Ist so ein Motorradhelm überhaupt legal?
10 Antworten
Läuft in Deutschland - je nach Ausführung - als "geeigneter Schutzhelm" zum Motorradfahren. ECE muss in .de nicht erfüllt sein.
Daher: Ja, ist höchstwahrscheinlich legal. Es ist kein "Braincap". Da die Schutzwirkung jedoch minimal sein wird -> entsprechende Probleme bei zivilrechtlichen Forderungen nach einem Unfall mit entsprechenden Folgen der schlechten Schutzwirkung.
Die Dinger sind teilweise bei Rollerfahrer extrem beliebt. Louis hat die ja noch immer im Sortiment.
https://www.louis.de/produkte/braincaps-halbschalenhelme/834
Mir sind da mein Integral-, mein Klapp- und mein MX-Helm lieber. Je nach Vorhaben wird ausgewählt was die Murmel auf den Schultern schützen darf.
Ich hab auch trotz der gesetzlichen Lage ganz gern einen Helm mit Prüfzeichen auf dem Kopf.
Die Notwendigkeit ergibt sich bei mir schon beim Fahren. Dieses Jahr bereits Österreich und Frankreich "kurz besucht". In Frankreich müssen dann auch noch die mitzuführende Warnweste und die Handschuhe ebenfalls die notwendigen Kennzeichnungen tragen. In .at ist das Erste Hilfe Päckchen auch mit im Gepäck. In .de interessieren diese Punkte ebenfalls niemanden.
nach § 21a StVO:
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."
Relevant ist also, ob ein solcher Helm entsprechend geprüft ist bzw. ein ECE-Kennzeichen hat.
(2) 1 Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. 2 Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Quelle: § 21a Absatz 2 StVO
Sagt die ECE-Kennzeichnung nicht genau das aus? Sie ist nur zu vergeben, wenn eine ausreichende Schutzwirkung erzielt wird?
Ein geeigneter Helm ist nicht definiert. Genau das ist ja das Problem in Deutschland.
Eine uralt-Version vom § 21a zu zitieren ist dann aber auch keine Lösung.
Ein Helm ohne ECE aber mit DOT ist z.B. 100%ig geeignet.
Ah, die Kritik bezieht sich also auf das Zitieren von alten Passagen. Mit deiner Klarstellung wird es nun verständlicher. Gesetzlich ist also explizit "Geeignet" gefordert und diese Norm ist nicht mehr viel wert.
Ich würde sowieso auch auf Chopper nur mit Integralhelm fahren. Asphalt ist rau und das Gesicht kann man gelegentlich noch gebrauchen.
Im Ausland - für alle die nicht nur mit Wehrmachtshelm herumfahren erstrebenswert, die wollen ja evtl. nur in Deutschland bleiben? :D - braucht's die ECE. Ansonsten ist in .it z.B. die Fahrt komplett vorbei.
Servus,
optisch und sicherheitstechnisch absolut nicht zu empfehlen.
Sehe also keinen Grund mich mit der Legalität eines solchen "Helmes" außeinander zu setzen.
Bikergrüße!
Nur legal wenn er der ECE-Norm 22/05 entspricht und die Konformität mit der Norm durch am Helm angebrachte Prüfzeichen bestätigt wird.
Hab Unrecht und möchte meine Antwort korrigieren.
https://www.bussgeldkatalog.org/ece-2205/
Falsch.
Warum?
Gaskutscher hat's schon perfekt beschrieben. Da in Deutschland nach StVO nur ein "geeigneter" Schutzhelm erforderlich und der Begriff "geeigneter" nicht definiert ist (vorhandensein von ECE oder dot) ist dieser Helm legal zu benutzen. ABER ich kann dir aus eigener Erfahrung mit so einem (ähnlichem) Helm sagen, dass das keinen Spaß macht. Ab 50kmh hörst du nur noch Wind. Wenn du Pech hast, kriegst du Mücken und sonstiges zeug ins ohr. Nehmen lieber einen jethelm
Dann hab ich heut echt was dazu gelernt.