Bußgeld vom Zollamt ein halbes Jahr später?
Hallo und zwar ist meine Frage ich habe heute 01.09. Einen Brief vom hauptzollamt erhalten dieser bezieht sich auf Anfang des Jahres und zwar war ich vom 20.01. an arbeitslos und habe Arbeitslosen Geld 1 bekommen. In das Formula habe ich dann angegeben das ich voraussichtlich eine neue Stelle zum 21.02.habe bei der ich dann aber schon zum 07.02. anfagen durfte. Ich habe einige Tage vor dem Start meiner neuen Stelle mehrmals versucht bei der Agentur für Arbeit anzurufen, als dann endlich jemand ans Telefon ging und ich es der Frau sagte, meinte diese ist in Ordnung und sie gibt es weiter. Nun ja anscheinend hat sie es nicht weiter gegeben denn kurze Zeit später kam ein Briefvon der Agenturfür Arbeit ich solle doch über 200 Euro zurück zahlen die ich zu viel bekomme habe. Habe das Geld ein paar Tage später gleich überwiesen. Nun kam eben dieser Brief mit 35 Euro Geldstrafe. Darf das Zollamt nach so langer Zeit die Strafe verhängen??
3 Antworten
Nun erkennst Du, warum an jeder Ecke immer wieder sagt wird, dass man solche Erklärungen schriftlich abgibt.
In deinem Falle fällt es mir doppelt schwer zu verstehen, warum Du so an der telefonischen Kommunikation festgehalten hast. Schreiben wäre deutlich einfacher gewesen und man ist nicht darauf angewiesen, dass beide Personen gleichzeitig Zeit für diesen Fall haben
Nicht widersprechen zahlen, wird sonst nur teurer
Ja. Sei froh, dass es nur 35 Euro sind.