Brille fiel in den See und ist weg. Zahlt die Haftpflichtversicherung?

8 Antworten

Wenn die Freundin tatsächlich schuld hat nach 823 bgb dann muss die Versicherung zahlen.

Die brille ist nicht abhandengekommen sondern beschädigt da die sachsubstanz angegriffen wird (wasser, rost).

Reiche die Anschaffungsrechnung und die wiederbeschaffungsrechnung ein. So kannst du zeigen dass sie tatsächlich fehlt.

Die Versicherung muss aber nur den zeitwert der beschädigten brille zahlen. Nicht den neu preis!!

Ja, wenn diejenige, die die Brille versehentlich in den See geschuppst hat, versichert ist, zahlt die Versicherung auch. Wichtig ist, dass die alte Rechnung von der Brille noch vorhanden ist.

Seit die Krankenkasse nichts mehr für Sehhilfen zahlen, wird das immer wieder versucht. Hier scheitert es schon daran, weil du überhaupt nicht beweisen kannst, dass die Brille ins Wasser gefallen ist. Bei einer kaputten Brille hast du wenigstens noch die Stücke in Händen.

Haftpflichtfälle im Zusammenhang mit Brillen, Handys, Laptops und natürlich KFZ werden mehr als argwöhnisch betrachtet.

(und zwar zu Recht, wie man hier an den Fragestellungen immer wieder sehen kann)

am besten dei der Vers. anrufen, Schaden einreichen und dann entscheidet das die Versicherung.

Wenn die Freundin eine abgeschlossen hatte und sie nachweisen kann, dass das nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig geschah, zahlt die Versicherung (evtl.) den Zeitwert.

jona968  17.07.2013, 16:02

Grob fahrlässig ist höchstens Deine Antwort, denn gerade für grob fahrlässige Schäden leistet ja die Haftpflicht. Der Fall muss aber auch passen.

mineralixx  17.07.2013, 23:19
@jona968

Schau lieber mal in den Versicherungsvertrag. Die meisten Sachversicherungen schließen "grobe Fahrlässigkeit" definitiv aus.

biidow  19.07.2013, 10:49
@mineralixx

sachversicherung ist nicht gleich haftpflichtversicherung.