Bleiben die Fotos und Fingerabdrücke ewig bei der Polizei?
Vor ein paar Jahren müsste ich mal bei der Polizei Fotos machen und Fingerabdrücke abgeben obwohl ich vorher polizeilich noch nie aufgefallen bin. Seid dem ist auch nichts mehr passiert. Ich bin mir gerade nur nicht ganz sicher ob ich da noch unter 18 war, kann aber sein.
Meine Frage ist ob die Bilder die sie von mir gemacht haben und die Fingerabdrücke gespeichert bleiben oder ob sie irgendwann verjährt sind oder gelöscht werden :)
9 Antworten
Kommt drauf an, aus welchen Gründen und mit welcher Intention die ED durchgeführt wurde. Danach bemessen sich die Speicherfristen. Kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren gehen.
@ Nata022
Ich bin mir gerade nur nicht ganz sicher ob ich da noch unter 18 war, kann aber sein.
Das ist aber komisch, das weiß man doch, wenn man Fingerabdrücke abgeben muss und auch noch Fotos gemacht wurden und du bist dir nicht mal sicher, ob du da Volljährig warst oder nicht?
Wenn das harmlos war, was steht dir im Wege, mal interessehalber bei der Polizei nachzufragen? Da wird dir jede Polizeidienststelle Auskünfte geben können, wie das mit der Löschung ist..
Bei einem Kumpel von mir wurde mal noch zu DM-Zeiten eingebrochen und da mussten auch die Mitarbeiter Fingerabdrücke abgeben, damit man den oder die Täter ermitteln konnte und der Täter wurde dann später geschnappt und keiner der Mitarbeiter war bei dem Einbruch involviert.
Ich glaube die Fingerabdrücke wurden irgendwann gelöscht, aber sicher bin ich mir nicht, ist schon zu lange her.
Du bist 22 Jahre alt und hast ein kurzes Gedächtnis?
Ja das habe ich leider.
Ich nehme an, es geht dir um die Daten die im Zuge einer erkennungsdienstlichen Behandlung gespeichert wurden. Da lautet die Antwort: Nein, ewig nicht. Wie lange kommt auf das jeweilige Polizeigesetz an, ich meine da aber etwas mit 10 Jahren im Kopf zu haben, kann mich dabei aber auch irren. Du kannst auch einfach mal anfragen ob und welche Daten von dir gespeichert sind und ggf. die Löschung beantragen.
Speicher- bzw. Aussonderungsprüffristen ergeben sich aus § 32 BKAG und den erkennungsdiensltichen Richtlinien.
Danach kann ganz grob gesagt werden, daß diese Fristen bei der Kleinkriminalität (z. B.:
Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung) zwei Jahre, bei der mittleren Kriminalität (z. B.: Einbruchdiebstahl) fünf Jahre und bei der schweren Delikten (z. B.: Raub, Mord) zehn Jahre betragen (wenn nichts Neues hinzukommt).
Bsp.: Begeht jemand einen Raub, wird das erkennungsdienstliche Material für zehn Jahre gespeichert.
Begeht er nach sieben Jahren einen Einbruchdiebstahl, dann zählt ab jetzt die Frist für weitere fünf Jahre, also insgesamt sind es dann zwölf Jahre geworden, wenn wiederum nichts Neues hinzukommt.
Bei Jugendlichen beträgt die Frist drei Jahre.
https://www.juraforum.de/forum/t/speicherdauer-fingerabdruecke.447939/
Nein, aber einige Jahre bleiben sie gespeichert, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/__32.html , bei Erwachsenen bis zu zehn Jahren, bei Jugendlichen bis zu fünf, bei Kindern bis zu zwei, wenn nicht verschiedene Gründe, im Gesetz aufgeführt, dagegen sprechen.