Wenn zwei Eheleute Verheiratet sind noch aber getrennt Lebend bekommt das Kind das geboren wird ja Automatisch den Familiennamen.
Wenn die Mutter aber den Vornamen selbst bestimmt sagen wir das Kind Lisa nennt das steht so in der Geburtsanzeige dann.
Dann geht diese zum Standesamt und gibt diesen Namen an. Die Standesbeamtin sagt ihr der Vater muss zustimmen dann kann erst eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Die Mutter Versichert ihr das sie den Rechtlichen Vater die Namenserklärung zusenden wird was sie nie tat.
Die Standesbeamtin stellt ihr wegen der Krankenversicherung eine vorläufige Geburtsbescheinigung aus. Wo der Rechtliche Vater eingetragen wird.
Die Mutter hat diese aber erst nach 4 Monaten zur Krankenversicherung abgegeben das war gelogen also.
Der Rechtliche Vater des Kindes hat dann beim Standesamt angerufen diese sagten das eigentlich die Ex Frau ihn die Namenserklärung übersenden wollte und man solle schnellstens kontakt nehmen.
Der Rechtliche Vater des Kindes ist nicht Einverstanden mit den Vornamen und teilt es so der Standesbeamtin mit.
Alle Behörden aber halten diese Geburtsbescheinigung die angeblich ausgestellt wurde für die Krankenversicherung schon für eine Geburtsurkunde. Weil die Mutter die Standesbeamtin auch angelogen hat.
1. Darf die Standesbeamtin den Vater eintragen in diese Geburtsbescheinigung ohne seine Zustimmung bezüglich des Vornamen des Kindes.
2. Dürfte die Standesbeamtin ohne den Rechtlichen Vater seine Daten eintragen und es so darstellen das er mit den Namen einverstanden sei.
3.Hat der Rechtliche Vater das Recht diese Geburtsbescheinigung rückgängig zumachen da er übergangen wurde in dem die Mutter die Standesbeamtin anlügte.
4. Gibt es ein genaues Gesetz das beide Eltern den Vornamen zustimmen wenn beide das Sorgerrecht haben ???
Der Vater ist der Meinung die Standesbeamtin hätte ihn Kontaktieren müssen das sie ihn in die Geburtsbescheinigung einträgt und ob er Einverstanden ist mit den Vornamen und hat ihn Übergangen und gegen das Gesetz verstoßen.
Nach 8 Monaten hat das Kinder immernoch keine Geburtsurkunde !!!
Wäre für Antworten sehr Dankbar
Nein, in einer Geburtsurkunde gibt nur den Stand ZUM ZEITPUNKT der Geburt wieder. im Geburtenregister würde auch eine spätere Vaterschaftsänderung stehen.