Privates Auto ausschlachten legal?
Hallo, ich wollte mal nachfragen, ob es erlaubt ist, sein eigenes Fahrzeug, welches nicht mehr fahrtüchtig ist, und Reparaturen sich nicht mehr lohnen, legal ist. Ich hatte mir nie gedanken darüber gemacht, und habe in letzter Zeit öfters von Diskussionen darüber gehört.
Meinungen sind mehr hier eigentlich egal - mich interessiert das Gesetz.
Dankeschön
Grüße
10 Antworten
um das zu präzisieren muß Dein Fahrzeug auf eingefriedetem Privatgrund stehen, in diesem Fall ist es zulässig. Angemieteter Parkplatz zb in einer Wohnanlage .... Da ist sowas verboten und einen ölabscheider solltest du eventuell auch nachweisen können wenn Flüssigkeiten austreten können bzw das nicht durch geeignette Massnahmen vermieden wird.. Des weiteren nicht zulässig wenn Zugang unberechtigter ( kinder ? ) und damit verbunden verletzungsgefahren nicht auszuschließen sind. Da greift die gesetzgebung des Umweltschutzes und das was man als Gesunden Menschenverstand bezeichnet..
Zerlegen ja aber auf entweder eingezäunten Grund privater Fläche die auch am besten dir oder deinen Eltern gehört und mit den entsprechenden Schutzmassnahmen.. eine Plane drunter ist schonmal ein anfang und genügend Ölbindemittel da bereithalten ( zum vorweisen wenn was kontrollmässiges währe) . Behältnisse zum Auffangen von flüssigkeiten ist genauso pflicht wie das fachwissen das auch Kühlmittel sondermüll ist und wo das alles entsorgt werden kann,.. Dann noch die abholung durch einen autorisierten Entsorgungsbetrieb mit erstellung eines entsorgungsnachweises.. Da steht dann eben drauf teilzerlegtes Fahrzeug ...BLa Bla Bla.. Joachim
Hallo, leider las ich deine Frage erst jetzt und war entsetzt über die bisherigen Antworten. Die richtige rechtliche Antwort lautet: Du darfst dein KFZ nicht ausschlachten. Hierbei ist es auch egal ob du es auf Privatgrund mit allen Vorsichtsmaßnahmen machen möchtest. Nach der Altfahrzeugverordnung bist du verpflichtet das Altfahrzeug vollständig einer anerkannten Altfahrzeugannahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zukommen zu lassen. Demontagearbeiten an Altfahrzeugen dürfen nur anerkannte Demontagebetriebe ausführen. Wenn du selbst ein Fahrzeug ausschlachtest machst du dich sogar strafbar. In dem Moment wo du beschlossen hast, das KFZ nicht mehr dem ursprünglichen Zwecke entsprechend zu nutzen sondern es auszuschlachten, ist es rein rechtlich zu Abfall geworden. Ein Altfahrzeug ist immer gefährlicher Abfall, da es Betriebsstoffe wie Öle etc... enthält. Demontierst du nun dieses Altfahrzeug zur Ersatzteilgewinnung, heißt dass, du behandelst gefährlichen Abfall. Behandeln von gefährlichen Abfällen ohne entsprechende Genehmigung ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Grundlage hierfür ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie das StGB. Übrigens: Die Wiederverwertbarkeit einzelner Teile hebt die Abfalleigenschaft des gesamten Fahrzeuges nicht auf. Wenn man bei solch illegalen Demontagearbeiten an KFZ erwischt wird, kann das richtig teuer werden. Staatsanwälte beantragen und Richter verhängen hier entsprechend hohe Strafen. Falls trotz meiner Ausführung noch Unsicherheit bezgl. der Rechtslage herrscht, empfehle ich bei dem zuständigen Umweltamt des zuständigen Landkreises nachzufragen. Selbst wenn für dich diese Antwort zu spät kommt, hoffe ich, dass ich andere über die derzeit geltende Rechtslage aufklären konnte.
Ja, ist schon ein paar Jahre her. Aber an dieser Frage scheiden sich ja wirklich die Geister. Klar, kann ich auch noch das Umweltamt nach seiner "Meinung" fragen. Aber was zählt ist ja nicht deren Meinung sondern die Gesetzeslage. Da sind wir schon bei der genannten "Altfahrzeugverordnung". Da habe ich aber jetzt an den relevanten Stellen so auf Anhieb keine Bestätigung für Deine Meinung gefunden.
Wäre es nicht Sinnvoll gewesen, diese zu verlinken und die Paragraphen und Absätze zu benennen und dann auch die eigene Interpretation, die zur eigenen Meinung führt?
Die Stelle, die mir hier noch recht interessant erscheint ist §4(1), wo mir aber das Wort "vollständig" fehlt. Es steht dort zwar, dass das Fahrzeug einer Anerkannten Sammelstelle (o.Ä.) zu überlassen ist. Aber da steht nicht, was man vorher ausbauen oder nicht ausbauen darf. Das Thema kann man ja noch in verschiedene Ausprägungen treiben, z.B., wenn ich während eines Reparaturversuches entscheide, das Fahrzeug aufzugeben. Dann ist es ja auch nicht Vollständig, sollte ich es dann wieder zusammenbauen?
Solange also kein Gesetzestext benannt wird und bei unklarer Formulierung erläutert wird, sind das für mich einfach immer nur die professionellen Verwerter, die überall schreiben, dass"es sich nicht lohne", "es verboten sei". So versucht man sich die unliebsame Privatkonkurrenz vom Leibe zu halten. Die Privatleute gehen ja meist anders an die Sache heran, in dem Sie die Teile nicht unbedingt lange lagern mögen und deshalb mit ihren Preisen gerne deutlich unterhalb der Preise der professionellen liegen.
Ich betrachte hier aber auch nur das private Schlachten des eigenen Fahrzeuges. Ab wann genau eine gewerbliche Aktivität vorliegt und wie diese zu werten sei, darum geht es hier ja nicht.
Sprich mit einem Schrottplatzbesitzer darüber! Wenn Dir nur das Gesetz interessiert? Dort bist Du auf der sicheren Seite. Auch der ADAC gibt Dir darüber Auskunft
hauptsache, ist ist zugelassen und versichert, wenn du das auf öffentlichem gelände machst.............wobei letzteres mitunter verboten ist
Ist nur eine Frage der Ölentsorgung, Klimaanlage, Umweltschutz und Co.
Das Wenn das Ding "vorgereinigt" ist und ordentlich abgemeldet ist sehe ich da nicht so das Problem. Allein das Öl ablassen könnte aber schon ein Problem sein. Einfach Eimer drunter geht sicher nicht. Ich würde mich vorher genau informieren. Das Abmelden ist auch so eine Sache. Ich weiß ja nicht wo und wie das Auto überall registriert ist. Die Schrotthändler müssen sicher auch belegen, dass das Auto ordentlich zerstört wurde. Da kann man sich sicher auch ein großes Ei legen wenn man einfach so anfängt.