Brauche dringend Hilfe im Thema Sicherheitsdienst Vertragsstrafe, kann mir jemand helfen?

4 Antworten

Ich verstehe die Hintergründe nicht genau.

Dein Chef kann dich jedenfalls nicht zwingen, Illegales zu machen. Das musst du sogar ablehnen, denn sonst machst du dich strafbar.

Ob du Ersatz suchen musstest, weiß ich nicht. Das hängt von eurer Vereinbarung ab. Möglicherweise hätte dein Chef den Dienstplan ändern und selbst Ersatz suchen müssen.

Die € 5.000 als Vertragsstrafe sind nach meiner Auffassung völlig unangemessen. Ein schriftlicher Vertrag existiert, wenn ich dich richtig verstanden habe, gar nicht. Wenn ein mündlicher Vertrag besteht, dann hätte eine Vertragsstrafe mündlich vereinbart werden müssen. Ich vermute, das ist nicht geschehen. Insofern denke ich (kann mich aber irren), das eine Vertragsstrafe nicht rechtens ist und wenn ja, dann jedoch keine € 5.000.

K207de 
Beitragsersteller
 29.09.2015, 15:42

Ein schriftlicher Vertrag besteht aber den habe ich noch nicht von ihm ausgehändigt bekommen. Aber ist das nicht schon alleine daher ungültig das ich nicht einmal Befugt bin dort arbeiten zu dürfen? 

Mignon1  29.09.2015, 16:46
@K207de

Du hast also einen Vertrag unterschrieben? Dann sieht die ganze Sache möglicherweise anders aus. Das kann ich nicht beurteilen. Warum hast du denn einen Vertrag unterschrieben, wenn du wußtest, dass du dort nicht arbeiten darfst?

K207de 
Beitragsersteller
 29.09.2015, 17:15
@Mignon1

Wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht, er hat mir gleich angeboten da zu arbeiten weil ich ihn schon davor kannte und dann dachte ich mir das man einfach beim Jobcenter oder so das beantragen kann

Mignon1  29.09.2015, 17:30
@K207de

Lass dir erst einmal den Vertrag aushändigen, damit du genau weißt, was du unterschrieben hast. Dann kannst du hier gerne eine neue Frage stellen. Ohne vertragliche Einzelheiten kann man gar nichts dazu sagen.

Innerhalb eines SV-pflichtigen Angestelltenverhältnisses sind Vertragsstrafen nur unter strengen Kriterien überhaupt möglich, und eine VS für den Nichtantritt nur für den Fall gedacht, dass ein MA schon *vor* Arbeitsaufnahme wieder kündigt. Das ist aber hier nicht der Fall, insofern würde ich das ganze unverzüglich schriftlich zurückweisen und einem Anwalt übergeben. Sofern hier eine Probezeit vereinbart wurde, dürfte das die sofortige Kündigung ohne Angabe von Gründen nach sich ziehen, aber was soll´s - wer will schon in so einem Laden weiterarbeiten?

K207de 
Beitragsersteller
 29.09.2015, 17:13

Ja die Kündigung hat er gleich mitgeschickt :D das heißt er kann mir nichts? Weil ich mein wenn ich da nicht einmal arbeiten darf weils nicht rechtlich ist und ich ihm ausdrücklich gesagt habe davor das ich nicht arbeiten werde, kann  er dann überhaupt was machen? 

FordPrefect  29.09.2015, 17:17
@K207de

-> Anwalt. Nur der darf Rechtsberatung anbieten.

NB.: Wenn man an bestimmten Tagen nicht arbeiten kann/will, muss das auch im Vertrag explizit genannt werden. Ansonsten wird die Feststellung nie wirksam Vertragsbestandteil.

ich würde dir empfehlen dir eine neue firma

am besten eine der großen wie

wisag

securitas

gegenbauer

kötter

da passiert dir so etwas nicht und die fördern dich auch mit zusätzlichen qualifikationen

die anderen haben dir ja schon ne gute antwort gegeben

Achja jetzt sinds schon 20.000€ da er den Auftrag verloren hat

pontios94  29.09.2015, 20:42

der labert nur kein sicherheitsdienst verliert einen auftrag weil angeblich eine schicht nicht belegt ist

mal davon abgesehen muss der dienstleister also dein chef sich um ersatz kümmern

K207de 
Beitragsersteller
 29.09.2015, 21:19
@pontios94

Ja ich werd morgen versuchen übers Amtsgericht einen Anwalt zu besorgen. Danke dir!