BKF Ausbildung nach Lehre unter 21 ins Ausland gewerblich/privat?
Hallo,
Ich bin 19 Jahre alt und beende im Juni die Lehre zum Berufskraftfahrer. Mir wurde ein Hilfstransport nach Kasachstan angeboten. Nun weis ich nicht ob ich diesen durchführen darf?
Gewerblich darf ich in meiner Lehrzeit ja nicht ins Ausland, wie sieht das nach Ende der Lehre aus? Fällt diese 21 Jahre regelung weg?
Falls diese "erst ab 21 ins Ausland" Regel zutrifft, wie sieht das bei einem Hilfstransport aus? Der fällt ja normalerweise unter einen Privaten Transport, ist ja nichts gewerbliches da der Transport von der Kirchengemeinde aus stattfindet.
3 Antworten
Mit deiner geringen poraktischen Erfahjrung würde ich an deiner Stelle keinen Transport, was auch immer, durchführen. Das sollten erfahrene Kraftfahrer machen, die es ja auch gibt.
Nach der bestandenen Ausbildung darfst du ohne einschränkung fahren also auch im Ausland
Wenn du deine Berufsausbildung abgeschlossen hast, darfst du dies.