Brauche ich verbindliche Auskunft beim Finanzamt um zu erfahren ob meine Tätigkeit freiberuflich ist?

3 Antworten

Ich habe die Erfahrung gemacht: Einfach freundlich bei deinem zuständigen Sachbearbeiter anrufen und nett fragen. In der Regel geben die dir gerne Auskunft. Du musst halt konkret beschreiben können was du machst.

Statusfeststellung durch die DRV

http://www.clearingstelle.de/antrag-statusfeststellung-scheinselbstaendigkeit.html

Clearingstelle | Antrag Statusfeststellung Scheinselbständigkeit

Kostenfreie Beratung von clearingstelle.de zur Statusfeststellung
1strabag  08.05.2020, 14:12

Es entscheidet das Finanzamt, ob jemand eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt, sonst niemand.

Scheinselbständigkeit ist ein ganz anderes Thema.

DerHans  08.05.2020, 14:00

Es geht wohl eher darum "freiberuflich oder gewerblich"

1strabag  08.05.2020, 14:13
@DerHans

So ist es.

thefow 
Beitragsersteller
 08.05.2020, 14:14

Hi, ich finde leider nicht über Statusfeststellung "Gewerbe oder Freiberufler", eher nur über Sozialversicherung. Oder habe ich da etwas übersehen?

frodobeutlin100  08.05.2020, 14:34
@thefow

https://www.akademie.de/wissen/gewerbe-oder-freiberufler

Dürfen Sie sich überhaupt als Freiberufler betrachten?

In Paragraph 18 des Einkommenssteuer-Gesetzes findet sich eine Liste der Berufe (die so genannten "Katalogberufe"), die als freiberuflich eingestuft werden. Dazu zählen die weithin bekannten Architekten, Ärzte und Anwälte, aber auch Dolmetscher, Übersetzer und Lotsen.

Das Problem vor allem innerhalb der IT-Branche liegt darin, dass deren Berufsbilder dort nicht genannt sind. Zwar ist diese Liste nicht abschließend, wie die Formulierung "und ähnlicher Berufe" sagt, aber es ist schwierig, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass gerade Ihre Tätigkeit dort hineinpasst.

Entscheidend ist für die Einstufung nicht, wie Sie sich bzw. Ihre Tätigkeit bezeichnen, sondern was Sie tatsächlich tun. Ein- und derselbe Beruf kann freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten umfassen. Die Abgrenzung ist für Normalsterbliche oft schwer nachvollziehbar - Programmierer von "Trivialsoftware" gelten etwa als Gewerbetreibende. Entsprechend häufig beschäftigen solche Streitfälle die Finanzgerichte.

...

am Besten fragst Du dazu Deinen Steuerberater ...