Betrug, ist eine Mobilvertragsverlängerung durch fremden rechtens?
Am 17.01.2015 wurde ohne mein Wissen mein Mobilvertrag (0176xxxx6475) in einem von mir fremden O2-Partnershop (Hamburg, Shop 37) aktiv verlängert. Dies habe ich erst mitte Oktober'15 erfahren, da ich nicht der Nutzer dieser Nummer bin. Ich habe an O2 ein Fax gesendet, mit der Bitte, dass diese Vertragsverlängerung umgehend storniert werden soll. Nun bekomme ein Schriftstück von O2 zurück, wo sie mir ihr bedauern mitteilen, dass die Vertragverlängerung im O2-Partnershop veranlasst wurde, und es somit kein Rücktrittrecht gäbe. Zur Info: diesen O2-Partnershop gibt es nicht mehr. Ich habe heute erneut mit der Kundenbetreuung gesprochen, und ich erklärte denen, das ich der Vertragsinhaber bin und ich nicht verlängert habe. Doch sie blieben bei ihren Standpunkt. abgeschlossen ist abgeschlossen. Nicht mehr kündbar!
4 Antworten
Gerade o2 hat viele Niederlassungen die nicht direkt o2 unterstehen. Diese "privaten" Läden werden leider oft von sehr fragwürdigen Menschen geführt, ich hatte da auch schlechte Erfahrungen machen müssen.
Verlange unbedingt Einsicht in den betreffende Vertrag, und prüfe die Unterschrift.
Kündige einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt, als wenn es diese Verlängerung nicht gegeben hätte. Ab diesem Zeitpunkt stellst du die Zahlung ein, widersprichst allen evt. kommenden Forderungen und gut ist.
Die werden widerrechtlich eine Inkassofirma mit dem Mahnbriefe schreiben beauftragen, aber das ist nur pillepalle.
Bei einer Klage müssten sie die Verlängerung nachweisen und das können sie nicht. Eher sieht es so aus, als ob dieser Shop vor der Schließung noch schnell Kasse gemacht hat.
Inwiefern spielt das eine Rolle?
Bisher wurde ja anscheinend nicht gekündigt und somit der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate verlängert. Wenn du als Vertragsinhaber fristgemäß kündigst und dem Zahler sagst, wann die letzte rechtmäßige Abbuchung erfolgt, kann er alle danach kommenden zurückholen.
Der Nutzer bezahlt nicht mehr.
Wurde gekündigt? Falls nicht, dann zahlst du bis zum nächsten regulären Kündigungstermin - ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Verlängerung.
Der Nutzer bezahlt nicht mehr...ich versuche schon seit Wochen den zu erreichen. Ich habe schon gekündigt....aber die sagen erst nach 24 monate.
Schreib denen noch genau einmal, dass du auf dem ursprünglichen Kündigungsdatum bestehst und bis dahin weiter bezahlen wirst. Jede weiter Forderung wird von dir nicht akzeptiert. Mahnungen sind zwecklos.
Zahlen musst du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Falls rechtmäßige Lastschriften geplatzt sind, dann zahlst du die Rücklastschriftgebühren.
Wenn da jetzt noch was unklar ist, schreib, wann der Vertrag abgeschlossen wurde und wann du wie gekündigt hast und was O2 genau geschrieben hat.
Hallo Mikelk,
wer hat die Vertragsverlängerung im Januar vorgenommen und vor allem unterschrieben? Hat der Nutzer deines Vertrages deine Zugangsdaten inklusive der persönlichen Kundenkennzahl?
Sprich doch am besten mal mit den Kollegen aus dem Chat darüber. Einfach unter diesem Link den Chat unten auswählen:
https://www.o2online.de/kontakt/kunde/mobilfunk/vertragsverlaengerung/
Lieben Gruß
Sandra
Normal ist das nicht Rechtens, an deiner stelle würde ich so schnell es geht einen Anwalt aufsuchen bevor die erste Forderung kommt. dann sollen die erst mal beweisen das DU die Vertragsverlängerung veranlasst hast.
manche Anbieter machen das aber auch automatisch wenn nicht rechtzeitig eine Kündigung folgt. In diesem Fall kannst du leider nichts machen da du dann Vertrags gebunden bist.
Forderungen sind schon vorhanden. Aber der Anwalt wird Montag konsultiert.
und wer bezahlt den anwalt?
Ich weis jetzt nicht in welcher Finanzieller Situation sich der Fragesteller befindet aber in schweren fällen wird doch, Glaube ich ein Anwalt gestellt. Früher nannte man es Armen Recht. Der Name hat sich geändert weis aber nicht mehr wie man es heute nennt?
Wenn man von ALG2 lebt, kann man einen Beratungsschein vom Gericht bekommen - aber nur bei wichtigen Fällen. Hier reicht (erstmal) ein simpler Brief, den man selbst schreiben kann.
Von meinem Koto werden/wird die Kosten nicht abgezogen. Ich bin nur Vertagsinhaber. Die Mobilkosten werden vom Nutzerkonto abgezogen.