er mir die Karte verkauft hat und dafür das komplette Geld erhalten hat und für alle Schäden haftet.
Soll ich eine Anzeige machen bei der Polizei, wenn ja Betrug?
Danke für euere Antworten
5 Antworten
Du kannst ihn wegen Betruges anzeigen. Du musst aber bedenken, dass du da erstmal nicht viel davon hast, wenn er ne Strafe bekommt. Geld bekommst du jedenfalls auf diese Weise nicht.
Das beste ist wohl dem Verkäufer kurzfristig nochmal die Möglichkeit zu geben, den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen. Auch kann der Hinweis auf ne Anzeige bei der Polizei nicht schaden. Wenn er darauf nicht reagiert kannst du nur zur Polizei gehen und das Geld zivilrechtlich einklagen. Bei letzterem entstehen aber erstmal Kosten für dich.
Beim überfliegen des VBB Tarifs (da ist die BVG auch dabei) hab ich nichts gefunden was den Weiterverkauf untersagt. Ich kanns aber auch übersehen haben. Das Ticket ist ja prinzipiell übertragbar.
Auf Betrug wird es fast hinauslaufen. Die andere Frage ist, ob die Karte überhaupt weiter verkauft werden darf. Normalerweise sind diese persönlich ausgestellt und nur für denjenigen gültig, der auf der Karte genannt ist. So kenne ich es von meinen Fahrscheinen.
Unabhängig davon solltest Du ihn anzeigen und den Sachverhalt schildern. Denn Betrug ist es in beiden Fällen. Die Karte solltest Du nicht weiter nutzen, da Sie nicht bezahlt wurde. Und selbst wenn sie monatlich bezahlt wird solltest Du abklären ob Du Sie überhaupt nutzen darfst. Das ist natürlich hinfällig, wenn die Karte auf Dich ausgestellt wurde.
Viel Erfolg bei der Anzeige!
Das ist ja mein Problem, ich weiss nicht ob ich es erweben durfte und Sie es verkaufen. Nicht das ich mich bei einer Anzeige auch Strafbar mache und eine Anzeige bekomme.
Das habe ich mir schon fast gedacht. Naja, da nicht bezahlt wurde ist die Karte ungültig und Du bist de facto ohne Ticket gefahren. Vielleicht kannst Du das ja irgendwie geltend machen. Auf jeden Fall die Quittung aufheben!
solltest du.. den straftatbestand musst Du selbst nicht nennen. Das machen die Beamten schon selbst.
Vermutlich war die Karte bei ebay günstiger. Und jetzt kommt der Haken an der Sache zum Tragen...
Hast Du den Verkäufer schon kontaktiert?
ja, aber seitdem ist Sie telfonisch nicht mehr erreichbar.
warum holst du dir nicht direkt bei der BVG ein Karte?
Die Karte wurde durch die Kontrolleure einbehalten und ich darf jetzt 60,00 bezahlen.