Bin ich rechtlich dazu befugt eine führerscheinakte anzufordern und kann ich einträge die ältee als 10 jahre löschen lasswn bzw wie?
Vorausgestzt die einträge wären noch nicht gelöscht. Bei mir steht ev bald ne mpu an
6 Antworten
Was willst du denn genau wissen?
a) Deine Einträge im FAER (aka "Punktekonto")
Kannst du direkt beim KBA abfragen. Näheres unter: http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html
Achtung: Es gibt auch einige Firmen, die dafür Geld wollen - die Auskunft ist aber grundsätzlich KOSTENLOS!
b) Deine Führerschein-Handakte
Dort stehen auch die kleineren Ordnungswidrigkeiten sowie die "großen Hämmer" wie Alkohol- und Drogendelikte, Entzug der Fahrerlaubnis, Anordnung einer MPU etc.
Darüber gibt es keine Auskunft, du hast aber das Recht, die Handakte einzusehen. Dazu bei der zuständigen örtlichen Führerscheinstelle anrufen und einen Termin vereinbaren.
Hinweis: Die Tilgungsfrist beträgt in einigen Fällen bis zu 15 (!) Jahren. Ggfs. Anlaufhemmung beachten!
Danke clemensw, du gehörst zu einer Minderheit die das Problem erkannt und die Frage verstanden haben. Der Fragestellter bezieht sich ganz eindeutig auf die Führerscheinakte und nicht auf das Punktekonto in Flensburg. Die Führerscheinakte ist etwas ganz anderes und ist wesentlich komplizierter aufgebaut als das Zentralregister für Punktesünder in Flensburg. Man geht wegen der Punkte zu einer MPU. Grundlage aber ist die Führerscheinakte. Diese ist sehr wichtig.
Deine Antwort ist die einzige brauchbare Antwort. Und so viele schlechte Antworten. Viele anderen haben nicht einmal die Frage verstanden. Ein Armutszeugnis für die Experten hier. Es stiften sehr viele Leute Verwirrung bei solchen Themen. gutefragen gibt es hier viele, aber kaum guteantworten. Wer sich falsch informieren möchte, ist hier gut aufgehoben. Die wenigen guten Antworten muss man filtern, sonst wird man mit Unsinn versorgt.
Es wird viel und gern geredet bei gleichzeitiger Ahnungslosigkeit. Ja, du hast Recht. Es gibt das Punktekonto und es gibt die Führerscheinakte. Wer nicht einmal weiß, dass es diese 2 völlig getrennten Dinge gibt, der sollte auch nichts schreiben.
Hier verwechseln viele die Führerscheinakte mit dem Flensburger Verkehrsregister-Auszug! Damit gehen hier bereits viele Diskussionen in die falsche Richtung.
In Flensburg werden die Punkte für alle Fahrerlaubnis-Inhaber von ganz Deutschland verwaltet. Dort ist also Ihr „Punktekonto“ gespeichert und wird automatisch auf dem laufenden gehalten, wenn z.B. Punkte das Ende der Lebensdauer erreicht haben und gelöscht werden müssen, oder natürlich, wenn neue Punkte dazu gekommen sind.
Ihre Führerscheinakte dagegen! befindet sich bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle (meistens dem Landratsamt angegliedert, aber das kann regional auch anders organisiert sein) und liegt dort ganz traditionell als ein mehr oder weniger dicker Aktenordner vor. Dort sind zwar auch Ihre Punkte enthalten, meistens aber nicht nur. Der für Sie zuständige Sachbearbeiter darf nämlich in der Führerscheinakte alles sammeln, was irgendwie im weiteren Sinne von Belang für Ihr Verhalten im Straßenverkehr sein kann. Weil das eine recht schwammige Angelegenheit ist, kann allerlei und sehr viel unnötiges drin stehen, wovon Sie selbst niemals etwas mitbekommen haben.
Man ahnt es schon: Dafür, wie eine Führerscheinakte aussieht, spielt nicht nur das Tun des Inhabers eine Rolle, sondern auch die Arbeitsweise und der Fleiß des zuständigen Sachbearbeiters – was aber leider etwas ist, auf das man selber keinen Einfluss hat! Gesetzliche Normen sind die eine Sache. Der Fleiß der wenigen Sachbearbeiter zu ihren vielen tausend Akten in den Landratsämtern und Rathäusern ist eine ganz andere Geschichte.
Die Haltbarkeit der Einträge
Nach der Änderung des Punktesystems zum 1.5.2014 gibt es jetzt ganz klar definierte Fristen, wie lange Punkte bestehen bleiben (bei Geschwindigkeitsüberschreitung sind das zweieinhalb Jahre; das alte System von fast unbegrenzter Verlängerung, wenn immer wieder was Neues dazu kommt, wurde abgeschafft). Daraus sollte man aber nicht schließen, dass das auch für die Führerscheinakte gilt! Ich wiederhole es gerne: Verwechseln Sie die Führerscheinakte nicht mit dem Flensburger Verkehrsregister-Auszug!! Auch in Flensburg schon längst gelöschte Punkte bleiben in der Akte trotzdem drin, und zwar für mindestens 10 Jahre!! Das wissen viele nicht und treten dann bei einer möglichen MPU in die Falle!
Grundlage für die MPU
Absolut wichtig zu wissen ist es, dass die Führerscheinakte die zentrale Grundlage für die MPU ist. Die Punkte in Flensburg sind der Auslöser. Aber die Führerscheinakte vom Landratsamt ist wesentlich wichtiger bei einer MPU. Was dort drin steht, dürfen Sie niemals in Frage stellen – nicht einmal dann, wenn es nicht der Wahrheit entspricht! Dahinter steckt folgende Überlegung: Irgendeine verbindliche Grundlage für die MPU ist nun halt mal nötig (das leuchtet ja durchaus ein, meine ich). Für die Aktenlage als Grundlage hat man sich deshalb entschieden, weil dort zu sehen ist, ob ein Verfahren noch läuft oder abgeschlossen ist. Wenn es noch läuft, dann bedeutet das, dass noch Änderungen möglich sind, z.B. auch durch weitere Zeugenaussagen, Indizien oder Beweise. Bei einem abgeschlossenen Verfahren kann deshalb (nach juristischem Verständnis!) davon ausgegangen werden, dass alle streitigen Fragen endgültig geklärt worden sind, denn sonst wäre das Verfahren ja nicht abgeschlossen. Wenn aber alles geklärt ist, dann dürfen Sie dem auch nicht mal in Details bei der MPU widersprechen, denn Sie würden damit dem Gutachter die Grundlage für seine Prognose entziehen! Das mögen Gutachter nicht und werden das auch nicht zulassen.
Akteneinsicht
Ich hoffe, Ihnen ist damit klar geworden, warum es so immens wichtig ist, dass Sie unbedingt vor der MPU Akteneinsicht in Ihre Führerscheinakte genommen haben. Sie haben ein Recht dazu, und der Vorgang ist sogar kostenlos. Wer sich nicht einmal diese kleine Mühe macht, der läuft vielleicht geradewegs ins offene Messer, weil er den Inhalt der Unterlagen, die dem psychologischen Gutachter bei der MPU vorliegen, nicht wirklich kennt!
Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, dann sollte das natürlich geschehen, BEVOR die Akte an die MPU-Stelle geschickt wird, nicht erst danach. Akteneinsicht kann zu jeder Zeit genommen werden. Eine MPU-Anordnung muss nicht oder noch nicht vorliegen. Rufen Sie einfach bei der Führerscheinstelle an und sagen Sie, was Sie wollen. Sie bekommen dann einen Termin.
Wichtig ist die Akteneinsicht aber auch noch aus einem anderen Grund: Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass die eigene Führerscheinakte von ganz alleine auf dem korrekten Stand ist. Wer sich nicht drum kümmert, der braucht sich nicht zu wundern, wenn der Gutachter in der Akte noch uralte Vergehen findet, die schon lange hätten gelöscht werden müssen. Die Akteneinsicht hat damit also auch eine Kontrollfunktion für Sie.
Sobald du irgend etwas eingehst, ganz gleich ob bei der Stadtbücherei oder bei Payback Punkte sammeln, die eine Statistik erheben, hast du immer das Recht deine "Akte" einzusehen.
Über die Dauer der Speicherung und Auswertung ist gesetzlich geregelt. Viele Institute können nicht bzw. dürfen nicht deine Daten über einen langen Zeitraum festhalten.
Was für eine Führerscheinakte meinst du?
Wenn du die sog. Verkehrssünderkartei in Flensburg meinst, kannst du dir dort deinen aktuellen Punktestand anfordern. Weitergehende Infos wirst du dort nicht erhalten, wenn überhaupt ausserdem irgendwas gespeichert wurde. Die Punkte werden automatisch gelöscht, wenn nach Ablauf einer Frist keine Neuen hinzukommen. Genaue Fristen kannst du ganz einfach googeln, das mache ich jetzt nicht mehr.
Wo steht denn da was von Verkehrssünderkartei in Flensburg? Er meint die Führerscheinakte!!!
Verwechseln Sie die Führerscheinakte nicht mit dem Flensburger Verkehrsregister-Auszug. Das ist etwas ganz anderes.
Du meinst damit einen Auszug aus dem Bundeszentralregister in Flensburg?
Ja, das kannst Du schriftlich beantragen.
Es wird automatisch das gelöscht, was verfallen ist.
Alles andere kannst Du nicht einfach löschen lassen.
Da hört man aber anderes aus mpu foren. irgendeiner lügt dann mal wieder da heist es dass es oft doch nicht automatisch gelöscht wird
Hey granufink
Du bestimmst ganz sicher nicht was wann gelöscht wird.
Für jede "Straftat" gibt es laut Gesetz ein "Mindesthaltbarkeitsdatum" in den Registern,ist die Zeit um wird gelöscht.
Keine Sorge,deine Akte bei der MpU ist stets auf dem aktuellsten Stand.
Verwechseln Sie die Führerscheinakte nicht mit dem Flensburger Verkehrsregister-Auszug. Das ist etwas ganz anderes. Damit ist diese Diskussion hier schon für den Mülleimer, weil beide Teilnehmer bei der Diskussion über völlig unterschiedliche Dinge reden!
Nochmal für die ganz langsamen:
Verwechseln Sie die Führerscheinakte nicht mit dem Flensburger Verkehrsregister-Auszug!
Und wie kann ich da alte einträge löschen lassen die über 10 jahre sind?