Auf eBay Daniel Wellington Uhr gekauft. Habe sie pünktlich erhalten, dürfte jedoch Fake sein. Was tun?

4 Antworten

Kannst du mal die eBay-Artikelnummer [12-stellig] nennen?

Daniel Wellington gehört aber sicher nicht zu den hochpreisigen Uhren.

Bei einem Kaufpreis von 70,00 EUR gibt es glaube ich keinen Grund von einer Fälschung auszugehen. Angebote für wesentlich weniger Geld sind keine Seltenheit.

Angebote auf eBay mit der Option: "Niedrigster Preis inkl. Versand" und Preise ansteigend findest du hier:

https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_sacat=0&_nkw=Daniel+Wellington&Marke=Daniel%2520Wellington&_sop=15

Fazit: Der Verkäufer ist für sein Angebot verantwortlich!

Wenn der Verkäufer (egal ob privat oder gewerblich) eine Daniel Wellington Uhr verkauft, muss er dem Käufer auch eine Uhr in entsprechender Beschaffenheit liefern.

Gut zu wissen: Mit dem Kauf der Uhr hast du kein Eigentum an dieser Uhr erworben. Du hast du den Kaufvertrag den Anspruch erworben, dass der Verkäufer dir das Eigentum an der Kaufsache und in der vereinbarten Beschaffenheit verschafft.

Das heißt: Ob es die Uhr eine Fälschung ist oder defekt, ist eigentlich vollkommen egal.

Was genau darunter zu verstehen ist, beschreibt das:

Abstraktionsprinzip https://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip

Eines der bekanntesten Beispiele zur Sorgfaltspflicht des Verkäufers bei der Artikelbeschreibung ist wohl nach wie vor das vermeidliche Silber-Service.

Hier beruft sich eine private Verkäuferin darauf, nicht gewusst zu haben, dass es sich nicht um Silber handelt.

Wenn die Beschaffenheit nicht bekannt ist, darf der Verkäufer natürlich auch nicht behaupten, dass die Kaufsache eben diese Beschaffenheit aufweist.

Der ganze Fall und die das Urteil zum Schadenersatzanspruch des Käufers, findest du hier:

http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/schadensersatz-neben-ruecktritt-von-ebay-auktion-bei-fehlerhafter-produktbeschreibung-lg-frankfurt-urteil-vom-310107-az-2-16-s-306.html

Fakt ist: Erfüllt der Verkäufer den Vertrag nicht, so hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung des Kaufvertrags.

Kann der Verkäufer den Kaufvertrag nur durch Ersatzlieferung und höheren Ausgaben erfüllen - ist das sein Risiko.

Die Rechte des Käufers bei Sachmängeln sind umfangreich.

So kann der Käufer nach erfolgloser Nacherfüllung wirksam vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadenersatz verlangen.

Oder aber nicht vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis mindern.

Sollte sich der Käufer entscheiden den Artikel trotz des Sachmangels zu behalten, hat er nach § 411 BGB das Recht der Minderung.

Das heißt er kann den Kaufpreis mindern. Den bereits zu viel gezahlten Betrag muss der Verkäufer dem Käufer dann erstatten.

Der Minderungsbetrag lässt sich anhand einer von Gerichten anerkannten Berechnungsformel bestimmen.

haikoko  13.04.2018, 08:44

Das versteht der gerade erst 15-jährige eher nicht, der sich in erster Linie mit Fakes beschäftigt.

heurekaforyou  13.04.2018, 09:11
@haikoko

Guten Morgen. Gibt es hier nur noch Kinder die angeblich eBay-Konten unterhalten?

Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht so recht vorstellen. eBay könnte das Anmelde-Verfahren bestimmt sicherer gestalten (war es ja auch wohl mal). Doch das sich Minderjährige wie die Heuschrecken über eBay hermachen können, halte ich für utopisch.

haikoko  13.04.2018, 15:13
@heurekaforyou

Leider ist das nicht Utopie.

Früher haben die Pänz Wettpinxeln veranstalte, heute fragen sie ob die Länge "reicht" - für was auch immer.

Die Tücke des Internets ist, dass die Kinder und Jugendlichen sich nicht im Klaren darüber sind, was sie veranstalten. Wie auch?

heurekaforyou  14.04.2018, 18:12
@haikoko

Da ich schon zig Jahre bei eBay bin, kenne ich die aktuellen Anmeldeabläufe nicht. Wenn ich mich nicht alles täuscht, hat eBay damals zunächst mein Konto gechekt und einen minimalen Geldbetrag überwiesen. Erst danach konnte das eBay-Konto genutzt werden. Wenn mich nicht alles täuscht gab es auch Schufa-Anfragen, z.B. um zu prüfen, ob Kontoinhaber und eBay-Nutzer identisch sind.

Über ein anderes Forum, das eBay (und umgekehrt) kritisch gegenüber steht weiß ich, dass das eBay-Anmeldeverfahren wesentlich sicherer gestaltet werden könnte.

Letztendlich hängt wahrscheinlich wie so oft, alles wieder am Geld !?

So einfach kann der sich nicht rausreden. Wenn er die Uhr als Original beworben hat und es ist eine Fälschung kannst du dein Geld zurück verlangen. Privatverkauf hin oder her....Alternativ sagste dem, dass du ne Anzeige wegen Betrug machst....

yeezydealer 
Beitragsersteller
 12.04.2018, 22:24

Klingt verständlich, aber er hat auch in der Beschreibung angegeben, dass er keine Rücksendungen anbietet, und durch den Privatverkauf keinerlei Garantie auf die Echtheit gibt

D1985  12.04.2018, 22:27
@yeezydealer

Dann wirds vielleicht schwierig, wobei das schon irgendwie nach Betrug stinkt, wenn wer sagt er gibt keine Garantie auf die Echtheit. Man weiss normal was man verkauft...je nachdem ob Original oder Fälschung kommen ja auch ganz andere Preise zustande. Da hilft wohl nur noch ein Anwalt

Nordan  12.04.2018, 22:27
@yeezydealer

Ich bezweifele das es überhaupt ein privat verkauf war, der handelt vermutlich mit fälschungen

Nun, keine Garantie wäre ok, aber gefälschte Waren darf er nicht verkaufen. Aber erstmal muss die Fälschung bewiesen werden. Aber wer sowas von vorneherein ausschließt weis eigentlich das es eine Fälschung ist und wer sowas dennoch kauft ist das Risiko bewußt eingegangen. Bei so einem Satz würde ich nie kaufen.

yeezydealer 
Beitragsersteller
 12.04.2018, 22:38

Lohnt sich der Aufwand für mich bei 70€?

Wie bitte möchtest Du als 15-jähriger beweisen, dass es sich um eine Fälschung handelt ?

eBay ist auch in Österreich erst ab 18 erlaubt.

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