Erweitertes Führungszeugnis. Heilpädagoge

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, es steht nicht drin. In einem "erweiterten" Führungszeugnis ( Belegart O ) werden im Gegensatz zum "normalen" Führungszeugnis zusätzlich noch Berufsverbote u.ä. sowie sämtliche Verurteilungen wegen Sexualstraftaten eingetragen. Verurteilungen nach Jugendrecht tauchen aber in Führungszeugnissen GAR nicht auf, wenn nicht eine "Jugendstrafe" (Knast für Jugendliche) ohne Bewährung verhängt wurde. Das ist hier nicht der Fall, also kannst Du völlig beruhigt sein.

Kuschelruschel 
Beitragsersteller
 03.03.2012, 13:59

Hast recht, es steht überhaupt nichts drin. Danke für die Hilfe :) An alle anderen: Danke für die Panikmache! S****** Halbwissen!

Aaaaalso, zunächst mal war das eine Jugendstrafe, und die wird (auch wenn viele hier etwas anderes behaupten) NICHT in das Führungszeugnis, das eigentlich Auszug aus dem Bundeszentralregister heißt, aufgenommen. Da brauchst du schon mal keine Sorge haben. Nur oberste Landesbehörden (also die Ministerien), Gerichte und Staatsanwaltschaften erfahren von Jugendstafen auf Antrag.

Mach dir also keine Gedanken.

Wer es meint besser zu wissen, sollte vorher mal in das Bundeszentralregistergesetz schauen. Danach weiß er dann, wie es richtig ist...

Kuschelruschel 
Beitragsersteller
 03.03.2012, 14:01

Danke sehr hast recht <3

http://www.123recht.net/Das-erweiterte-Fuehrungszeugnis-Eine-Offenbarung-des-Betroffenen-gegenueber-Jedermann-__a65918.html

da wird dir auf jeden fall geholfen ....

Mit Wirkung zum 01.05.2010 wurde nun das sog. „erweitere Führungszeugnis“ durch §32 Abs. 5 BZRG eingeführt, der in bestimmten Fällen weitere Ausnahmen zu §32 Abs.2 Nr. 3 -9 BZRG enthält. Hierbei handelt es sich um Verurteilen nach §§171, 180a, 181a, 183 bis 184f StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) sowie nach §225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen) und §§232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 StGB (Straftaten gegen die persönliche Freiheit)

Kuschelruschel 
Beitragsersteller
 26.02.2012, 20:36

Ich wurde aber wegen ganz anderen Sachen verurteilt..

natürlich steht das im zeugnis...deshalb holen die schulen und arbeitgeber von kitas usw sich dieses zeugnis ja... bin selbst erzieherin und lege großen wert auf ein einwandfreies zeugnis meiner zukünftigen kollegen. kann sein, dass du deshalb abgelehnt wirst und die ausbildung nicht machen kannst.

Kuschelruschel 
Beitragsersteller
 03.03.2012, 13:57

falsch es steht NICHT drin..

Natürlich steht das Delikt da drin:

Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich. (Wikipedia)

Und wenn du deine Straftat launig als "sehr sehr böse sein" bezeichnest, hast Du das vermutlich noch nicht aufgearbeitet

Kuschelruschel 
Beitragsersteller
 03.03.2012, 14:01
  1. Steht nichts drin und 2. Habe ich es aufgearbeitet, wurde schliesslich vom Gericht zu einem Jahr in psychologische Behandlung verurteilt :D