Bin ich betrunken geschäftsfähig?
Ist man ab einem gewissen Alkoholgehalt noch berechtigt Geschäfte abzuschließen z.B mit der Kreditkarte, die Rechnung in einer Kneipe zu zahlen, wenn man nicht mehr zurechnungsfähig ist?
6 Antworten
Badumzer badumzerr badumzerr Hi,
Ja bist du, du verlierst halt ein wenig Bewusstsein was dazu führen kann das man sich nicht mehr an Dinge erinnert und halt Sachen wie das man nicht mehr gescheit rechnen kann. Wenn du keine Fahne mehr hast kehrt dein Bewusstsein zu 99% zurück. Das heißt jedes mal nach dem Trinken wird man ein bisschen dümmer. (leider)
Man streitet sich so um die 3,0 Promille Grenze. Generell bist du im Alkoholisiertem Zustand geschäftsfähig. Also da es ja nur verrübergehend ist. Dennoch gibt es viele Berichte über Richtersprüche, wo man die 3,0 Promille als grenze der Geschäftsfähigkeit sieht. Hoffe ich konnte damit ein bisschen helfen.
Vg
Genau aus diesem Grund haben sich viele Kneipiers entschlossen, nur bar zu kassieren. Was in letzter Zeit, besonders in Berlin, zu sehr brutalen Überfällen geführt hat.
Im Grunde genommen ist man betrunken nicht geschäftsfähig.
Weshalb man trotzdem nicht um das Bezahlen rum kommt, spätestens wenn man wieder nüchtern ist! 😜😁😎
bist du, du zahlst ja brav deine Zeche. Wenn man nur diesen Aspekt beachtet
du kannst es auch am nächsten Tag erledigen; du unterschreibst den Deckel, das ist ein Dokument.
Kommt vermutlich auf die Schwere des Trunkenheitszustandes an
Vermutlich gibt es welche die mit 4.0 erst warm laufen lul
ich denke , bei 4,0 Promille wäre Feierabend wohl