Bezahlt das Jobcenter oder das Bafög Amt meine Miete, und wird mir ein Nebenverdienst angerechnet?
Wenn ich eine Halbwaisenrente von 215 € beziehe, den Bafög Satz von 580 € für Berufsoberschüler, der wegen der Rente auf 468 € gekürzt wird, sind das 680 €. Kindergeld bekomme ich ab nächsten Monat nicht mehr, da ich dann über 25 bin.
Ich bezahle 425 € Miete, damit bin ich fast 200 € unter ALG 2 Regelsatz zum Leben.
Bekomme ich die Miete vom Jobcenter bezahlt? Oder bekomme ich einen Wohnkostenzuschuss vom Bafög Amt?
Wenn ja, rechnen Jobcenter oder Bafög Amt einen Nebenverdienst an? Meines Wissens ist beim Bafög 450 € Nebenverdienst erlaubt, bei Jobcenter-Leistungen nur 100 € Nebenverdienst. Stimmt das?
3 Antworten
Wenn das Bafög - Amt weiß das du Miete zahlen musst ist die Pauschale schon im Bafög - enthalten !
Beim Bafög - kannst du im Monat ohne Anrechnung 450 € Brutto = Netto verdienen,oder pro Jahr 5400 €.
Im ALG - 2 ( Hartz - lV ) bleiben auf Erwerbseinkommen nur 100 € ohne Anrechnung,dann von 100 € - 1000 € Brutto noch mal 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 %.
Deine Rente würde beim ALG - 2 voll angerechnet und ich denke gelesen zu haben das nach den Änderungen im SGB - ll ab August 2016 vom Bafög - jetzt 100 € ohne Anrechnung bleiben ( ein höherer Aufwand müsste nachgewiesen werden ) und nicht mehr wie vorher 20 % Freibetrag vom möglichen Bafög - Höchstsatz.
Aber ob du ggf. überhaupt zusätzlich eine Aufstockung bekommen könntest solltest du selber mal im Internet nachlesen,einfach mal eingeben ,, Wann haben Schüler / Studenten Anspruch auf Hartz - lV ",da solltest du die neuen Voraussetzungen finden.
Außerdem solltest du mal prüfen ob deine 425 € für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nach dem SGB - ll angemessen ist,dazu kannst du mal eingeben ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und den Namen der Stadt in der du wohnst.
Denn über kurz oder lang würde das Jobcenter nur noch die angemessenen KDU - berücksichtigen,die Differenz müsstest du dann selber zuzahlen,wenn du nicht umziehen möchtest bzw.die KDU - nicht anderweitig senken könntest,wie gesagt,vorausgesetzt du hättest als Bafög - Bezieher überhaupt Anspruch.
Wenn du BAföG bekommst, gibt es keine Leistung vom JC. Du bist ja nicht arbeitsuchend. Deine Mietkosten werden bei der Höhe des BAföG berücksichtigt und von dort übernommen.
Hi,
du bezahlst deine Miete selbst. Und zwar mit Bafög (da ist bereits ein Betrag für Miete mit drin).
Wenn du noch 450€ mit einem Nebenjob verdienst (ist bei Bafög anrechenfrei), dann hast du pro Monat 1.133€. Das reicht LOCKER!!
Ein ALG II Regelsatz ist auch nicht relevant. Du wirst mit Bafög gefördert und wenn du zu viel Miete zahlst als dafür vorgesehen ist, dann musst du entweder günstiger wohnen oder selbst was dazuverdienen.
Vielen Dank! Bessere Auskunft als beim Amt selbst!
Ja, ist eine schlulische Ausbildung auch und ein Studium sowieso. Du hast auch auf eine BOS Zeit für einen Nebenjob.
Niemand kann dich zwingen nebenher arbeiten zu gehen, aber dann musst du auch mit dem klarkommen, was du hast. 425€ Miete ist extrem viel. Entweder du wohnst günstiger oder du verdienst dir nebenher was dazu oder du lebst eben am Existenzminimum und ernährst dich von Pasta mit Ketchup - das ist dir überlassen und kannst du selbst entscheiden.
Es gibt aber keine weitere Förderung, als die die du bereits bekommst.
Ja das stimmt, heisst aber auch 12 Stunden pro Woche arbeiten, und die BOS ist durchaus mit einem Vollzeitjob zu vergleichen. Zusätzlich arbeiten kann doch nicht vorausgesetzt werden vom Amt??