Brandversicherung in Nebenkostenaufstellung
Habe vorgestern meine Nebenkostenaufstellung erhalten. Darin war auch ein Betrag enthalten für eine Brandversicherung. Nun wollte ich wissen ob man die überhaupt mit zu den Nebenkosten zählen darf. Bin ja selber schon gegen Brand versichert. Vielen Dank schon mal und noch nen schönen Tag.
8 Antworten
Hallo TamaraH,
die Brandversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung über die Nebenkosten zählt zu den sog. umlagefähigen Kosten die der Vermieter auf die Mieter umlegen kann und es auch macht.
Bei der Brandversicherung die Du selbst zahlst handelt es sich um die Hausratversicherung.
Kurze Erklärung zur Hausrat und Wohngebäude: Wenn Du ein Haus umdrehen und schütteln würdest kannst Du alles was rausfällt als Hausrat bezeichnen. Der Rest (also das fest zusammengehörige Gebäude) ist die Wohngebäudeversicherung ;-)
Es gibt zwar ein paar kleine Abgrenzungen welche jedoch hier den Schreibrahmen sprengen würden.
Freundliche Grüße aus Kamp-Lintfort
Alexander Braun Versicherungsmakler
www.abv-makler24.de
Genau so ist es, in hausrat ist all das, für was ich auch die Verantwortung habe !
Deswegen habe ich auch folgenden Satz hinzugefügt: "Es gibt zwar ein paar kleine Abgrenzungen welche jedoch hier den Schreibrahmen sprengen würden."
Die Anwort sollte hier einfach und verständlich sein ;-)
@Tom2363: Du hast wegen Deines Mietvertrages auch Verantwortung für den Mietgegenstand. Daher kann es nicht nach "Verantwortung" abgegrenzt werden!
Wenn Du Mieter bist kann der Besitzter Nebenkosten umlegen und auch eine Gebäudefeuerversicherung gehört dazu ( hier lohnt sich oft einmal ein nach rechnen, ob der Anteil am Gesamtbetrag auch stimmt - Verhältnis zu dem qm). Deine eigene Brandversicherung bezieht sich sicher auf Deine Hausratversicherung - das ist all das, was Du bei einem Auszug mit nehmen würdest. Alles was da bleibt ist Gebäude und über den Vermieter zu versichern bei Kostenanteil von Dir
Hier handelt es sich um die Gebäudebrandversicherung.
Sie darf auf den Mieter umgelegt werden, wenn bei den Betriebskosten steht, dass Versicherungen vom Mieter zu tragen sind.
Oftmals zusammengefatts in "Steuern ( betrifft die Grundsteuer ) und Versicherungen ( Gebäudebrand, Leitungswasser, Heizöltanks,. Dachrinnen, Glas"
Du als Mieter benötigst eine Privathaftpflicht und wenn es Dir erforderlich scheint, eine Hausratversischerung.
Entscheidend ist, ob die Umlage mietvertraglich vereinbart wurde. Wenn ja, ist es rechtens.
Diese Antwort beantwortet die gesztellte Frage!!!!!!!!!!
Doppelt versichert? Du bist sicher mit der Hausratversicherung gege´n Brand versichert, Das sind Deine Klamotten, Möbel Teppiche usw. Aber das was der hausbesitzer versichert ist das Gebäude. Es wäre ja schlecht, wenn das abbrennt und Deine Sachen stehen im Regen. Die Gebäudeversicherung zahlt übrigens nicht für Deine Sachen bei einem BRand genauso wie Deine VErsicherung nicht für die Mauern, Dachbalken, Türen, Wände usw. zahlt.
Die Erklärung ist nett, jedoch nicht hundertprozentig vollständig. Was ist zum Beispiel mit selbst eingebauten Dingen, für die man eine Genehmigung besitzt, aber die man beim Auszug wieder ausbauen muss? Diese Sachen gehören ebenfalls zum Hausrat und nicht zur Gebäudeversicherung. http://ploync-versicherungen.blogspot.com/2010/04/was-gehort-alles-zum-hausrat.html