Rechnung in dreifacher Ausführung?

3 Antworten

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Hallo.

Du musst nur dann die Rechnung dreifach mitgeben, wenn der Ursprungssatz darauf vermerkt ist. Du schreibst die Rechnung einmal und kopierst sie dann. WICHTIG: Jedes Exemplar muss mit Originalunterschrift und Stempel versehen sein. Dann ist die Welt völlig in Ordnung. Es muss bei jeder Rechnung auch immer die gleiche Rechnungsnummer sein!!!! Also mit anderen Worten: Nein, die Rechnung MUSS kein Unikat sein. Sie darf / muss kopiert werden aber wichtig ist halt wirklich die Originalunterschrift (leserlich oder Name in Druckbuchstaben daneben schreiben) / Stempel. Okay? Hoffe Dir damit geholfen zu haben. Ein Hinweis: Lass Dich ordentlich beraten, Zoll macht man nicht so einfach nebenbei!!! Gruß Gerd

meini77  04.07.2014, 13:19

also, ich musste noch nie eine Rechnung mit Unterschrift mitgeben - außer nach Brasilien, aber da ist ja eh' alles anders.

Gerdchen80  04.07.2014, 13:26
@meini77

Es kommt sicherlich auch auf die Ware an, Rechnungswert und was sonst noch darauf steht. Hast Du z.B. Ware, wo kein Zoll anfällt, brauchst Du keinen Ursprungssatz und schon brauchst Du die Rechnung auch nicht zu unterschreiben.

jenshiller 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 12:47

Hallo Gerd, so haben wir es gemacht. Ob die Unterschrift leserlich ist....ich hoffe doch, am Ende hatte ich vergessen den Namen in Druckbuchstaben danaben zu schreiben.

Der Hinweis mit der Unterschrift löst natürlich die Frage des "Originals", wieder etwas dazugelernt.

ZOLL ist natürlich wichtig, für jemanden der aber nicht täglich damit zu tun hat nicht ohne. Die Ausfuhr haben wir eh über einen Spediteur erledigen lassen, ich denke, am Ende des Tages wird man sich ander entsprechenden Stelle halbwegs kennen und die sicher icht neuen Proble gut lösen können.

Herzlich dank für deine ausführlich und kompetenete Antwort!!

Jens

ich erstelle regelmäßig Zolldokumente für Im- und Exporte.

Für den Versand der Ware bzw. die Zollabfertigung in die Schweiz werden folgende Dokumente benötigt:

  • unter 1000 EUR Warenwert eine Rechnung. Am Besten in 3-facher Ausfertigung (für die Ausgangszollstelle, für die Einfuhr-Zollstelle und für den Spediteur)
  • ab 1000 EUR Warenwert ein Ausfuhr-Begleitdokument. Die Ware muss dann an dem für Dich zuständigen Zollamt gestellt werden. Außerdem benötigst Du eine EORI-Nummer

Auf der Rechnung sollte das Gewicht und (falls möglich) die Zolltarifnummer der Ware genannt sein. Denn in der Schweiz werden Zölle auf das Gewicht berechnet.

Ein Vermerk auf der Rechnung wie "Kopie für Zoll" ist nicht erforderlich - macht aber auch nix, wenn er drauf ist. Du kannst Deinem Spediteur auch die Rechnung per E-Mail senden und er druckt sie sich 3 x aus. Völlig egal.

Rechnungen dürfen grundsätzlich beliebig vervielfacht werden - wir drucken unsere z.B. immer 4-fach auf Multiplex-Papier. Ist völlig legal.

jenshiller 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 12:49

Auch dir danke ich ganz herzlich!! Zolltarifnummer hatten wir dann auch noch vermerkt.

Danke sehr

Jens

Hi,

du schreibst nicht "Kopie für Zoll" sondern Rechnung: Exemplar Zoll drauf.

Anhand der Rechnungsnummer, die auf allen identisch ist, erkennt man, dass es sich um dieselbe rechnung handelt

jenshiller 
Beitragsersteller
 02.07.2014, 19:19

Klingt logisch, meine ich. Was sagst du zu den Einwändes des Spediteurs?