Bewohner einer singlewohnung findet partner,was dann?

13 Antworten

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Das ist ziemlich klar im Gesetz geregelt, und zwar in §553 BGB.

  1. Man braucht eine Erlaubnis des Vermieters.
  2. Der Vermieter darf die Erlaubnis in der Regel nicht verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Und mit dem Lebenspartner zusammen wohnen zu wollen, ist als berechtigtes Interesse anerkannt.
  3. Der Vermieter darf die Erlaubnis zwar verweigern bei übermäßiger Belegung. Jedoch haben viele eine falsche Meinung, was übermäßige Belegung ist. Laut Rechtsprechnung muss jeder ca. 10m² haben. Der Vermieter kann also nicht wegen der Bezeichnung "Single" Wohnung verweigern.
Renick  13.06.2019, 12:46

Noch ein Nachtrag, da ich deinen Kommentar sehe, dass du in Immoscout offenbar eine Wohnung suchst. Wenn du eine Wohnung neu einziehst, dann musst du dem Vermieter von Anfang an sagen, dass man zu zweit einziehen will. Das was ich erklärt habe gilt nur, wenn man schon länger in einer Wohnung wohnt und dann der Partner dazu ziehen soll.

Bitterkraut  13.06.2019, 12:40

Selbst die 10qm sind nicht fix und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich:

Hinweise darauf, ab wann eine Wohnung überbelegt ist, geben auch die Wohnungsaufsichtsgesetze der einzelnen deutschen Bundesländer. So gilt zum Beispiel in Bayern, dass für jede Person mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sollten, in Berlin sind es neun Quadratmeter. Für Kinder gelten meist niedrigere Werte, häufig etwa sechs Quadratmeter. https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/ueberbelegung-einer-wohnung-das-sagt-das-mietrecht/

Renick  13.06.2019, 12:44
@Bitterkraut

Was bitte ist an meiner Formlierung "circa 10m²" nicht zu verstehen??

Diese Unterscheidung ob 1 m² mehr oder weniger hat für die Beatwortung der Frage keinen Mehrwert. Das kannst du dir sparen.

Renick  14.06.2019, 13:30

Lieben Dank für die Auszeichnung!

NyanxNyan 
Beitragsersteller
 13.06.2019, 12:37

Wow,danke :o

Es gibt keine Singlewohnung. Entweder die Wohnung ist flächenmäßig groß genug oder sie ist es nicht, dann wäre sie mit 2 Personen überbelegt.

Da jedoch pro Person nur eine Fläche von 10 m² vorausgesetzt wird, wäre eine Wohnung ab 20 m² schon für 2 Personen geeignet.

Lebenspartner darf immer ohne Erlaubnis hinzu ziehen, jedoch muss der Vermieter informiert werden.

Über den Platzbedarf von 2 Personen braucht sich kein Vermieter Gedanken zu machen. Anfangs liegen die beiden doch sowieso meistens aufeinander.

PurplePandaNo5  13.06.2019, 12:14

Ich hatte mal eine Ähnliche Situation und je nach Bundesland sind die genauen m² Zahlen nicht fest. Also irgendwo zwischen 9 - 11 m² Wohnraum pro Nase. Bad, Küche und Balkon zählen da nicht mit rein. Es müsste also wenigsten ein Zimmer mit 18 oder mehr m² geben.
Das wird aber auch nur dann ein Problem, wenn sich der Vermieter wegen Überbelegung beschwert. Sollte der Vermiter das tun, kann man immer noch eine größere Wohnung suchen. Man kann also nicht von einem Tag auf den anderen vor die Tür gesetzt werden.

Der Zuzug eines Lebenspartners muss glaube ich dem Vermieter mitgeteilt werden.

Renick  13.06.2019, 12:49
@PurplePandaNo5

Vollkommen belanglos für die gestellte Frage, ob es nun 9, 10 oder 11 qm sind. Denn das ist eh etwas, was man dann im Einzelfall sehen muss und nicht pauschal beantwortet werden kann.

Wenn man eine dauerhafte Partnerschaft auch durch ein Zusammenleben bekräftigen möchte, kann der Vermieter das nur verhindern, wenn eine Überbelegung vorliegen würde.

Es ist in den Wohnungsaufsichtsgesetzen der Bundesländer geregelt, wann eine Wohnung überbelegt ist; das ist unterschiedlich.

Jedem volljährigen Bewohner muß mind. 9 - 11 qm zur Verfügung stehen (je nach Bundesland) - Kinder ca. 6 qm

Man kann 6Wochen einen Besucher bei sich haben

Ansonsten sollte man es den Vermieter fragen ob er zustimmt das Jemand einzieht in die Wohnung auch wegen der Kosten

anitari  13.06.2019, 12:20

Das mit den 6 Wochen Besuch ist eins von vielen Mietrechts-Märchen.

Der Vermieter darf nicht kündigen. Du musst ihn nicht einmal um Erlaubnis fragen. Eine Mitteilung reicht.