Darf man auf Willhaben ohne bestimmte Kennzeichnung einen Fake Artikel verkaufen?
Habe von einer Dame einen Daunenmantel gekauft. In der Beschreibung stand Moncler, jetzt nicht mehr. Es stand 100%ig Moncler drin, sonst hätt ich den Mantel ja nicht gefunden. Mantel kam an, offensichtlicher Fake, außerdem mind. 2 Nummern kleiner als angegeben (wie so üblich bei Fakes) Die Dame will in nun nicht mehr zurück nehmen, kann ich da rechtlich was tun? Kenn ein paar gute Anwälte aber wenns rechtlich nicht geht hilft mir das auch nichts. Es war klar, dass der Mantel als Moncler verkauft wird, ein Kleiderbügel der Marke war auch zu sehen. Stand aber nirgends, dass es sich um ein Fake handelt und der Preis war auch ziemlich stolz, wenn sogar stand es war ein Geschenk. Will eigentlich keine rechtlichen Mittel einschalten, aber sie will ihn nicht zurücknehmen.
1 Antwort
Es ist wie in jedem Verkaufsfall.
Es wird gemeinhin angenommen, dass der Verkauf dieser Plagiate oder die Einführung von Plagiaten nach Deutschland grundsätzlich verboten ist. Dies ist aber nicht der Fall. Nach § 14 Absatz 2 Markengesetz ist die Benutzung einer Marke ohne die Zustimmung des Markeninhabers nur im „geschäftlichen Verkehr“ verboten.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Produktfälschungen bei Polizei und Zoll anzuzeigen. Für Privatpersonen, die einen einzelnen Artikel erworben haben, der weniger als 100 Euro wert ist, lohnt sich ein aufwendiger Rechtsstreit allerdings nur selten.