Brauche ich verbindliche Auskunft beim Finanzamt um zu erfahren ob meine Tätigkeit freiberuflich ist?
Hallo, ich möchte mich nebenbei Freiberuflich machen und möchte wissen ob meine Tätigkeit als Grafikdesigner (Gestaltung & Konzipierung) wirklich freiberuflich ist. In der Regel ist das so, aber ich möchte das zu 100% sicherstellen. Auf eine Brochure über "Praxishilfe - Freiberufliche Künstler" habe ich gelesen dass man eine verbindliche Auskunft machen muss, dies kostet aber natürlich was ich ungern zahlen würde. Wie kann ich mich da am besten schlau machen? und wie kann ich entscheiden ob ich Freiberufler bin oder nicht?
3 Antworten
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/kuenstl-publ-Taetig/Grafikdesign-Gewerbe-oder-Freier-Beruf.html schon gelesen ? kommt wohl auf den umfang an wie die designs verwendet werden.
Ansonsten einfach mal das Geld investieren und eine verlässliche Angabe zu haben
Ich habe die Erfahrung gemacht: Einfach freundlich bei deinem zuständigen Sachbearbeiter anrufen und nett fragen. In der Regel geben die dir gerne Auskunft. Du musst halt konkret beschreiben können was du machst.
Statusfeststellung durch die DRV
http://www.clearingstelle.de/antrag-statusfeststellung-scheinselbstaendigkeit.html
Clearingstelle | Antrag Statusfeststellung Scheinselbständigkeit
Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur StatusfeststellungEs entscheidet das Finanzamt, ob jemand eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt, sonst niemand.
Scheinselbständigkeit ist ein ganz anderes Thema.
So ist es.
Hi, ich finde leider nicht über Statusfeststellung "Gewerbe oder Freiberufler", eher nur über Sozialversicherung. Oder habe ich da etwas übersehen?
https://www.akademie.de/wissen/gewerbe-oder-freiberufler
Dürfen Sie sich überhaupt als Freiberufler betrachten?
In Paragraph 18 des Einkommenssteuer-Gesetzes findet sich eine Liste der Berufe (die so genannten "Katalogberufe"), die als freiberuflich eingestuft werden. Dazu zählen die weithin bekannten Architekten, Ärzte und Anwälte, aber auch Dolmetscher, Übersetzer und Lotsen.
Das Problem vor allem innerhalb der IT-Branche liegt darin, dass deren Berufsbilder dort nicht genannt sind. Zwar ist diese Liste nicht abschließend, wie die Formulierung "und ähnlicher Berufe" sagt, aber es ist schwierig, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass gerade Ihre Tätigkeit dort hineinpasst.
Entscheidend ist für die Einstufung nicht, wie Sie sich bzw. Ihre Tätigkeit bezeichnen, sondern was Sie tatsächlich tun. Ein- und derselbe Beruf kann freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten umfassen. Die Abgrenzung ist für Normalsterbliche oft schwer nachvollziehbar - Programmierer von "Trivialsoftware" gelten etwa als Gewerbetreibende. Entsprechend häufig beschäftigen solche Streitfälle die Finanzgerichte.
...
am Besten fragst Du dazu Deinen Steuerberater ...
Es geht wohl eher darum "freiberuflich oder gewerblich"