Bin ich verpflichtet ein Plagiat zurücksenden, wenn ich den Preis erstattet bekomme?
Ich hab mir im Internet (ebay) ein Apple Ladekabel gekauft welches sich jedoch sofort ab Ankunft als total offensichtliches und billiges Plagiat herausstellte.
Die Sache ist die....das Paket kam erst ziemlich spät an. Ich hatte dem Händler vor Ankunft bereits geschrieben, dass ich immer noch warte. Noch am Abend dieses Tages kam das Paket aber an, zog die Nachricht aber noch nicht zurück. Kurze Zeit später dann sah ich, wie er mir ohne Worte den Kaufbetrag zurückerstattete...ich hatte das völlig vergessen mit der Nachricht und es fiel mir dann erst wieder ein.
Eigentlich müsste ich ja die Zurückzahlung zurückweisen bzw. den Artikel zurücksenden...andererseits ist das Zeug übelster Schrott, so dass ich nicht wünsche dass der Verkäufer sowas nochmal verscherbeln kann... auch würde ich gerne eine negative Bewertung abgeben, kann dies aber nur tuen, wenn ich zeige dass ich den Artikel doch erhalten habe...
Und bin ich nicht eigentlich dazu verpflichtet, Plagiate anzuzeigen oder so ähnlich?
4 Antworten
Und bin ich nicht eigentlich dazu verpflichtet, Plagiate anzuzeigen oder so ähnlich?
Kannst du machen, bist du aber nicht zu verpflichtet.
Was du machen kannst: Zuerst einmal wäre es sinnvoll gewesen mit dem Verkäufer zu klären. Rein rechtlich betrachtet bist du verpflichtet den erstatteten Kaufpreis erneut zu zahlen. Allerdings hättest du auch das Recht gehabt den Artikel innerhalb von 14 Tagen (nach Erhalt) ohne Angabe von Gründen zurückzusenden. Wenn du dir sicher (!) bist, dass es kein Original ist, dann hast du zudem das Recht entweder auf ein Original zu bleiben stehen oder vom Kauf zurückzutreten, wenn der Verkäufer keins liefern kann.
In keinem Fall bist du jedoch berechtigt beides (Ware und Rückgeld) zu behalten. Dabei spielt es keine Rolle ob der Gegenstand echt ist oder nicht, denn er ist seit der Rückerstattung wieder Eigentum des Verkäufers, ganz gleich ob er davon weiß oder nicht.
Ich stehe da jetzt nicht 100% im Thema, aber ich glaube, dass das mehr etwas für den Zoll ist als für die Polizei. Du kannst da ja mal ganz unverbindlich anfragen wie es sich hier verhält. Denn wenn es sich als Plagiat bestätigt, dann interessiert es sie sicher woher er diese bezieht.
Aber auch wenn es ein Plagiat ist, nach der Rückerstattung gehört es ihm.
Warum machst du deine Rechte nicht gegen den Händler geltend?
Die Rechtsprechung beim Kaufvertrag ist deutlich und unmissverständlich!
Du schreibst:
Ich hab mir im Internet (ebay) ein Apple Ladekabel gekauft....
Fakt ist:
Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet dem Käufer die Kaufsache in der vereinbarten Beschaffenheit zu übergeben.
Weist der gelieferte Schrott nicht die Beschaffenheit eines Original Apple Ladekabels auf - muss der Verkäufer sehen, wie er diesen Mangel abschafft.
Leider sind die meisten Leute immer schon damit zufrieden, dass der Verkäufer ihnen den Kaufpreis erstattet.
Und was hast du davon? - Gar nichts!
Im Gegenteil du verzichtest ggf. auf eine Gelegenheit, nämlich für kleines Geld ein Apple Ladekabel zu bekommen, was sonst sicher wesentlich mehr kosten würde oder?
Sollte der Händler aus China kommen, kannst du dir den Aufwand ersparen.
Handelt es sich dagegen um einen deutschen Händler, solltest du deine Ansprüche geltend machen.
Vielleicht kannst du einfach mal den Link zum Händler nennen?
Zu deiner Frage, ob du verpflichtet bis den Handel mit Plagiaten zu melden:
Nein. Verpflichten kann dich natürlich niemand.
In den eBay Grundsätzen heißt es dazu:
Was mache ich, wenn ich einen Artikel sehe, der nicht zulässig ist?Wenn Sie ein Angebot sehen, das gegen einen unserer Grundsätze verstößt, melden Sie dieses, indem Sie im Angebot auf Angebot melden klicken.
Grundsatz zu Repliken und FälschungenWenn ein Artikel den Namen oder das Logo einer Firma trägt, aber von dieser Firma weder hergestellt noch zugelassen wurde, dürfen Sie ihn bei eBay.de nicht anbieten.
Sie möchten ein Angebot melden, das Fälschungen oder Repliken enthält? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
(Quelle: eBay Grundsätze)
"Im Gegenteil du verzichtest ggf. auf eine Gelegenheit, nämlich für kleines Geld ein Apple Ladekabel zu bekommen, was sonst sicher wesentlich mehr kosten würde oder?" --- genau das hab ich mir auch gedacht! :) Eigentlich kann man diese Verbrecher zu seinen eigenen Gunsten voll ausnutzen und abkassieren...
Der Händler ist aus Deutschland (arabisch) und scheint eine Privatperson zu sein.
danke dass du mir noch aufgezeigt hast dass man das bei ebay ja noch konkret melden kann...
ganz unter uns?`ich würde mal unverbindlich mit einem ausdruck des angebotes bei ebay bei der örtlichen polizeiwache vorbeischauen. die netten damen und herren dort besitzen die nötige fachkunde zu beurteilen, ob hier ein betrug vorliegt. sollte dies der fall sein, steht dir jederzeit offen, entsprechend anzeige zu erstatten, das wäre viel effektiver, als das eine kabel zu behalten....
lg, Anna
Wurde es denn als Original Ladekabel verkauft?
ja
Gib mal nen Link zum Angebot!
aber so oder so sollte ich ihm eine reindrücken per Polizei oder? Selbst wenn er mir die Originalware liefert und er aus "Nichtwissen" ein Plagiat geschickt hatte, Dummheit schützt vor Strafe nicht... wenn die verkaufen wollen auf ebay, dann sollen die auch wissen was sie tuen...