Bin ich verpflichtet dem Arbeitgeber mitzuteilen, wie hoch der Grad meiner Behinderung ist?
Hallo Gute-Frage-Teilnehmer, folgendes möchte ich zu meiner Frage erkären:
Seite Ende Mai 2014 wurde mir seitens des Schwerbehindertenamtes des hiesigen Kreises der Schwerbehindertenausweis übersandt. Der GdB beläuft sich auf 50. Da mein derzeitiges Arbeitsverhältnis seit 2012 aufgrund einer Langzeiterkrankung ruht, bin ich ja trotzdem verpflichtet, dem AG mitzuteilen, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe. Diesen habe ich auch in Kopie zur Kenntnis dem AG des zuständigen Personalleiters zugesandt. Jedoch nur die Forderseite. Auf der Rückseite des Ausweises ist zwar der GdB eingetragen; habe jedoch bewusst dem AG nur die Vorderseite zugesandt. Wichtige für mich ist es nun zu wissen, bin ich überhaupt verpflichtet dem AG meinen Grad der Behinderung mitzuteilen ? Und wenn nicht, welche Nachteile würden mir dadurch entstehen, wenn ich den AG künftig nicht informieren, wie hoch der Grad meiner Behinderung ist. ?
Ich bitte nur um sinnvolle Antworten, auf denen ich aufbauen kann, um weiter im Internet zu recherchieren.
Vielen Dank an Euch schon im Voraus für Euer Verständnis.
Gruss Iwores
10 Antworten
Der Grad der Behinderung spielt keine Rolle,es reicht hier aus,das der AG - eine Kopie deines Schwerbehinderten Ausweises hat,denn den bekommt man erst ab einem GdB - von 50 % und dann hat man gewisse Vorteile !
Ob das nun im Betrieb mehr Urlaub ist und der AG - evtl.Zuschüsse bekommt bzw.Abgaben sparen kann,wenn er Behinderte Menschen beschäftigt oder auch im privaten Bereich,Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr.
Deine Beeinträchtigungen hast oder musst du natürlich mitteilen bzw.du solltest es im eigenen Interesse mitteilen,denn wenn du etwas verschweigst und dir würde etwas passieren,dann bekommst du keinen Cent von der Berufsgenossenschaft.
Dein AG muss sich mit der Kopie nicht zufrieden geben, er kann die Vorlage des Schwerbehindertenausweis verlangen, den nur der oder der Bescheid vom Amt gelten als Nachweis. Der Bescheid geht deinen Arbeitgeber nichts an also bleibt der Schwerbehindertenausweis,
Warum möchtest Du Deinem AG nicht Deinen GdB mitteilen?
Es gibt ja z.B. einen GdB von 30 bei dem man bei Kündigung das Integrationsamt nicht hinzuziehen muss, es sei denn man ist gleichgestellt. Mit diesem GdB hat man auch mit einer Gleichstellung keinen Anspruch auf den Zusatzurlaub von 5 Tagen.
Wenn Du Deine Rechte als Schwerbehinderter in Anspruch nehmen willst, solltest Du Deinem AG daher auch den GdB mitteilen
Bei jeder Aufklärung über Rechte und Pflichten der Menschen mit Behinderung wird auch darauf hingewiesen, dass der Hinweis auf einen GdB Nachteile haben kann. Ich denke, dass jeder das individuell für sich entscheiden darf und soll. Im Zweifel kann man sich auch umfangreich informieren bei den entsprechenden Stellen, die ich in meiner Antwort schon genannt habe.
@Affia: Wenn Du richtig gelesen hättest, würde sich Dir die Frage ob den AG über einen GdB informieren oder nicht, nicht stellen. Der AG wurde schon über einen GdB informiert nur nicht über die Höhe.
Außerdem geht es hier nicht um eine evtl. Einstellung. Der Fragesteller Iwores ist schon Arbeitnehmer des betreffenden Betriebs und langzeitkrank.
Trotzdem wurde die Frage gestellt, was wäre wenn und muss ich den GdB nennen. Soll ich antworten, dass eh schon alles gelaufen ist für den FS?
Ich habe keine Ahnung, warum diese Frage gestellt wird aber es wird Gründe geben.
Der Arbeitgeber kann verlangen das ihn der original Schwerbehindertenausweis vorgelegt wird und damit sind ihm dann die Merkzeichen und der GdB bekannt, Im übrigen ist mit Hinweis auf den GdB ist eher gemein, da man nicht mitteilen muss da man eine GdB hat, das ist aber nur von belang bei einem GdB von unter 50 sobald man als Schwerbehinderter und diese beim AG angibt ist es egal ob man einen GdB von 50 oder 100 hat, den das macht für den Arbeitgeber keine Unterscheid. Meine Erfahrung ist, entweder hat er AG keine Probleme Schwerbehinderte ein zu stellen, dann ist ihm der GdB egal oder er hat damit ein Problem auch dann ist ihm auch eher egal welcher GdB den nun genau vorliegt. Entscheiden kann man letztendlich nur ob man eine Schwerbehinderung beim AG angibt oder nicht, wenn man sie angibt dann kann der Arbeitgeber fordern das ihm der original Schwerbehindertenausweis als Nachweis vorgelegt wird er muss sich nicht mit einer Kopie zufrieden geben.
Es wird wohl gemeint sein ob er die höhe des GdB angeben muss. Wenn er die Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen möchte muss er seinem Schwerbehindertenausweis vorlegen und damit bekommt der Chef natürlich mit wie hoch der GdB ist und welche Merkzeichen vorhanden sind. Die genau Diagnose geht den Chef natürlich nur in Ausnahmefällen etwas an.
Die Frage hat sicherlich einen Hintergrund. Schätze mal der ARBEITSPLATZ könnte wackeln. Dann widerum, wäre er es Mitteilungspflichtig. Oder wie siehst du das ?
Wenn dann wackelt der bei einem GdB von 50 genau so wie bei einem von 100.
Hallo Ihr Diskussionsteilnehmer, ihr sprecht den Arbeitsplatz an. Der hat sowieso schon gewackelt. Aber da ich seit über 20 Jahren im Betrieb beschäftigt bin, scheut der AG einen Aufhebungsvertrag, eine Änderungskündigung oder gar eine ordentliche Kündigung. Er weiss von mir ganz genau, dass ich mir dieses nicht gefallen lassen würde. Ergo habe ich ihm es mit dem Schwerbehindertenausweis noch schwerer gemacht. Ich habe als solches nichts mehr zu verlieren, da ich bald 60 werde und bereits schon 43 Berufsjahre hinter mir habe. Also noch Fragen ?
Gruss Iwores
Wieso so ruppig? Der Arbeitgeber hat das Recht das du ihm den Schwerbehindertenausweis im Original vorlegst. Daraus ergibt sich dann zwangsläufig das er deinen Genauen GdB und die Merkzeichen zu gesicht bekommt.
Hallo, was findest du schlimm daran den GdB mitzuteilen? Ich habe selbst den Ausweis und mein AG hat auch den GdB vorliegen.
Außerdem geht es auch um Schutz für dich für welche Aufgaben du im Betrieb eingesetzt werden kannst. Desweiteren bekommst du zusätzlichen Urlaub.
LG
Es besteht nicht grundsätzlich eine Mitteilungspflicht. Wenn du Zweifel hast, wie du dich in deinem Fall verhalten sollst, dann frag beim IFD, dem Versorgungsamt oder einer anderen Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung nach.
Ja, bist du.
Denn der Grad der Behinderung ist nicht unerheblich.
Ich musste sogar das Bewilligungsschreiben noch im Original vorlegen...
Der Bescheid geht den Arbeitgeber nichts an der muss sich mit dem Schwerbehindertenausweis zufrieden geben.
Hallo Isomatte, Das war nur eine meiner Fragen. Selbstverständlich habe ich die Kopie bereits zum AG gesandt. Nur ich wurde heute telefonisch darauf hingewiesen, dass der AG u.a. den GdB von mir wissen müsse. Und zwar wollte er mir klarmachen, dass er wahrscheinlich die Behinderung ohne Angabe der Grades so nicht umsetzen könnte. Darauf antwortete ich ihm, dass ich bei Zeiten ihm eine Kopie der Rückseite meines Ausweise zusenden würde und wünschte ihm eine Guten Tag. Damit war für mich das Telefonat beendet. Jedoch kurze Zeit später wurde ich wieder von ihn angerufen und sagte mir: So würde es nicht gehen. Ich hätte die Verpflichtung ihm den Grad der Behinderung umgehend mitzuteilen. Ich ließ mich dabei auf keinerlei Diskussion ein und wiederholte nur, dass ich ihm die Grad der Behinderung erst dann schriftlich mitteilen würde, wenn ich dazu in der Lage bin; und legte dann auf.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich umgehend dem AG die Mitteilung machen soll, welchen Grad der Behinderung ich nun habe. Wie sie schon erwähnten, dass bleibt mir überlassen, ob ich die 5 Tage Zusatzurlaub haben will oder nicht.