Bildrechte Referat?
Ist es im allgemeinen richtig zu sagen, dass ich bei einem Schulreferat alle Bilder benutzen darf, sofern diese verlinkt und nicht öffentlich(Heißt Schulwebseite oder ähnlichem) einsehbar sind. Im Internet liest man ja vieles über Schüler/Studentenrechte. Ich würde das Referat(PowerPoint) dann vor der Klasse präsentieren.
1 Antwort
Ein fester Klassenverband gilt in der Regel nicht als Öffentlichkeit im Sinne von UrhG § 15 Allgemeines Absatz 3. So etwas steht meist auch in den urheberrechtlichen Hinweisen der Kultusminister.
Daher ist meist keine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten nötig und auch keine § 32 Angemessene Vergütung fällig, auch eine § 63 Quellenangabe ist urheberrechtlich nicht nötig - höchstens aus Gründen der wissenschaftlichen Seriotität.
Gruß aus Berlin, Gerd
Dank für deine Antwort! Du hast hier noch mal Klarheit geschaffen 👍🏻