Brauche ich einen Gewerbeschein um nebenbei für ältere Menschen zu bügeln?

4 Antworten

Wenn du deine Dienstleistung für Geld anbietest, dann ist das Gewerbe und muss angezeigt werden ! Die Empfangsbestätigung der Gewerbeanzeige ist der sogenannte "Gewerbeschein".

Umsatz- oder Einkommensfreibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Selbst wenn man dabei Verluste macht, ist es Gewerbe.

luckypunsch1 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 12:54

Danke, für die Antwort.....wie sieht es denn aus, wenn ich es als Nebenjob inseriere und sich Menschen darauf melden....darf ich es dann machen?

Geochelone  21.08.2016, 16:43
@luckypunsch1

Ob du daneben noch anderen Arbeiten nachgehst, spielt überhaupt keine Rolle ! Für solche Fälle gibt es auch dem Vordruck für die Gewerbeanzeige die Frage, ob das Gewerbe zum Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübt werden soll.

Ich kenne mich zwar mit dem Thema Gewerbeschein nicht aus, würde es aber mal mit Flyern in die Briefkästen stecken versuchen.

Wenn Du da Deine Dienste als privater Bügelservice anbietest, hat das vllt. sogar mehr Wirkung, als ein Inserat.

Lavendelelf  21.08.2016, 14:09

piadina - Du hast Recht, du kennst dich mit dem Thema Gewerbeschein nicht aus ... Sinnvolle Schlussfolgerung wäre es, nicht zu antworten.

Geochelone  21.08.2016, 12:37

würde es aber mal mit Flyern in die Briefkästen stecken versuchen

Und was soll das ändern ? Es ist trotzdem anzumelden.

privater Bügelservice

Was soll das sein ? Wenn man für´s Bügeln Geld nimmt, dann ist das nix "privates" sondern Gewerbe !

lieber luckypunsch...die Regeln für einen Gewerbetreibenden stehn z.T. im BGB, Auskunft erteilt dir sowieso das Gewerbeamt, wo du deinen Gewerbeschein holen mußt (dein Gewerbe dort anmelden), es ist ja nur meldepflichtig und nicht mit irgendwelchen Auflagen für deine Ausübung zum Wäschebügeln verbunden; ein Kleingewerbetreibender (der bist du dann erstmal)...das Finanzamt meldet sich später bei dir selber und fragt an, welchen Umsatz, bzw. Gewinn du erwartest;  da fragst du am besten (d)einen Steuerberater...wenn du keinen hast...meld dich bei mir nochmal..., ein paar nützliche Angaben (z.B. den zu erwartenden Gewinn nicht zu hoch ansetzen, denn danach wird die Steuer berechnet...

...sobald du Prospekte für dein Wäschebügeln verteilen willst, brauchst du den Gewerbschein - bekommst du aber in der Regel direkt, Perso mit und holst dir das Ding beim Amt; mit Prospekte verteilen zu beginnen, ist immer eine gute Idee...hebe deine Fähigkeiten besonders darin hervor: Preis-Leistungsverhältnis, Abhol- und Bring-Service, Pünktlichkeit und selbstverständlich korrekte und saubere Leistungen, die du vollbringst; sei kreativ...das ist jetzt dein Geschäft...; aber bestimmt bekommst du nicht nur Aufträge von Rentnern, sondern gerade auch Berufstätige, die keine Zeit oder Lust dazu haben, sind deine Kunden, ganz sicher oder auch Familien, die es sich leisten können... des weiteren Kleinanzeigen bei preiswerten im Netz schalten, z.B. hier bei uns kalaydo, markt, ebay, usw.

...versuche es am Anfang umsonst unterzubringen..als private Dienstleistung, auch das geht - ein Gewerbe hast du ja - kann dich also keiner "anpissen", im Gegenteil, würdest du nur ab und zu etwas anbieten (z.B. Trödel) dann wärs sogar gewerbefrei, aber sobald du Prospekte verteilst, wie du : ist immer der Gewerebschein erforderlich, so starte mal...viel Erfolg -  das Glück is auch bei dem Fleißigen - (altes Sprichwort)..; mach dir auch keinen Kopp über Steuern, die du evtl. bezahlen mußt...die sind gering, du mußt erstmal überhaupt was verdienen...hast ja auch Kosten...wenn du noch Fragen hast, meld dich ruhig...liebe Grüße aus Köln

luckypunsch1 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 17:19

Ich danke dir für deine Antwort...ich möchte gar keine große sache anzetteln sondern einfach ein paar Menschen meine Hilfe anbieten. das ist aber leider nicht so einfach wie gedacht, weil mir gleich ein "Gewerbe" vorgeworfen wird.....ich habe bei e-bay eine Kleinanzeige geschaltet, die sofort wieder gelöscht wurde, eben wegen "Gewerblich".....das  wird wohl nichts werden.

don2016  21.08.2016, 20:57
@luckypunsch1

hi luckypunsch...wieso das denn ? du brauchst doch nicht so schnell aufzugeben...., das is im Grunde ganz einfach oder hast du Bedenken, wegen der Steuer Finanzamt oder so ?...du mußt erstma Geld verdienen und das nicht so wenig, bevor du was bezahlen mußt...;

die Alternative ist, du bietest - wenn du es möchtest - unter Verschiedenes...umsonst...o.ä. deine Dienste an, so ähnlich wie einer der ein Ehrenamt macht...aber du, da du es ja umsonst anbietest, brauchst dann gar nix anzumelden...du bist einfach privat, ein Privater, der anderen Menschen hilft;

sobald du dafür Geld verlangst, ist es gewerblich...also Kleingewerbe...mit Steuer-Freigrenzen usw.;wenn dir von den älteren Leuten ein Trinkgeld angeboten wird...naja...was solls, dann wirst du eben für deine gute Tat so belohnt...versuch es, mach es einfach...liebe Grüße nochmal

Schwer wenn du es kostenlos machst ist das Gewerbe frei aber so keine Ahnung, ich würde mal zu einem Experten gehen...

LG und gute Idee 😃