Speicherung von Fingerabdrücken bei Anzeige gegen Unbekannt
Hallo liebe Community,
es nun mittlerweile schon ca. 6 Jahre her, aber heute Morgen musste ich anlässlich einer Vorlesung wieder daran denken.
Vor ca. 6 Jahren wurden mir aus meiner Spardose im Zimmer -für die damaligen Verhältnisse- viel Geld gestohlen. Als Täter(in) kam damals nur irgendeiner aus dem "Freundes"kreis der Schule oder Sportverein in Frage, aber wer ist mir bis heute ein Rätsel.
Als mir der Diebstahl damals aufgefallen war, bin ich sofort mit meinem Vater zur Polizei und habe eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht. Dabei wurden mehrere Fingerabdrücke genommen, doch leider wurde bis heute kein Täter überführt, mitunter deswegen, weil ich so etwas damals niemanden zugetraut hätte. Wenige Wochen später bekamen wir schließlich die Nachricht, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.
Nun stellt sich mir die Frage, ob die Fingerabdrücke von damals ggf. zur Überführung des Täters noch heute verwendet werden können, sofern sich der/die Schuldige was zu Schulden kommen lässt und seinen Fingerabdruck abgeben muss. Die Hoffnung stirbt schließlich zuletzt :)
Danke für die Hilfsbereitschaft
2 Antworten
Mit Verjährung der Straftat hat sich das mit den Fingerabdrücken auch erledigt, zumal im Fall der Spardose lediglich ein Indiz auf die Täterschaft gegeben ist. Schließlich kann man die Spardose anfassen ohne etwas zu stehlen.
Mach lieber den Haken hinter der Sache. Wie schon geschrieben, die Fingerabdrücke würden nur beweisen, dass dein Freund die Spardose in der Hand hatte. Das reicht nicht für eine Verurteilung.
Mist, dann sehe ich das Geld wahrscheinlich doch nicht wieder und werde nie erfahren, wer damals so falsch war :( Trotzdem danke für deine Hilfsbereitschaft!!
Ich versteh nicht ganz, von wem die Abdrücke genommen wurden. Denn Fingerabdrücke dürfen nur genommen werden, wenn bestimmte Vorraussetzungen vorliegen? Geregelt in §81b StPO
Ich habe das echt ein bisschen verwirrend formuliert. Natürlich wurde die Spardose auf Fingerabdrücke untersucht.
Achso! Diese Abdrücke bleiben gespeichert unter dieser unbekannten Starftat auch wenn du einen Einstellungsbescheid vom Gericht bekommen hast. Denn es kann ja sein, wie du schon schreibst, dass der Dieb von damals in 5 Jahren mal erwischt wird und dann kann er auch noch wegen deinem Spardosendiebstahl bestraft werden.
Macht übrigens alles das BKA. Dort gibt es eine zentrale Datenbank mit Abdrücken. Beste Beispiele sind z.B. Morde, die schon ewig zurückliegen und erst nach 30 Jahren geklärt werden auf Gründe der Fingerabdrücke oder DNA Spuren. Also hast du noch eine theoretische Chance edn Täter zu finden.
D. h., im Endeffekt kann eine Anzeige gegen Unbekannt doch ganz nützlich sein, sofern sich der Täter im Laufe seines Lebens sich nochmal etwas zu schulden kommen lässt? Dein "theoretisch" bezieht sich wahrscheinlich darauf, dass dieser Fall wohl eher selten vorkommt..
Werden im Hinblick auf die Datenflut keine Unterscheidungen gemacht? Die damalige -wie ich befürchte- Jugendsünde ist ja nicht mit einem Mord o. ä. zu vergleichen, sondern eine Dummheit, die (hoffentlich!) nie wieder vorkommt. Ich habe mir eingebildet, dass die Akte samt den Fingerabdrücken nach so vielen Jahren und in Bezug auf die weniger schwerwiegende Tat längst nicht mehr existiert.
Angenommen er/sie begeht in 30 Jahren eine Straftat mit resultierender Identitätsfeststellung durch Fingerabdrücke; kann ich dann tatsächlich noch mit einer Überführung des Täters rechnen? Dann müsste ich ja bis an mein Lebensende darauf hoffen können den Schlawiener doch noch zu erwischen. Aber wie heißt es so schön: In der Ruhe liegt die Kraft :)
Anzeigen gegen unbekannt können unter Umständen schon was bringen. Die Daten werden nicht ausgesondert, auch wenn es sich nur um ein kleines Delikt handelt. Denn einen Dienstahl bezeichne ich jetzt mal als Einstiegsstraftat. Wenn also einer eine kriminelle Karriere startet, dann fängt man klein an und steigert sich.
Mal angenommen dein Täter begeht in 10 Jahren einen bewaffneten Raubüberfall und wird nicht erwischt, hinterlässt aber Fingerspuren am Tatort. Dann kommt bei den Ermittlungen zu Tage, dass vor 15 Jahren eine Sparbüchse gestohlen wurde, auf der diese Abdrücke ebenfalls vorhanden waren. Somit kann man schon mal einen Zusammenhang herstellen mit Wohnort oder kann Verdächtige von damals genauer unter die Lupe nehmen.
Wären die Daten deiner Spardose gelöscht worden, dann wäre dieser Ermittlungsansatz wohl nie (oder zumindest niemals so schnell) zu Stande gekommen.
Zu beachten sind natürlich die Verjährungsfristen der einzelnen Straftaten! Aber Mord verjährt z.B. nie.
Außerdem im Zeitalter der EDV ist das doch egal, wie viel Daten man sammelt, solange sie legal gesammelt wurden.
Zum Stichwort "Verjährungsfrist" bin ich auf Folgendes gestoßen:
http://www.gutefrage.net/frage/verjaehrungsfrist-fuer-diebstahlsanzeige---
Demnach scheine ich wirklich Pech zu haben, denn 5 Jahre sind mittlerweile schon verstrichen und somit auch die Chance mein Geld wieder zu bekommen :/ Ou wahja, dann muss ich mich wohl oder übel mit der Situation abfinden und einfach mal ein Haken hinter das Ganze machen.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei dir für deine Hilfsbereitschaft bedanken!!
Bitteschön kein Problem! Dann wirst du wohl Pech haben mit deinem Dieb. Aber wie schon gesagt, die Fingerabdrücke werden gespeichert bleiben, auch wenn die Straftat verjährt ist.
Huch, habe deine antwort erst eben gelesen. D. h. du bist der Meinung, dass die Tat mittlerweile verjährt ist und somit keine Fingerabdrücke mehr vorhanden sein könnten, wobei die Fingerabdrücke ja noch nicht einmal vom tatsächlichen Täter stammen müssen? :( Mich würde schon interessieren wer das gewesen ist, aber gleichzeitig würde ich gerne einen Haken hinter das ganze machen.