Brief an einen Richter

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Du darfst ... und du darfst auch diesen (oder einen anderen) Richter um einen Termin für ein persönliches Gespräch bitten.

Wenn du einen Brief schreibst, dann sollst du sehr genau überlegen was du schreibst. Und das Wichtigste dabei ist ...EHRLICHKEIT ... ein Richter ist es gewohnt, Schriftstücke so zu lesen, dass er Widersprüchlichkeiten bzw. Unrichtigkeiten erkennt ...

Darum mein Rat, schreibe ehrlich und aufrichtig ... erfinde nichts und versuche niemanden schlecht darzustellen.

Es ist die Sache des Richters zu urteilen ... und Richter mögen es gar nicht leiden, wenn man ihnen ein "Urteil" präsentiert.

Schreibe nur wie und warum du etwas getan hast oder auch unterlassen hast. Was du dabei empfunden ... ob es dir leid tut, etwas Falsches und Schlechtes getan zu haben ...

so irgendwie ...

JosefaA 
Beitragsersteller
 03.10.2011, 10:13

Danke :) aber ich darf doch sicher nicht um ein Gespräch bitten, wenn es nicht um mich sondern um meinen Freund geht oder!? Hab es anfangs schon weit hergeholt gefunden, dass ich ihm schreiben will, weil ich so ein Hosenschisser bin uns Angst hatte, dass ich dann ärger bekomm :D

Entdeckung  03.10.2011, 11:01
@JosefaA

Ob du schreibst, oder um ein persönliches Gespräch ersuchst, das kommt auf das selbe raus ... du könntest den Richter fragen am besten persönlich, dazu müsstest du wissen, wann er bei Gericht ist (diese Ankunft kannst du bekommen, vielleicht hat er sogar eine eigene Sprechstunde) und dann wartest du auf ihn ...aber, warum willst du mit dem Richter sprechen? Auskunft darf und wird er dir keine geben (was diesen Fall angelangt).

Falls du aber als Zeuge für deinen Freund aussagen möchtest, dann wäre es besser, du würdest den Rechtsvertreter deines Freundes fragen ... der beantragt dann, dich als Zeuge zu laden.

Sollte dein Freund allerdings durch keinen Anwalt vertreten sein, dann könntest du dich auch telefonisch an den Richter wenden ... und dich als Zeuge anbieten.

JosefaA 
Beitragsersteller
 06.10.2011, 17:04
@Entdeckung

Eigentlich will ich ja eh nicht mit dem sprechen, aber meinen brief hab ich schon ans amtsgericht geschickt... ich wollt ihm nur mal a andere sichtweise eröffnen, weil die staatsanwaltschaft die bewährung widerrufen wollte... amtsgericht hats abgewiesen und jetz is das ganze beim landgericht... hmm keine ahnung :(

Entdeckung  06.10.2011, 19:10
@JosefaA

Nun, wenn der Brief schon abgeschickt ist, ist er sicher auch schon gelesen worden oder wird es noch werden.

Er wird vermutlich mit dem Eingangsstempel versehen dem Akt zugeordnet und abgeheftet werden.

Beeinflussen wirst du mit diesem Brief vermutlich nichts können. Und falls jemand über den Inhalt desselben hinausgehende Informationen wünschen sollte, dann würdest du bestimmt eine Ladung bekommen.

Mach dir nun mal keinen Kopf, du hast geschrieben, was dir auf der Seele brennt und wie der Fall weiterbehandelt werden wird, das liegt außerhalb deines "Vermögens" (im Sinne von Können) und im Ermessen des Gerichts

Ja. Ob das eine Wirkung hat oder klug ist, kann ich Dir nicht sagen. Aber das Recht hast Du. Das folgt aus Artikel 17 des Grundgesetztes, der nicht nur für Petitionsausschüsse, sondern für jeden mit einem Sachverhalt befassten Hoheitsträger gilt.

Art 17 Grundgesetz lautet: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Ja, aber ob der Richter den Brief für eine ander Person günstig berücksichtigt ist fraglich.

JosefaA 
Beitragsersteller
 03.10.2011, 10:11

ich weiß, dass es nicht unbedingt was bringen muss :(, aber ich wollt dem Richter einfach mal eine Seite der Person um die es geht eröffnen, die er vielleicht nicht kennt, weil er nur das sieht was aufm papier steht und das was die Beamten in der JVA sagen. Hab ihn schon abgeschickt und hoffe, dass er sich das zu Herzen nimmt... Danke :)

Schlauerfuchs  03.10.2011, 19:44
@JosefaA

Vieleicht wäre es mal gut mit dem Sozialarbeiter der JVA zu reden , denn der macht die Sozialprognose welche den Richter für eine mögliche Bewährung vorgelegt wird. Vielleicht bringt das etwas . Viel Glück und Erfolg.

es ist nicht klug so was zu tun.der richter kann damit acuh nichts wirklich anfangen mfg