Bundesagentur für Arbeit INKASSO?
Hallo liebe Community,
Ich habe vor einigen tagen post von von der bundeagentur für arbeit bekommen mit einer geldforderung vom jobcenter wegen einer forderung vom jahre 2011. es geht um geld vom jahre 2010 das anscheinend zuviel an meine mutter gezahlt wurde. zu dieser zeit lebte ich im hasuhalt meiner mutter da ich zu dieser zeit noch minderjährig war und zur schule ging. ich bin vor einigen jahren schon von zu hause ausgezogen und wohne bei meinem älteren bruder. ich studieren und arbeite nebenbei als aushilfe in einer bar. mein einkommen besteht aus dem gehalt meines minijobs und dem kindergeld ... bafög beziehe ich nicht. den brief habe ich an meine alte adresse erhalten im haushalt meiner mutter was mir sehr komisch vorkam, denn das jobcenter hat kenntis von meinem umzug und hat mir auch schon briefe geschickt zu meiner neuen adresse. ich zahle miete und verflege mich selbst bezahle meine studiengebühren selbst. ich kann diese plötzlichen forderungen nicht bezahlen zudem geht es ja um meine mutter deshalb verstehe ich nicht wieso ich diese forderung bekommen habe. ich habe morgen einen termin beim jobcenter aber vielleicht kann mir hier ja einer helfen der sich mit solchen problemen auskennt .. danke im vorraus
3 Antworten
das sind forderungen aus bescheiden von leistungen die du bezogen hast. darum gehen die rückforderungen auch an dich. es gibt die möglichkeit dem aufgrund deiner minderjährigkeit damals zu widersprechen, auch wenn das wenig aussicht auf erfolg hat.
ansonsten musst du die sache stunden lassen mit hinweis auf dein studium und dann um ratenzahlung bitten. warum zahlt deine mutter das nicht in raten für dich zurück. sie hat doch die überzahlungen damals verbraucht für dich.
Das ist schon komisch wen das Amt deine Adresse kennt hätte es sich an dich direkt gewendet da du da aber minderjährig warst kann kein Inkassounternehmen ein recht dafür bekommen von dir geld deswegen zu verlangen!
Die Forderung gegen dich kann nicht vollstreckt werden wen das Amt das zb nicht anerkennen will hat es auch ein Problemen das wird kein Gericht erlauben den das hat deine Mutter verbockt und muss selbst das zurück zahlen!
Ein minderjähriger haftet nicht für die Eltern .!Zeige dem Amt den Bescheid und weise auch schriftlich darauf hin das du zu den zeitpuntt minderjährig warst!
Dürfte verjährt sein (§§ 45 SGB I, 113 SGB X).