Bis wann muss Die Hausverwaltung Wohnung und Schlüssel übergeben wenn Mietverhätnis 1.2. ist
Hallo, Meine Bekannte hat eine Wohnung zum 1.1. beziehen wollen,Mietvertrag wurde am 9.12. unterschrieben. Aufgrund Weihnachten und Ihrer 2 kleinen Kinder welche ständig kränkelten hat sie das Mietverhältnis Ihrer alten Wohnung um 1 Monat verlängert. auch mit dem neuen Vermieter alles geregelt und Einzugstermin auf 1.2.15 verschoben.Nun hat sie sich heute ( mit Terminabsprache der Hausverwaltung)den Mietvertrag abholen dürfen,auf die Frage wie es mit der Schlüsselübergabe sei bekam Sie zur Antwort: Wir haben in den Nächsten Tagen keine freien Termine ...frühestens am 3.2.Ist das Rechtens?`Miete wird von der Arge für die neue Wohnung ab 1.2. gezahlt, da der Mietvertrag direkt von der Hausverwaltung an die Arge gefaxt wurde.Die alte Wohnung muss Sie am 1.2. übergeben...Wie sieht die rechtliche Lage in solch einem Fall aus? Hat man nicht das Recht bis zum letzten des Monats auf die Schlüssel? schließlich nehmen Sie doch auch die gesamte Monatsmiete ? Für eine Wohnung die man Nicht bewohnen kann? hätte meine Bekannte eventuell in der Verpflichtung gestanden, einen Termin für die Schlüsselübergabe zu nennen, oder hätte die Hausverwaltung einen Termin nennen müssen ? Da meine bekannte ja heut erst dort war...Mietvertrag war doch aber schon lange unterschrieben...Für hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen .
3 Antworten
Mieter haben das Recht, eine Wohnung fristgerecht übernehmen zu können- selbst wenn es sich um einen Feiertag handelt. Auf diesen Anspruch weist der Deutsche Mieterbund (DMB) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Berlin hin (Az.: 65 S 219/10). Kann der Mieter nicht zum vereinbarten Termin einziehen, hat er das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, und kann Schadenersatz fordern, beispielsweise weil er Möbel einlagern musste.
Wohnungsübergabe zum Monatsersten
Wohnungsmietverträge endeten grundsätzlich zum Monatsablauf, so dass Mieter darauf angewiesen seien, die neue Wohnung auch entsprechend zum Monatsersten zu erhalten, erklärt der Mieterbund zur Begründung. Zwar möge insbesondere einem gewerblichen Vermieter eine Wohnungsübergabe an einem Werktag lieber sein. Das müsse aber nicht zwingend mit der Interessenlage des Mieters übereinstimmen, der am nächsten Werktag möglicherweise arbeiten muss. Haben Mieter und Vermieter den Vertragsbeginn auf den Ersten des Monats festgelegt, kann der Vermieter nicht argumentieren, er wolle die Wohnung erst am nächsten Werktag übergeben.
Wenn sie den Schlüssel erst am 03.02. bekommt, braucht sie auch erst ab dem 03.02. Miete zahlen - ich würde mich da aber nicht so weit aus dem Fenster lehnen - die sind ihr ja immerhin um einen ganzen Monat entgegen gekommen. Rein rechtlich hätte sie erst am 01.02. Anspruch, den Schlüssel zu bekommen, denn erst ab dem Tag hat sie den Mietvertrag.
Der Mieter hat Anspruch, dass die ihm laut Mietvertrag vermietete Wohnung spätestens zum Mietbeginn übergeben wird und er damit in deren Besitz gelangt. Ist der Vermieter, warum auch immer, verhindert oder nicht gewillt die Wohnung pünktlich zu übergeben, muss er den Termin vorziehen. Ansonsten hat der Mieter Anspruch auf Schadenersatz für jegliche Erschwernisse und Kosten die ihm dadurch entstehen.